Wahlrecht für Passausländer in Schweden

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Das Wahlrecht für Passausländer in Schweden ist unterschiedlich geregelt. Schweden war Vorreiter bei der Umsetzung eines modernen und liberalen Wahlrechts.

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1 Hintergrund

  • In fast allen Ländern ist das aktive und passive Wahlrecht zwingend an die Staatsbürgerschaft und ein Mindestalter gekoppelt. Im Land lebende Passausländer sind dadurch, obwohl sie oft schon jahrelang im jeweiligen Land leben, wohnen, arbeiten, Steuern und Abgaben zahlen, Familien haben und sozial integriert sind, von jeglicher politischen Partizipation ausgeschlossen und somit "Bürger zweiter Klasse". Deshalb kann man diese Länder nicht als vollwertige Demokratien bezeichnen, und nennt sie DeNokratien.
  • Von Seiten der Passausländer, aber auch Teilen der autochtonen Bevölkerung, wird deshalb seit langem ein Wahlrecht auch für Passausländer gefordert.
  • Wahlberechtigt auf nationaler Ebene ist jeder schwedische Staatsbürger der das 18. Lebensjahr vollendet hat.
  • Bereits seit 1973 haben Passausländer, die seit mindestens 3 Jahren in Schweden leben, das passive und aktive Wahlrecht auf kommunaler und regionaler Ebene.
  • Die Wahlbeteiligung der ausländischen Mitbürger lag bei den ersten Wahlen nach dem neuen Wahlrecht im Jahr 1976 bei 60 %. Später sank sie auf circa 40 %.
  • Bei den meisten schwedischen Parteien besteht ist inzwischen eine starke Zunahme von Kandidaten mit Migrationshintergrund zu beobachten.
  • Die von einer Wahlrechtskommission im Jahr 1983 empfohlene Ausweitung dieses Ausländerwahlrechts auf nationale Wahlen und Referenden wurde bis heute leider nicht umgesetzt.

1.1 Weblinks

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