Zwangsvollstreckung

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Zwangsvollstreckung ist die Anwendung von Maßnahmen und staatlicher Gewalt zur Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche des Gläubigers gegen den Schuldner. Sie setzt in manchen Fällen einene vollstreckbaren Titel voraus, teilweise genügt auch ein Vollstreckungsbescheid. Die Zwangsvollstreckung darf in Deutschland auf Grund des staatlichen Gewaltmonopols grundsätzlich nur durch staatlich dazu befugte Personen betrieben werden, etwa einen Gerichtsvollzieher.[1] Sie ist zu großen Teilen im achten Buch der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt. Zu beachten ist dabei, dass nach einem Mahnbescheid und dem Ablauf der Fristen die Zwangsvollstreckung betrieben werden darf.

1 Andere Lexika




2 Einzelnachweise

  1. https://de.wikipedia.org/wiki/Zwangsvollstreckungsrecht_(Deutschland)
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