Regierungsbezirk
Regierungsbezirk ist ein Verwaltungsbezirk in einigen deutschen Bundesländern. Bezirksregierung ist der Titel der Behörde, die den Bezirk verwaltet und dabei verschiedene Aufgaben erfüllt. Geleitet wird sie dabei von einem Regierungspräsidenten. Der oberste Beamte als Regierungspräsident wird nicht vom Volk gewählt, sondern von der jeweiligen Landesregierung eingesetzt.
1 Situation in den Bundesländern
In folgenden Ländern gibt es heutzutage Regierungsbezirke:
- Baden-Württemberg – 4 Regierungsbezirke: Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart, Tübingen
- Bayern – 7 Regierungsbezirke: Oberbayern, Niederbayern, Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken, Oberpfalz, Schwaben.
- Hessen – 3 Regierungsbezirke: Darmstadt, Gießen, Kassel
- Nordrhein-Westfalen – 5 Regierungsbezirke: Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln, Münster
Im Zuge von Verwaltungsreformen wurden die Regierungsbezirke in vielen Ländern - beispielsweise in Niedersachsen zum 1. Januar 2005 - abgeschafft; in Berlin, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und im Saarland gab es nie Regierungsbezirke.
Während der DDR-Zeit gab es ähnliche Bezirke, 1991 entstanden in Sachsen die Regierungsbezirke Chemnitz, Dresden und Leipzig mit ähnlichem Zuschnitt wie die vormaligen DDR-Bezirke.
2 Andere Lexika
Hast du einen Löschwunsch oder ein anderes Anliegen? Dann nutze bitte unser Kontaktformular
PlusPedia Impressum
Bitte Beachte:
Sämtliche Aussagen auf dieser Seite sind ohne Gewähr.
Für die Richtigkeit der Aussagen übernimmt die Betreiberin keine Verantwortung.
Nach Kenntnissnahme von Fehlern und Rechtsverstößens ist die Betreiberin selbstverständlich bereit,
diese zu beheben.
Verantwortlich für jede einzelne Aussage ist der jeweilige Erstautor dieser Aussage.
Mit dem Ergänzen und Weiterschreiben eines Artikels durch einen anderen Autor
werden die vorhergehenden Aussagen und Inhalte nicht zu eigenen.
Die Weiternutzung und Glaubhaftigkeit der Inhalte ist selbst gegenzurecherchieren.