Unterhalt

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Der Rechtsbegriff Unterhalt (auch Alimente, historisch Sustentation) bezeichnet die gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung eines Rechtssubjekts, den laufenden Lebensunterhalt eines Menschen ganz oder teilweise zu sichern. Die jeweilige Verpflichtung bzw. das Unterhaltsrecht für natürliche Personen richtet sich nach ihrer eigenen Leistungsfähigkeit (Einkommen und Vermögen).

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

1 Siehe auch

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