Goldene Bulle
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In der Goldenen Bulle wurde 1356 das Recht der Kurfürsten und Bischöfe des Heiligen Römischen Reichs in Form einer Bulle (Urkunde) festgeschrieben. Informell waren allerdings zu diesem Zeitpunkt einige Rechte bereits in Form von Gewohnheitsrecht deutlich älteren Datums.
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