PlusPedia wird derzeit technisch modernisiert. Aktuell laufen Wartungsarbeiten. Für etwaige Unannehmlichkeiten bitten wir um Entschuldigung; es sind aber alle Artikel zugänglich und Sie können PlusPedia genauso nutzen wie immer.

Neue User bitte dringend diese Hinweise lesen:

Anmeldung - E-Mail-Adresse Neue Benutzer benötigen ab sofort eine gültige Email-Adresse. Wenn keine Email ankommt, meldet Euch bitte unter NewU25@PlusPedia.de.

Hinweis zur Passwortsicherheit:
Bitte nutzen Sie Ihr PlusPedia-Passwort nur bei PlusPedia.
Wenn Sie Ihr PlusPedia-Passwort andernorts nutzen, ändern Sie es bitte DORT bis unsere Modernisierung abgeschlossen ist.
Überall wo es sensibel, sollte man generell immer unterschiedliche Passworte verwenden! Das gilt hier und im gesamten Internet.
Aus Gründen der Sicherheit (PlusPedia hatte bis 24.07.2025 kein SSL | https://)

Bei PlusPedia sind Sie sicher: – Wir verarbeiten keine personenbezogenen Daten, erlauben umfassend anonyme Mitarbeit und erfüllen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vollumfänglich. Es haftet der Vorsitzende des Trägervereins.

PlusPedia blüht wieder auf als freundliches deutsches Lexikon.
Wir haben auf die neue Version 1.43.3 aktualisiert.
Wir haben SSL aktiviert.
Hier geht es zu den aktuellen Aktuelle Ereignissen

Wahlrecht für Passausländer in Italien

Aus PlusPedia
Zur Navigation springen Zur Suche springen

In Italien besteht wie in allen anderen DeNokratien kein Wahlrecht auf nationaler Ebene für im Land lebende Passausländer. Es gibt auch kein Wahlrecht für Passausländer auf kommunaler Ebene.

Hintergrund

  • In fast allen Ländern ist das aktive und passive Wahlrecht zwingend an die Staatsbürgerschaft und ein Mindestalter gekoppelt. Im Land lebende Passausländer sind dadurch, obwohl sie oft schon jahrelang im jeweiligen Land leben, wohnen, arbeiten, Steuern und Abgaben zahlen, Familien haben und sozial integriert sind, von jeglicher politischen Partizipation ausgeschlossen und somit "Bürger zweiter Klasse". Deshalb kann man diese Länder nicht als vollwertige Demokratien bezeichnen, und nennt sie DeNokratien.
  • Von Seiten der Passausländer, aber auch Teilen der autochtonen Bevölkerung, wird deshalb seit langem ein Wahlrecht auch für Passausländer gefordert.

Italien

  • Das italienische Wahlrecht ist sehr unmodern und unliberal. Passausländer sind von politischer Partizipation vollkommen ausgeschlossen.
  • Wahlberechtigt ist auf nationaler Ebene jeder italienische Staatsbürger der das 18. Lebensjahr vollendet hat.
  • Im Jahr 2005 wurde das in einigen italienischen Städten eingeführte kommunale Wahlrecht für Ausländer vom obersten Verwaltungsgericht gestoppt.
  • Später kam Gianfranco Fini, Führer der Alleanza Nazionale, mit dem Vorschlag eines kommunalen Ausländerwahlrechts.
  • Im Wahlkampf des Jahres 2006 hatte sich die in der Opposition befindliche Mitte-Links-Allianz für ein Kommunalwahlrecht für Passausländer, die seit mindestens 3 Jahren in Italien leben, ausgesprochen. Umgesetzt wurde dieser Vorschlag später aber nicht.

Video

Links und Quellen

Siehe auch

Weblinks

Bilder / Fotos

Videos auf Youtube

Quellen

Literatur

Naviblock