Zivilprozessordnung
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Die Zivilprozessordnung (abgekürzt ZPO) regelt das Verfahren bei Streitigkeiten im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches. Dies betrifft vor allem den Zivilprozess vor dem Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgerichte und Bundesgerichtshof (siehe § 12 GVG). Es ist daher in zwei Abschnitte gliedert: das Verfahren bis zum Gerichtsurteil und das daran anschließende Zwangsvollstreckungsverfahren. Es ist Teil des Privatrechts. Die erste Fassung in Deutschland stammt vom 30. Januar 1877 und trat am 1. Oktober 1879 in Kraft.
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1 Weblinks
Wikisource: Civilprozeßordnung (1877) – Quellen und Volltexte
Amtlicher Text der Zivilprozessordnung
in der Bundesrepublik Deutschland, herausgegeben vom Bundesminister der Justiz
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