Geistliche Elternschaft

Aus PlusPedia
Wechseln zu: Navigation, Suche

Der Begriff Geistliche Elternschaft bezieht sich auf das Patenamt der katholischen Kirche. Es kann nicht zurückgegeben werden.

Laut Auskunft eines Bistums zu Anfang des Jahres 2009 ist in der Römisch-katholischen Kirche vorgesehen, dass die Geistliche Elternschaft von einem Paten und einer Patin ausgeübt wird. Dabei gilt das Kirchenrecht für die Gesamtkirche. Es existiert ein Spezialkommentar zum Kirchenrecht, der eine deutliche Regelung dieses sensiblen Themas anstoßen möchte. Es ist deutlich, dass mehrere Paten gleichen Geschlechtes nicht "statthaft" sind. Weitere Informationen bietet z.B. der Münstersche Kommentar zum Codex Iuris Canonici.

Andere Lexika





Diesen Artikel melden!
Verletzt dieser Artikel deine Urheber- oder Persönlichkeitsrechte?
Hast du einen Löschwunsch oder ein anderes Anliegen? Dann nutze bitte unser Kontaktformular

PlusPedia Impressum
Diese Seite mit Freunden teilen:
Mr Wong Digg Delicious Yiggit wikio Twitter
Facebook




Bitte Beachte:
Sämtliche Aussagen auf dieser Seite sind ohne Gewähr.
Für die Richtigkeit der Aussagen übernimmt die Betreiberin keine Verantwortung.
Nach Kenntnissnahme von Fehlern und Rechtsverstößens ist die Betreiberin selbstverständlich bereit,
diese zu beheben.

Verantwortlich für jede einzelne Aussage ist der jeweilige Erstautor dieser Aussage.
Mit dem Ergänzen und Weiterschreiben eines Artikels durch einen anderen Autor
werden die vorhergehenden Aussagen und Inhalte nicht zu eigenen.
Die Weiternutzung und Glaubhaftigkeit der Inhalte ist selbst gegenzurecherchieren.


Typo3 Besucherzähler - Seitwert blog counter
java hosting vpn norway