Wahlrecht für Passausländer in Italien
In Italien besteht wie in allen anderen DeNokratien kein Wahlrecht auf nationaler Ebene für im Land lebende Passausländer. Es gibt auch kein Wahlrecht für Passausländer auf kommunaler Ebene.
Inhaltsverzeichnis
Übrigens: Die PlusPedia ist NICHT die Wikipedia. Wir sind ein gemeinnütziger Verein, PlusPedia ist werbefrei. Wir freuen uns daher über eine kleine Spende! |
1 Hintergrund
- In fast allen Ländern ist das aktive und passive Wahlrecht zwingend an die Staatsbürgerschaft und ein Mindestalter gekoppelt. Im Land lebende Passausländer sind dadurch, obwohl sie oft schon jahrelang im jeweiligen Land leben, wohnen, arbeiten, Steuern und Abgaben zahlen, Familien haben und sozial integriert sind, von jeglicher politischen Partizipation ausgeschlossen und somit "Bürger zweiter Klasse". Deshalb kann man diese Länder nicht als vollwertige Demokratien bezeichnen, und nennt sie DeNokratien.
- Von Seiten der Passausländer, aber auch Teilen der autochtonen Bevölkerung, wird deshalb seit langem ein Wahlrecht auch für Passausländer gefordert.
2 Italien
- Das italienische Wahlrecht ist sehr unmodern und unliberal. Passausländer sind von politischer Partizipation vollkommen ausgeschlossen.
- Wahlberechtigt ist auf nationaler Ebene jeder italienische Staatsbürger der das 18. Lebensjahr vollendet hat.
- Im Jahr 2005 wurde das in einigen italienischen Städten eingeführte kommunale Wahlrecht für Ausländer vom obersten Verwaltungsgericht gestoppt.
- Später kam Gianfranco Fini, Führer der Alleanza Nazionale, mit dem Vorschlag eines kommunalen Ausländerwahlrechts.
- Im Wahlkampf des Jahres 2006 hatte sich die in der Opposition befindliche Mitte-Links-Allianz für ein Kommunalwahlrecht für Passausländer, die seit mindestens 3 Jahren in Italien leben, ausgesprochen. Umgesetzt wurde dieser Vorschlag später aber nicht.
3 Video
4 Links und Quellen
4.1 Siehe auch
4.2 Weblinks
4.2.1 Bilder / Fotos
4.2.2 Videos auf Youtube
4.3 Quellen
4.4 Literatur
Es wird die Ausgestaltung des Wahlrechts für Pass-Ausländer in einzelnen Staaten dargestellt und kritisch miteinander verglichen:
Wahlrecht für Passausländer in Belgien |
Wahlrecht für Passausländer in Dänemark |
Wahlrecht für Passausländer in Deutschland |
Wahlrecht für Passausländer in Estland |
Wahlrecht für Passausländer in Finnland |
Wahlrecht für Passausländer in Frankreich |
Wahlrecht für Passausländer in Griechenland |
Wahlrecht für Passausländer in Großbritannien |
Wahlrecht für Passausländer in Irland |
Wahlrecht für Passausländer in Italien |
Wahlrecht für Passausländer in Japan |
Wahlrecht für Passausländer in Kanada |
Wahlrecht für Passausländer in Kroatien |
Wahlrecht für Passausländer in Lettland |
Wahlrecht für Passausländer in Litauen |
Wahlrecht für Passausländer in Luxemburg |
Wahlrecht für Passausländer in den Niederlanden |
Wahlrecht für Passausländer in Österreich |
Wahlrecht für Passausländer in Polen |
Wahlrecht für Passausländer in Portugal |
Wahlrecht für Passausländer in Rumänien |
Wahlrecht für Passausländer in Schweden |
Wahlrecht für Passausländer in der Slowakei |
Wahlrecht für Passausländer in Spanien |
Wahlrecht für Passausländer in Tschechien |
Wahlrecht für Passausländer in der Türkei |
Wahlrecht für Passausländer in Ungarn |
Wahlrecht für Passausländer in den USA |
4.6 Einzelnachweise
5 Andere Lexika
Wikipedia kennt dieses Lemma (Wahlrecht für Passausländer in Italien) vermutlich nicht.
Hast du einen Löschwunsch oder ein anderes Anliegen? Dann nutze bitte unser Kontaktformular
PlusPedia Impressum
Bitte Beachte:
Sämtliche Aussagen auf dieser Seite sind ohne Gewähr.
Für die Richtigkeit der Aussagen übernimmt die Betreiberin keine Verantwortung.
Nach Kenntnissnahme von Fehlern und Rechtsverstößens ist die Betreiberin selbstverständlich bereit,
diese zu beheben.
Verantwortlich für jede einzelne Aussage ist der jeweilige Erstautor dieser Aussage.
Mit dem Ergänzen und Weiterschreiben eines Artikels durch einen anderen Autor
werden die vorhergehenden Aussagen und Inhalte nicht zu eigenen.
Die Weiternutzung und Glaubhaftigkeit der Inhalte ist selbst gegenzurecherchieren.