Wahlrecht für Passausländer in Italien

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In Italien besteht wie in allen anderen DeNokratien kein Wahlrecht auf nationaler Ebene für im Land lebende Passausländer. Es gibt auch kein Wahlrecht für Passausländer auf kommunaler Ebene.

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1 Hintergrund

  • In fast allen Ländern ist das aktive und passive Wahlrecht zwingend an die Staatsbürgerschaft und ein Mindestalter gekoppelt. Im Land lebende Passausländer sind dadurch, obwohl sie oft schon jahrelang im jeweiligen Land leben, wohnen, arbeiten, Steuern und Abgaben zahlen, Familien haben und sozial integriert sind, von jeglicher politischen Partizipation ausgeschlossen und somit "Bürger zweiter Klasse". Deshalb kann man diese Länder nicht als vollwertige Demokratien bezeichnen, und nennt sie DeNokratien.
  • Von Seiten der Passausländer, aber auch Teilen der autochtonen Bevölkerung, wird deshalb seit langem ein Wahlrecht auch für Passausländer gefordert.

2 Italien

  • Das italienische Wahlrecht ist sehr unmodern und unliberal. Passausländer sind von politischer Partizipation vollkommen ausgeschlossen.
  • Wahlberechtigt ist auf nationaler Ebene jeder italienische Staatsbürger der das 18. Lebensjahr vollendet hat.
  • Im Jahr 2005 wurde das in einigen italienischen Städten eingeführte kommunale Wahlrecht für Ausländer vom obersten Verwaltungsgericht gestoppt.
  • Später kam Gianfranco Fini, Führer der Alleanza Nazionale, mit dem Vorschlag eines kommunalen Ausländerwahlrechts.
  • Im Wahlkampf des Jahres 2006 hatte sich die in der Opposition befindliche Mitte-Links-Allianz für ein Kommunalwahlrecht für Passausländer, die seit mindestens 3 Jahren in Italien leben, ausgesprochen. Umgesetzt wurde dieser Vorschlag später aber nicht.

3 Video

4 Links und Quellen

4.1 Siehe auch

4.2 Weblinks

4.2.1 Bilder / Fotos

4.2.2 Videos auf Youtube

4.3 Quellen

4.4 Literatur

4.5 Naviblock

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