Landesrundfunkanstalt
Landesrundfunkanstalten heißen in Deutschland die staatlichen Rundfunkveranstalter, die für ein oder für mehrere Länder Hörfunk- und Fernsehprogramme anbieten. Seit 2003 sind dies folgende Anstalten des öffentlichen Rechts:
- Bayerischer Rundfunk
- Hessischer Rundfunk
- Mitteldeutscher Rundfunk
- Norddeutscher Rundfunk
- Radio Bremen
- Rundfunk Berlin-Brandenburg
- Saarländischer Rundfunk
- Südwestrundfunk
- Westdeutscher Rundfunk
Von den Landesrundfunkanstalten sind diejenigen öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstalter zu unterscheiden, die für ganz Deutschland Programme anbieten: das ZDF, die Deutsche Welle und das Deutschlandradio. Die neun Landesrundfunkanstalten und die Deutsche Welle sind in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossen.
ARD: DW | Landesrundfunkanstalten: Bayerischer Rundfunk (BR) | Hessischer Rundfunk (HR) | Mitteldeutscher Rundfunk (MDR) | Norddeutscher Rundfunk (NDR) | Radio Bremen (RB) | Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) | Saarländischer Rundfunk (SR) | Südwestrundfunk (SWR) | Westdeutscher Rundfunk Köln (WDR)
Gemeinsame Programme der ARD (Auswahl): Das Erste | ex. Eins Plus | EinsExtra | EinsPlus | Einsfestival
Programme des ZDF: ZDF | ex. ZDFdokukanal | ZDFinfokanal | ZDFneo | ZDFtheaterkanal
Gemeinsame Programme von ARD und ZDF: 3sat | ARTE KI.KA | Phoenix
Programme des Deutschlandradios: DLF | DKultur | DRadio Wissen | Dok&Deb | ex. D-Plus
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