Geistliche Elternschaft
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Der Begriff Geistliche Elternschaft bezieht sich auf das Patenamt der katholischen Kirche. Es kann nicht zurückgegeben werden.
Laut Auskunft eines Bistums zu Anfang des Jahres 2009 ist in der Römisch-katholischen Kirche vorgesehen, dass die Geistliche Elternschaft von einem Paten und einer Patin ausgeübt wird. Dabei gilt das Kirchenrecht für die Gesamtkirche. Es existiert ein Spezialkommentar zum Kirchenrecht, der eine deutliche Regelung dieses sensiblen Themas anstoßen möchte. Es ist deutlich, dass mehrere Paten gleichen Geschlechtes nicht "statthaft" sind. Weitere Informationen bietet z.B. der Münstersche Kommentar zum Codex Iuris Canonici.
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