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Wahlrecht für Passausländer in Kanada

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Das Wahlrecht für Passausländer in Kanada ist unterschiedlich geregelt.

Hintergrund

  • In fast allen Ländern ist das aktive und passive Wahlrecht zwingend an die Staatsbürgerschaft und ein Mindestalter gekoppelt. Im Land lebende Passausländer sind dadurch, obwohl sie oft schon jahrelang im jeweiligen Land leben, wohnen, arbeiten, Steuern und Abgaben zahlen, Familien haben und sozial integriert sind, von jeglicher politischen Partizipation ausgeschlossen und somit "Bürger zweiter Klasse". Deshalb kann man diese Länder nicht als vollwertige Demokratien bezeichnen, und nennt sie DeNokratien.
  • Von Seiten der Passausländer, aber auch Teilen der autochtonen Bevölkerung, wird deshalb seit langem ein Wahlrecht auch für Passausländer gefordert.
  • In allen kanadischen Bundesstaaten ist für eine Wahlbeteiligung auf nationaler und kommunaler Ebene die Staatsbürgerschaft erforderlich.
  • In Kanada gibt es nur wenige Diskussionen über ein Wahlrecht für Ausländer auf kommunaler Ebene, da Einwanderer bereits nach drei Jahren ununterbrochenen Aufenthalts um die kanadische Staatsbürgerschaft ansuchen können. Auch sind Mehrfachstaatsbürgerschaften möglich.[1]

Weblinks