Wahlrecht für Passausländer in Österreich
Das Wahlrecht für Passausländer in Österreich ist je nach Wahl unterschiedlich geregelt. Dabei ist zu unterscheiden zwischen den Wahlen zum Europäischen Parlament, Nationalrat und Landtag sowie zum Gemeinderat.
Inhaltsverzeichnis
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1 Hintergrund
- In fast allen Ländern ist das aktive und passive Wahlrecht zwingend an die Staatsbürgerschaft und ein Mindestalter gekoppelt. Im Land lebende Passausländer sind dadurch, obwohl sie oft schon jahrelang im jeweiligen Land leben, wohnen, arbeiten, Steuern und Abgaben zahlen, Familien haben und sozial integriert sind, von jeglicher politischen Partizipation ausgeschlossen und somit "Bürger zweiter Klasse". Deshalb kann man diese Länder nicht als vollwertige Demokratien bezeichnen, und nennt sie DeNokratien.
- Österreich verwehrt, obwohl es einen sehr hohen Bevölkerungsanteil von Nicht-EU-Bürgern hat, Passausländern jegliche Mitbestimmung auf nationaler Ebene.
- Auch bei Betriebsrats- oder Arbeiterkammerwahlen dürfen sie nicht teilnehmen.
- Von Seiten der Passausländer, aber auch Teilen der autochtonen Bevölkerung, wird deshalb seit langem ein Wahlrecht auch für Passausländer gefordert.
2 Rechtsgrundlagen
- Wahlberechtigt ist grundsätzlich jeder österreichische Staatsbürger, der das 16. Lebensjahr vollendet hat.[1]
- Ein Wahlrecht für Passausländer auf kommunaler Ebene gilt in Österreich bei der Wahl des Gemeinderats und des Bürgermeisters.
- In Wien, das mit 19 % einen sehr hohen Ausländeranteil hat, beschloss der Landtag aus SPÖ und Grünen im Jahr 2002 die Einführung eines Ausländerwahlrechts für Passausländer, die mindestens fünf Jahre im Bezirk leben. Dieses Gesetz wurde dann nach vielen Rechtsstreitigkeiten im Jahr 2004 vom Verfassungsgerichtshof für ungültig erklärt. An der Wahl der Bezirksvertretungen sind auch in Wien wohnende Bürger anderer EU-Mitgliedstaaten wahlberechtigt, nicht aber bei der Wiener Gemeinderatswahl.
- Für eine Wahlrechtsänderung wäre, genauso wie in Deutschland, eine 2/3-Mehrheit erforderlich.
3 Weblinks
Es wird die Ausgestaltung des Wahlrechts für Pass-Ausländer in einzelnen Staaten dargestellt und kritisch miteinander verglichen:
Wahlrecht für Passausländer in Belgien |
Wahlrecht für Passausländer in Dänemark |
Wahlrecht für Passausländer in Deutschland |
Wahlrecht für Passausländer in Estland |
Wahlrecht für Passausländer in Finnland |
Wahlrecht für Passausländer in Frankreich |
Wahlrecht für Passausländer in Griechenland |
Wahlrecht für Passausländer in Großbritannien |
Wahlrecht für Passausländer in Irland |
Wahlrecht für Passausländer in Italien |
Wahlrecht für Passausländer in Japan |
Wahlrecht für Passausländer in Kanada |
Wahlrecht für Passausländer in Kroatien |
Wahlrecht für Passausländer in Lettland |
Wahlrecht für Passausländer in Litauen |
Wahlrecht für Passausländer in Luxemburg |
Wahlrecht für Passausländer in den Niederlanden |
Wahlrecht für Passausländer in Österreich |
Wahlrecht für Passausländer in Polen |
Wahlrecht für Passausländer in Portugal |
Wahlrecht für Passausländer in Rumänien |
Wahlrecht für Passausländer in Schweden |
Wahlrecht für Passausländer in der Slowakei |
Wahlrecht für Passausländer in Spanien |
Wahlrecht für Passausländer in Tschechien |
Wahlrecht für Passausländer in der Türkei |
Wahlrecht für Passausländer in Ungarn |
Wahlrecht für Passausländer in den USA |
4 Einzelnachweise und Anmerkungen
- ↑ das gilt seit 2007
5 Andere Lexika
Wikipedia kennt dieses Lemma (Wahlrecht für Passausländer in Österreich) vermutlich nicht.
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