Umweltschutz
Umweltschutz bezeichnet die Gesamtheit aller Maßnahmen zum Schutze der Umwelt, um die Gesundheit des Menschen zu erhalten.[1] Der Umweltschutz ist im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (GG) Artikel 20 a als Staatsziel verankert, wobei von einem Schutz der „natürlichen Lebensgrundlagen“ gesprochen wird.[2] Das neuzeitliche Bewusstsein für den Umweltschutz entwickelte sich in den westlichen Ländern in den 1960er Jahren, als man feststellte, dass sich industrielle Tätigkeiten sehr nachteilig auf die Umwelt auswirken können. Damals wurde das anthropozentrische Begriffsverständnis jedoch kritisiert. So wurde der Begriff Lebensschutz als „integrierender Oberbegriff für Naturschutz, Tierschutz und Menschenschutz“ vorgeschlagen,[3] der sich in der Folgezeit jedoch nicht durchsetzte.
1 Siehe auch
2 Andere Lexika
3 Einzelnachweise
- ↑ W. Nobel: Begriffe aus Ökologie und Umweltschutz. Ein kleines Kompendium. (Wirtschaft und Umwelt Bd. 31). Nürtingen 2011. S. 143
- ↑ siehe Art. 20a
- ↑ Weltbund zum Schutz des Lebens: WSL. Einladung zur Internationalen Tagung Freudenstadt/Schwarzwald vom 22. bis 25. April 1965, zitiert bei Jörg Melzer: Vollwerternährung: Diätetik, Naturheilkunde, Nationalsozialismus, sozialer Anspruch. Franz Steiner Verlag, Stuttgart 2003, Seite 317.
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