Regierungsbezirk

Aus PlusPedia
Wechseln zu: Navigation, Suche

Regierungsbezirk ist ein Verwaltungsbezirk in einigen deutschen Bundesländern. Bezirksregierung ist der Titel der Behörde, die den Bezirk verwaltet und dabei verschiedene Aufgaben erfüllt. Geleitet wird sie dabei von einem Regierungspräsidenten. Der oberste Beamte als Regierungspräsident wird nicht vom Volk gewählt, sondern von der jeweiligen Landesregierung eingesetzt.

1 Situation in den Bundesländern

In folgenden Ländern gibt es heutzutage Regierungsbezirke:

Im Zuge von Verwaltungsreformen wurden die Regierungsbezirke in vielen Ländern - beispielsweise in Niedersachsen zum 1. Januar 2005 - abgeschafft; in Berlin, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und im Saarland gab es nie Regierungsbezirke.

Während der DDR-Zeit gab es ähnliche Bezirke, 1991 entstanden in Sachsen die Regierungsbezirke Chemnitz, Dresden und Leipzig mit ähnlichem Zuschnitt wie die vormaligen DDR-Bezirke.

2 Andere Lexika




Diesen Artikel melden!
Verletzt dieser Artikel deine Urheber- oder Persönlichkeitsrechte?
Hast du einen Löschwunsch oder ein anderes Anliegen? Dann nutze bitte unser Kontaktformular

PlusPedia Impressum
Diese Seite mit Freunden teilen:
Mr Wong Digg Delicious Yiggit wikio Twitter
Facebook




Bitte Beachte:
Sämtliche Aussagen auf dieser Seite sind ohne Gewähr.
Für die Richtigkeit der Aussagen übernimmt die Betreiberin keine Verantwortung.
Nach Kenntnissnahme von Fehlern und Rechtsverstößens ist die Betreiberin selbstverständlich bereit,
diese zu beheben.

Verantwortlich für jede einzelne Aussage ist der jeweilige Erstautor dieser Aussage.
Mit dem Ergänzen und Weiterschreiben eines Artikels durch einen anderen Autor
werden die vorhergehenden Aussagen und Inhalte nicht zu eigenen.
Die Weiternutzung und Glaubhaftigkeit der Inhalte ist selbst gegenzurecherchieren.


Typo3 Besucherzähler - Seitwert blog counter
java hosting vpn norway