Grundschule

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Grundschüler im Jahr 1975

Die Grundschule ist in Deutschland grundsätzlich nach der Einschulung die Schule für die 1. bis 4. Jahrgangsklasse. In einigen Bundesländern (zur Zeit Berlin und Brandenburg) kann die Grundschule bis zur 6. Jahrgangsklasse dauern. In Finnland dauert die Grundschule neun Jahre. Als eigenständiger Schultyp ist sie in Deutschland Ende der 1960er Jahre aus den unteren Klassen der Volksschule hervorgegangen und bereitet nach dem Kindergarten auf den Besuch einer weiterführenden Schule (z.B. Hauptschule, Realschule, Gymnasium) vor. Lehrer an den Grundschulen sind heute fast ausschließlich Frauen, was manchmal zu Konflikten mit den muslimischen Schülern und Eltern führt.

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1 Geschichte

Ein Zeugnis aus den 70er Jahren

1955 strebten die deutschen Bundesländer mit dem Düsseldorfer Abkommen die Vereinheitlichung im deutschen Schulwesen an. Die Neuordnung des Schulwesens verdrängte den Begriff der Volksschule durch das Hamburger Abkommen von 1964.[1] In Bremen gingen von 1957 bis 1977 alle Grundschulen bis zur 6. Klasse, die weiterführenden Schulen begannen ab Klasse 7. Ab 1977 ging die Grundschule nur noch bis zur 4. Klasse und es wurde die Orientierungsstufe für die 5. bis 6. Klasse flächendeckend eingeführt, jedoch 2005 wieder abgeschafft.[2] Auch in West-Berlin gab es die sechsjährige Grundschule.[3]

2 Lerninhalte und Lernziele

Die Lerninhalte in den Hauptfächern Mathematik, Deutsch und Sachunterricht sind:

  • Lesen und Schreiben (Schriftspracherwerb)
  • Schrift in vorgegebener lesbarer Weise
  • Orthographie und schriftliche Ausdrucksweise
  • etwas memorieren können
  • Grundrechenarten im Zahlenraum 1 bis 1.000.000
  • Grundlagen der Geometrie
  • Uhrzeit und das Berechnen von Zeitspannen
  • Orientierung über physikalische, chemische und biologische Grundlagen anhand alltäglicher Sachverhalte („Warum fällt ein Apfel zu Boden, wenn ich ihn loslasse?“; „Warum geht die Kerze aus, wenn ich ein Glas darüber stülpe?“; „Was passiert in meinem Körper, wenn ich mir das Knie aufschlage und blute?“)
  • räumliche und zum Teil historische Orientierung des Wohngebiets (ca. 20 km Umkreis)
  • Verkehrserziehung (in der 1. Klasse mit Fußgängerdiplom, in der 3. bzw. 4. Klasse mit der Fahrradprüfung)
  • elementare politische Bildung, Anfänge des Geschichtsbewusstseins
  • Anfänge philosophischer Gespräche
  • demokratische und soziale Kompetenzen und Grundprinzipien der Demokratie (Wahl des Klassensprechers, Abstimmungen über gemeinsame Aktivitäten, Streitschlichtung, Konfliktlösung usw.)

Da der christliche Religionsunterricht im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) als Lehrfach im Einvernehmen mit den Religionsgemeinschaften (Kirchen) gesichert ist, wird er auch an Grundschulen angeboten (mit den Ausnahmen der Bundesländer nach der Bremer Klausel). Eine Nichtteilnahme ist möglich, Lehrkräfte dürfen nicht dazu gezwungen werden. In Mecklenburg-Vorpommern wurde ein Rahmenplan Philosophieren mit Kindern erarbeitet.[7]

Weitere Fächer, die nur teilweise von Fachlehrern unterrichtet werden, sind:

  • Musik (Singstimme, Orff-Instrumente)
  • Kunst (grafische Grundlagen zum Zeichnen, aber auch freier Ausdruck im Malen)
  • Sport
  • Medienerziehung (teilweise eingeführt): Selbstständiges Arbeiten am Computer und das Entdecken neuer Medien.

Grundschüler nehmen ab der 4. Klasse am regelmäßigen EDV-Unterricht teil. Erste Schritte werden bereits ab der 2. Klasse gemacht. Sie erlernen den Umgang mit der Hard- und Software sowie das Schreiben mit Textverarbeitungsprogrammen, das Malen mit einfachen Grafikanwendungen und das Arbeiten im Internet. Beim Arbeiten im Internet (öffentlicher Raum) wird auf die Gefahren hingewiesen. Hortkinder bekommen die Möglichkeit, sich im Medienraum (PC) selbständig unter fachlicher Anleitung zu beschäftigen. Das fördert mehrere Kompetenzen gleichzeitig.

3 Siehe auch

4 Bekannte Grundschulen

5 Vergleich zu Wikipedia




6 Einzelnachweise

  1. Abkommen zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland zur Vereinheitlichung auf dem Gebiete des Schulwesens (Archivversion vom 15. Oktober 2012) (PDF;1,21 MB) Beschluss der KMK vom 28. Oktober 1964 i. d. F. vom 14. Oktober 1971.
  2. https://de.wikipedia.org/wiki/Orientierungsstufe#Regelungen_in_den_einzelnen_Bundesl%C3%A4ndern
  3. Gerhard Eiselt, Wolfgang Heinrich: Grundriß des Schulrechts in Berlin. Luchterhand, Neuwied und Frankfurt/Main 1990, ISBN 3-472-00322-7.

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