Zuständigkeit
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Die Zuständigkeit legt im öffentlichen Recht fest, welche Behörde bzw. welches Gericht im Einzelfall rechtlich zu hoheitlichem Handeln ermächtigt und gegebenenfalls verpflichtet ist.[1] Beispiele sind die örtliche bzw. regionale Zuständigkeit von Amtsgericht und Finanzamt. Aus der Rechtsgeschichte sind die Ortskrankenkassen bekannt, die im Jahr 1884 unmittelbar nach der Einführung der gesetzlichen Krankenversicherung gegründet wurden.
1 Andere Lexika
2 Einzelnachweise
- ↑ Hans-Peter Bull: Allgemeines Verwaltungsrecht: ein Lehrbuch. 6. Auflage. C. F. Müller, Jur. Verlag, Heidelberg 2000, ISBN 3-8114-2049-6.
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