Verwaltungsreform
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Als Verwaltungsreform bezeichnet man die Neugestaltung der öffentlichen Verwaltung. Dies kann sich auf folgendes beziehen:
- die Aufbauorganisation, zum Beispiel durch Abbau von Hierarchien
- die Ablauforganisation, was insbesondere die Weitergabe von Akten und heute vor allem die Digitalisierung betrifft
- das geografische Gebiet der Zuständigkeit
Bei Änderungen im letzten Fall wird auch der Begriff Gebietsreform verwendet.
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