Kirchenrecht
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Kirchenrecht ist das selbst gesetzte Recht einer Kirche als Organisation. Es regelt die Rechtsbeziehungen der Angehörigen dieser Kirche untereinander. Davon zu unterscheiden ist das Staatskirchenrecht: Es regelt die Rechtsbeziehung der Kirchen zum Staat. Obwohl der Begriff Kirche aus dem Christentum stammt, werden viele Aussagen zu diesem Thema inzwischen auch auf nichtchristliche Religionsgemeinschaften angewendet.
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