Integration

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Das Wort Integration (von lateinisch integratio = Erneuerung) bedeutet in der Soziologie und in der Bildungspolitik die Einbeziehung und Eingliederung von Personen und Gruppierungen in eine bestehende Gruppe oder Gesellschaft.[1] Entgegen einer landläufigen, fehlerhaften Verwendung des Begriffes bedeutet Integration nicht, dass sich Personen und Gruppierungen einer Gruppe oder Gesellschaft nur anpassen, sondern dass diese sie auch in sich miteinbezieht, ohne dass sie ihre Identität vollständig aufgeben müssen. Die Schulische Integration bezeichnet in der Pädagogik das Einbinden von Menschen, bei denen eine Behinderung festgestellt wurde, in den Unterricht von nicht als „behindert“ geltenden Schülern und wird oft als Inklusion bezeichnet. Die Integration von Einwanderern wird auch Ausländerintegration genannt und gegenwärtig in Deutschland besonders diskutiert. Dabei ist der Einbürgerungstest ein zentrales Thema. Kritik in diesem Zusammenhang gibt es immer wieder.[2]

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1 Geschichte

In den USA wird traditionell versucht, durch das gemeinsame Singen der Nationalhymne bereits in der Schule mit der gesellschaftlichen Integration zu beginnen.

Ein erster Schritt war in Deutschland die Änderung des Staatsbürgerschaftsrechts seit dem Jahr 2000.[3] Integrationskurse in Deutschland wurden erst 2005 im Rahmen des Zuwanderungsgesetzes eingeführt.[4] Einstimmig haben die Innenminister der Länder im Mai 2006 sich darauf verständigt, dass einbürgerungswillige Ausländer sich in deutscher Sprache verständigen sollen und zudem einen im Bundesgebiet einheitlichen Einbürgerungstest absolvieren müssen. Dazu werden verschiedene Kurse angeboten werden, deren Besuch allerdings freiwillig ist. Eine entsprechende Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes hinsichtlich der Anforderungen an die Sprachkenntnisse ist am 28. August 2007 in Kraft getreten. Demnach werden nunmehr Sprachkenntnisse nach dem Zertifikat Deutsch in mündlicher und schriftlicher Form gefordert.[5] Aktuell entspricht dieses Zertifikat der Stufe B1 nach dem Schema des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen.[6]

2 Soziale Aspekte

Je nach Herkunftsland gibt es unterschiedliche Probleme. Dazu gehören insbesondere die Sprachkenntnisse. Während es zum Beispiel bei einigen älteren sogenannten Russlanddeutschen zunächst keine Sprachhindernisse gab, verfügen die jüngeren Generationen oft kaum über Kenntnisse in der deutschen Sprache. In einigen Staaten wird Deutsch oder Englisch in der Schule unterrichtet. Es gibt aber auch Menschen, die noch nie eine Schule besuchen konnten. Ein spezielles Thema ist die Familienzusammenführung.

3 Wirtschaftliche Aspekte

Zwischen 2005 und 2013 wurden in Deutschland vom Bund über 1,4 Milliarden Euro für die Integration ausgegeben.[7][8] Das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) stellte fest, dass Kinder ausländischer Eltern, die 2012 in Deutschland geboren wurden, den deutschen Staat über den gesamten Lebenszyklus hinweg durchschnittlich ca. 44.000 Euro mehr infolge von Transferzahlungen kosten werden, wenn sie durchschnittlich keine deutlich besseren Qualifikationen erwerben als ihre Eltern.[9]

Im Jahr 2016 gab die Bundesregierung rund 21,7 Milliarden Euro für die Bewältigung der Flüchtlingskrise aus, darunter 2,1 Milliarden Euro für Integrationsleistungen.[10] Eine Studie des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) im Auftrag der Heinrich-Böll-Stiftung schätzte rund 400 Milliarden Euro zusätzlicher Kosten oder aber 20 Milliarden Euro zusätzlicher Staatseinnahmen, je nachdem, wie die Integration am Arbeitsmarkt gelinge.[11] Allerdings lassen sich die Gesamtkosten und -erträge, die sich insgesamt aus der Flüchtlingskrise ergeben, laut Clemens Fuest, dem Präsidenten des Ifo-Instituts, „kaum seriös beziffern“.[12] Im Bundeshaushalt 2017 waren rund 610 Millionen Euro für die Durchführung von Integrationskursen vorgesehen.[13]

Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) unterstrich Anfang 2016 in einem Leitfaden die Bedeutung der Integration und betonte zugleich, sie dürfe „jedoch nicht auf Kosten der Unterstützung anderer benachteiligter Gruppen – einschließlich bereits ansässiger Migranten und deren Kinder geschehen“.[14][15]

Die Teilnehmer mussten sich in Deutschland zunächst mit 50 % an den jeweiligen Kurskosten beteiligen,[16] seit dem 1. Juli 2016 nur noch mit 1,95 € pro Unterrichtsstunde.[17] Auf Antrag werden hilfebedürftige Teilnehmer von dem Kostenbeitrag befreit. Erfolgreichen Teilnehmern können 50 % ihres Kostenbeitrags erstattet werden. Für bestimmte Gruppen, zum Beispiel Geflüchtete bieten einige Bundesländer neuerdings kostenlose Kurse an.[18][19]

4 Siehe auch

5 Vergleich zu Wikipedia




6 Einzelnachweise

  1. https://www.duden.de/rechtschreibung/Integration
  2. In Deutschland eingewanderte Russen meinen zum Beispiel, dass die Abkürzung SPD für Sowjetische Partei Deutschland steht - siehe das Video auf Youtube aus dem Jahr 2011
  3. Bundesregierung: Optionsmodell (Archivversion vom 8. Dezember 2011)
  4. Integrationskurs. BMI. Abgerufen am 6. Februar 2016.
  5. https://de.wikipedia.org/wiki/Einb%C3%BCrgerungstest#Verst%C3%A4ndigung_in_der_Innenministerkonferenz
  6. http://www.telc.net/index.php?id=447&L=0
  7. Webseite des Bundesinnenministeriums, abgerufen am 1. März 2016
  8. Erfahrungsbericht der Bundesregierung zu Durchführung und Finanzierung der Integrationskurse nach § 43 Abs. 5 des Aufenthaltsgesetzes Unterrichtung durch die Bundesregierung, BT-Drucksache 16/6043 vom 29. Juni 2007
  9. Dorothea Siems: Nur gut gebildete Migranten stützen Sozialkassen. Die Welt. 27. November 2014.
  10. Flüchtlingskrise kostet Deutschland jährlich 22 Milliarden Euro. Welt N24, 2017-01-27. Abgerufen am 3. Juni 2017.
  11. Mark Schieritz: Arbeitsmarkt: Flüchtlinge kosten bis zu 400 Milliarden Euro. Zeit online, 2016-04-27. Abgerufen am 3. Juni 2017.
  12. Integration: „Es wird lange dauern und viel kosten“. Zeit online, 2016-08-28. Abgerufen am 3. Juni 2017.
  13. Bundesministerium des Innern Haushaltsstelle: 0603
  14. Daten und Fakten der OECD zur Integration. medienmacher.de. Abgerufen am 21. Januar 2018.
  15. Erfolgreiche Integration. Flüchtlinge und sonstige Schutzbedürftige. OECD, 2016-01-28. Abgerufen am 21. Januar 2018. doi:10.1787/9789264251632-de.
  16. siehe § 9 der Integrationskursverordnung
  17. BAMF – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge – Ausländer mit Aufenthaltstiteln ab 2005. In: www.bamf.de. Abgerufen am 21. November 2016.
  18. - Information der Volkshochschule Hannover, abgerufen am 31. Januar 2020
  19. Programm Herbst/Winter 2019, der Volkshochschule Bremen, gedruckte Fassung, aktuelles Angebot als Beispiel, abgerufen am 31. Januar 2020

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