Faustrecht
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Als Fausrecht bezeichnet man gewalttätige Auseinandersetzungen, bei denen der Einzelne seinen Rechtsanspruch mittels Anwendung physischer Gewalt durchsetzen möchte. In modernen Staaten ist das Faustrecht durch das Gewaltmonopol des Staates abgeschafft und verboten. Heute ist es nur noch als Selbstverteidigung in Notwehrsituationen erlaubt.
1 Siehe auch
- Ewiger Landfriede von 1495 – Wurzel des Gewaltmonopols
2 Einzelnachweise
3 Andere Lexika
- Faustrecht und Fehderecht. In: E. Götzinger: Reallexicon der Deutschen Altertümer. Leipzig 1885.
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