Naturschutz
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Der Begriff Naturschutz umfasst alle Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung von Objekten in der Natur. Diese Objekte können einzelne Individuen, - zum Beispiel ein Baum -, ganze Tier- oder Pflanzenarten aber auch bestimmte Flächen und Landschaften. Im deutschen Bundesnaturschutzgesetz werden folgende drei Zielsetzungen unterschieden:[1]
- Die Erhaltung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur, Landschaft und Wildnis (ästhetisch-kulturelle Gründe; Natur als Sinnbild),
- die Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, wobei eine nachhaltige Nutzbarkeit der Natur durch den Menschen angestrebt wird (Natur als Ressource und Dienstleister), sowie
- die Erhaltung von Natur, insbesondere von Biodiversität auf der Artebene, aufgrund ihres eigenen Wertes (Natur als Selbstwert)
Der Naturschutz ist im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (GG) Artikel 20 a ausdrücklich als Staatsziel verankert, indem von einem Schutz der „natürlichen Lebensgrundlagen“ gesprochen wird.[2]
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