AOK

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Die Allgemeinen Ortskrankenkassen (kurz AOK) waren in Deutschland die Hauptorganisationen für die Gesetzliche Krankenversicherung. Durch die Gesundheitsreform hat sich die Struktur des Gesundheitswesens in Deutschland sehr stark verändert. Es gibt heutzutage nur noch elf rechtlich selbstständige Krankenkassen mit diesem Namen, bei denen insgesamt mehr als 27,1 Millionen Menschen,[1] also rund ein Drittel der deutschen Bevölkerung, versichert sind (Stand: Juli 2020).

1 Geschichte

Ortskrankenkassen wurden im Jahr 1884 unmittelbar nach der Einführung der gesetzlichen Krankenversicherung im Jahr 1883 durch Reichskanzler Otto von Bismarck gegründet.[2] Anfangs gab es 8.200 von ihnen, denen die Arbeiter zugewiesen wurden, wenn sie nicht anderweitig zu versichern waren. Ab 1892 konnten auch Angestellte und Heimarbeiter neben gewerblichen Arbeitern Mitglied werden. Im Lauf der Zeit wurden die AOKs auf Kreisebene organisiert und auch ihre Zahl im Gefolge der Kreisverwaltungsreformen reduziert.

Durch das Gesundheitsstrukturgesetz von 1992 wurde die Zahl der selbständigen AOKs von 300 auf 17 verringert, so dass grundsätzlich in jedem Bundesland noch eine entsprechende Organisation vorhanden war. Dabei wurden die örtlichen Niederlassungen meist erhalten. Die primäre Zuständigkeit endete im Jahr 1996, so dass seitdem freie Kassenwahl besteht, und damit entfiel auch die Bezeichnung Ersatzkasse.

2 Andere Lexika





3 Einzelnachweise und Anmerkungen

  1. Gesetzliche Krankenversicherung: Mitglieder, mitversicherte Angehörige und Krankenstand: Monatswerte Januar-August 2018 (PDF; 98,4 kB)
  2. Zur Frühgeschichte der Ortskrankenkassen vgl. Quellensammlung zur Geschichte der deutschen Sozialpolitik 1867 bis 1914, II. Abteilung: Von der Kaiserlichen Sozialbotschaft bis zu den Februarerlassen Wilhelms II. (1881–1890), 5. Band: Die gesetzliche Krankenversicherung und die eingeschriebenen Hilfskassen, bearbeitet von Andreas Hänlein, Florian Tennstedt und Heidi Winter, Darmstadt 2009; Quellensammlung zur Geschichte der deutschen Sozialpolitik 1867 bis 1914, III. Abteilung: Ausbau und Differenzierung der Sozialpolitik seit Beginn des Neuen Kurses (1890–1904), 5. Band, Die gesetzliche Krankenversicherung, bearbeitet von Wolfgang Ayaß, Florian Tennstedt und Heidi Winter, Darmstadt 2012.

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