Rechtsgeschichte

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Die Rechtsgeschichte, die Geschichte des Rechts, kann grob in drei Teilbereiche unterteilt werden: Verfassungsgeschichte, Strafrechtsgeschichte und Zivilrechtsgeschichte. Während die Strafrechts-Geschichte fast über Jahrtausende hinweg eine Geschichte von Faustrecht, Lynchjustiz und Folter war, präsentieren sich die anderen zwei Bereiche intellektuell subtiler. Das antik-griechische (resp. athenische) demokratische Staatsrecht und Teile des römischen Rechts gelten bis heute als ideelle Grundlage der abendländischen Rechtsordnungen.

Nachdem die alten Römer also bereits das Zivilrecht wesentlich geprägt hatten, fügte dem der spätrömische Kaiser Theodosius II. einen weiteren Meilenstein hinzu: Er ließ ums Jahr 438 erstmals die stark verzettelten Gesetzeserlasse sammeln und in einem Codex zusammenstellen. Heute wird das Kodifizierung genannt und gelangt gelegentlich in Teilbereichen immer noch zur Anwendung. Alleiniger Gesetzgeber war übrigens damals der Kaiser.

1 Verfassungsgeschichte

Das Mittelalter kannte noch keine Verfassung (auch Konstitution genannt) im heutigen Sinne. Es gab verzettelte, in Urkunden verbriefte Einzelerlasse der Herrscher (auf Reichs-Ebene und auf Ebene der Territorialstaaten, also Königreiche und Fürstentümer). Ein sehr bekannter Reichserlass war etwa die Goldene Bulle von 1356. Dennoch wird heute auch für das Mittelalter von Verfassungsgeschichte gesprochen.

Als erste Verfassung im modernen Sinn kann die US-amerikanische Verfassung von 1787 gesehen werden, die noch heute (mit vielen "Amendments", also Verfassungszusätzen) weitgehend in Kraft ist, dicht gefolgt auf europäischer Ebene durch den Erlass des französischen Verfassungskonvents von 1791 über die Einführung einer konstitutionellen Monarchie. Erste Verfassungen in den deutschen Staaten wiederum entstanden erst in den 1810er Jahren, etwa im Königreich Württemberg. Ein Meilenstein auf gesamtdeutscher Ebene war dann natürlich - nach dem gescheiterten Versuch anlässlich der Märzrevolution 1848 - die Reichsverfassung von 1871.

2 Literatur

  • R. Pfeilschifter: Die Spätantike
  • H. Boldt: Reich und Länder - Texte zur deutschen Verfassungsgeschichte, 2 Bände

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