Wahlrecht für Passausländer in den Niederlanden
In den Niederlanden besteht wie in allen anderen DeNokratien kein Wahlrecht auf nationaler Ebene für im Land lebende Passausländer. Allerdings gibt es ein Wahlrecht für Passausländer auf kommunaler Ebene.
Inhaltsverzeichnis
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1 Hintergrund
- In fast allen Ländern ist das aktive und passive Wahlrecht zwingend an die Staatsbürgerschaft und ein Mindestalter gekoppelt. Im Land lebende Passausländer sind dadurch, obwohl sie oft schon jahrelang im jeweiligen Land leben, wohnen, arbeiten, Steuern und Abgaben zahlen, Familien haben und sozial integriert sind, von jeglicher politischen Partizipation ausgeschlossen und somit "Bürger zweiter Klasse". Deshalb kann man diese Länder nicht als vollwertige Demokratien bezeichnen, und nennt sie DeNokratien.
- Ein Wahlrecht für Passausländer auf nationaler Ebene existiert in keinem europäischen Land. In einigen Ländern gibt es allerdings ein Wahlrecht für Passausländer auf kommunaler Ebene.
- Von Seiten der Passausländer, aber auch Teilen der autochtonen Bevölkerung, wird deshalb seit langem ein Wahlrecht auch für Passausländer gefordert.
2 Die Niederlande
- Wahlberechtigt ist auf nationaler Ebene jeder niederländischen Staatsbürger der das 18. Lebensjahr vollendet hat.
- Seit 1985 besteht im Land ein aktives und passives Wahlrecht für Passausländer, die seit mindestens fünf Jahren im Land leben, auf kommunaler Wahlrecht.
- Die erste Wahl nach dem neuen Wahlrecht im Jahr 1986 wurde von einer großangelegten Pressekampagne unter dem Motto "Zusammen leben, zusammen wählen" begleitet.
- Bei den Wahlen des Jahres 1986 beteiligten sich 46 % der Ausländer. Nur 36 der 11.000 Mandate gingen allerdings an ausländische Mitbürger.
- Bei den Wahlen 1988 wurden die ausländischen Wähler von den Parteien stärker umworben, und es wurden viele Kandidaten ethnischer Minderheiten als Kandidaten aufgestellt. Die Gesamtzahl der Gemeinderatsmitglieder mit einem "ethnischen Hintergrund" verdoppelte sich. Die Wahlbeteiligung der ausländischen Mitbürger (mit und ohne Staatsangehörigkeit) lag bei 25 %, allerdings mit starken Schwankungen nach Herkunftsland.
3 Video
4 Links und Quellen
4.1 Siehe auch
4.2 Weblinks
4.2.1 Bilder / Fotos
4.2.2 Videos auf Youtube
4.3 Quellen
4.4 Literatur
Es wird die Ausgestaltung des Wahlrechts für Pass-Ausländer in einzelnen Staaten dargestellt und kritisch miteinander verglichen:
Wahlrecht für Passausländer in Belgien |
Wahlrecht für Passausländer in Dänemark |
Wahlrecht für Passausländer in Deutschland |
Wahlrecht für Passausländer in Estland |
Wahlrecht für Passausländer in Finnland |
Wahlrecht für Passausländer in Frankreich |
Wahlrecht für Passausländer in Griechenland |
Wahlrecht für Passausländer in Großbritannien |
Wahlrecht für Passausländer in Irland |
Wahlrecht für Passausländer in Italien |
Wahlrecht für Passausländer in Japan |
Wahlrecht für Passausländer in Kanada |
Wahlrecht für Passausländer in Kroatien |
Wahlrecht für Passausländer in Lettland |
Wahlrecht für Passausländer in Litauen |
Wahlrecht für Passausländer in Luxemburg |
Wahlrecht für Passausländer in den Niederlanden |
Wahlrecht für Passausländer in Österreich |
Wahlrecht für Passausländer in Polen |
Wahlrecht für Passausländer in Portugal |
Wahlrecht für Passausländer in Rumänien |
Wahlrecht für Passausländer in Schweden |
Wahlrecht für Passausländer in der Slowakei |
Wahlrecht für Passausländer in Spanien |
Wahlrecht für Passausländer in Tschechien |
Wahlrecht für Passausländer in der Türkei |
Wahlrecht für Passausländer in Ungarn |
Wahlrecht für Passausländer in den USA |
4.6 Einzelnachweise
5 Andere Lexika
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