Regierungsbezirk
Regierungsbezirk ist ein Verwaltungsbezirk in einigen deutschen Bundesländern, der weiter in Landkreise unterteilt ist. Bezirksregierung ist der Titel der Behörde, die den Bezirk verwaltet und dabei verschiedene Aufgaben erfüllt. So ist die Bezirksregierung unter anderem für die Regionalplanung, die Komunalaufsicht, die Wasserwirtschaft, den Umweltschutz und in einigen Bundesländern für die Zulassung von Ergänzungsschulen zuständig. In Nordrhein-Westfalen sind die Bezirksregierungen zum Beispiel als obere Wasserbehörde, in Niedersachsen waren sie auch für alle staatlichen Grund- und Hauptschulen zuständig. Geleitet wird sie dabei oft von einem Regierungspräsidenten. Der oberste Beamte als Regierungspräsident wird nicht vom Volk gewählt, sondern von der jeweiligen Landesregierung eingesetzt.
1 Situation in den Bundesländern
In folgenden Ländern gibt es heutzutage Regierungsbezirke:
- Baden-Württemberg – 4 Regierungsbezirke: Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart, Tübingen
- Bayern – 7 Regierungsbezirke: Oberbayern, Niederbayern, Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken, Oberpfalz, Schwaben.
- Hessen – 3 Regierungsbezirke: Darmstadt, Gießen, Kassel
- Nordrhein-Westfalen – 5 Regierungsbezirke: Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln, Münster
Im Zuge von Verwaltungsreformen wurden die Regierungsbezirke in vielen Ländern - beispielsweise in Niedersachsen zum 1. Januar 2005 - abgeschafft; in Berlin, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und im Saarland gab es nie Regierungsbezirke.
Während der DDR-Zeit gab es ähnliche Bezirke, 1990/1991 entstanden in Sachsen die Regierungsbezirke Chemnitz, Dresden und Leipzig mit ähnlichem Zuschnitt wie die vormaligen DDR-Bezirke.
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