Rundfunkbeitrag

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Der Rundfunkbeitrag dient in der Bundesrepublik Deutschland zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Der Beitrag wurde zuerst 1923 als Rundfunkgebühr eingeführt und von der Reichstelegraphenverwaltung auf 25 Mark jährlich festgelegt. Sie stieß dann bereits mitten in der Inflationszeit auf Schwierigkeiten, da die meisten Menschen ihr Radio selbst bastelten und nicht anmeldeten. In den 1930er Jahren kam es zu verschärften Bestimmungen und Kontrollen, die auch z.T. nach 1945 weiter galten. Mit Einführung des Fernsehens konnte eine Genehmigung zum Empfang entsprechender Sendungen für 5 DM monatlich beantragt werden. In der DDR galten ähnliche Regelungen.

Bis 2012 galt der Grundsatz, dass jeder, der ein Gerät zum Empfang von Rundfunk- bzw. Fernsehsendungen bereithielt, zur Zahlung der Rundfunkgebühr verpflichtet war. Umstritten war die Einführung der Rundfunkgebühren ab 2007 auch für internetfähige Computer. Seit 1. Januar 2013 gilt in Deutschland die Regelung, dass für jeden Haushalt und für jede Betriebsstätte ein Rundfunkbeitrag zu zahlen ist, unabhängig von der Zahl der betriebenen Geräte. Als Begründung wird der hohe Anteil der Internetnutzer angegeben, die auf diesem Wege ebenfalls das Informationsangebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nutzen können. Jedoch auch diese neue Regelung ist umstritten.

2015 wurden von 44,661 Millionen Konten über 8,1 Milliarden Euro eingezahlt.[1] Hinzu kamen rund 25,5 Millionen Mahnungen[2] und 720.000 Zwangsvollstreckungen,[3] die ausschließlich mit der Briefpost verschickt wurden und einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand bedeuten. Der Anteil der Kosten für die Verwaltung wird mit etwa 2,15 % angegeben.[4]

1 Weblinks

2 Einzelnachweise

  1. Michael Hanfeld: 8.131.285.001,97 Euro. In: FAZ.net
  2. Jahresbericht 2015, S. 32. (Archivversion vom 15. Juni 2016) In: rundfunkbeitrag.de
  3. Jahresbericht 2015, S. 33. (Archivversion vom 15. Juni 2016) In: rundfunkbeitrag.de
  4. siehe die Tabelle bei Wikipedia

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