Europawahl

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Die Europawahl ist eine seit 1979 in der Europäischen Union alle fünf Jahre stattfindende allgemeine, unmittelbare, freie und geheime Wahl, bei der die Abgeordneten des Europäischen Parlaments bestimmt werden. Die Mitglieder des Europäischen Parlaments werden für jeden Mitgliedstaat getrennt gewählt. Rechtsgrundlagen der Wahlen sind der Artikel 14 des EU-Vertrages[1] und der 1976 verabschiedete Direktwahlakt. Demnach ist jeder Mitgliedstaat wenigstens mit sechs, jedoch nicht mit mehr als 96 Abgeordneten vertreten. Das Wahlsystem wird von den einzelnen Mitgliedstaat selbst durch nationale Regelungen festgelegt.

Die Bundesrepublik Deutschland entsendet als bevölkerungsreichstes Land offiziell 96 Europa-Abgeordnete. Die tatsächliche Zahl von 99 ergibt sich, weil EU-Bürger jeweils auch im Land ihres Wohnorts wählbar sind. Daher kommt es vor, dass Mitglieder des Europäischen Parlaments nicht die Staatsangehörigkeit des Landes besitzen, für das sie gewählt wurden. Drei Abgeordnete, nämlich Daniel Cohn-Bendit, Monica Frassoni und Ari Vatanen wurden in mehreren Ländern gewählt.

An der ersten Europawahl 1979 nahmen außer Deutschland die acht Mitgliedstaaten Belgien, Dänemark, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, die Niederlande und das Vereinigte Königreich teil, allerdings hatte das Parlament damals nur 410 Sitze, wobei Deutschland, Frankreich, Italien und das Vereinigte Königreich jeweils 81 Abgeordnete stellten. An der Europawahl 2019 nahmen 28 Staaten teil.

Die nächste Europawahl findet am 9. Juni 2024 statt.

1 Siehe auch

2 Andere Lexika





3 Einzelnachweise

  1. https://dejure.org/gesetze/EU/14.html

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