Eltern

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Eltern steht für die Elternteile Mutter und Vater. Man unterscheidet zwischen leiblicher (biologischer) und sozialer Elternschaft. Dabei obliegt den Eltern in der Familie die erste Aufgabe der Erziehung.

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1 Geschichte

Aussagen zur biologischen Elternschaft lassen sich zum Beispiel aus der Bibel ableiten: „Von Anbeginn der Schöpfung aber hat Gott sie als Mann und Frau geschaffen. Deshalb wird der Mann Vater und Mutter verlassen und die beiden werden ein Fleisch sein. Also sie sind nicht mehr zwei, sondern ein Fleisch. Was aber Gott verbunden hat, das soll der Mensch nicht trennen.“(Mk 10,6-9 EU)

2 Rechtliche Elternschaft

Im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) legt der § 1591 fest: „Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat“.[1] Dies gilt auch für das Austragen einer fremden Eizelle (Eizellspende, Leihmutter). Als Vater eines Kindes gilt nach § 1592 grundsätzlich der mit der Mutter verheiratete Mann oder der Mann, der seine Vaterschaft anerkannt hat, solange diese nicht erfolgreich angefochten wurde.[2] In vielen Staaten, auch in Deutschland, sind die Eltern eines Menschen zum Unterhalt verpflichtet, bis das Kind die Ausbildung oder sein Studium beendet hat.

3 Siehe auch

4 Weblinks

5 Andere Lexika




6 Einzelnachweise

  1. § 1591 BGB
  2. § 1592 BGB

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