Bürgermeister
Ein Bürgermeister – in der Schweiz meist Stadt- oder Gemeindepräsident – leitet die Verwaltung einer Gemeinde oder Stadt. Er wird entweder direkt von den Bürgern (z.B. in Sachsen,[1] Nordrhein-Westfalen[2] und einigen anderen Ländern) oder indirekt vom Stadtrat, Gemeinderat oder einem ähnlichen Gremium gewählt. In einigen Stadtstaaten ist der Bürgermeister auch Regierungschef und hat insofern eine Doppelfunktion (Legislative und Exekutive). Da es ich um ein kommunales Amt handelt und das Kommunalrecht in der Bundesrepublik Deutschland Sache der Länder ist, gibt es sehr unterschiedliche Regelungen. Im Sinne der Gewaltenteilung gab es in einigen deutschen Ländern auch den Stadtdirektor oder Gemeindedirektor als Leiter der Exekutive,[3] wobei der Bürgermeister nur repräsentative Aufgaben hatte.
Inhaltsverzeichnis
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1 Beispiele
- Hubertus Mühling, Bürgermeister von Balve, Nordrhein-Westfalen
- Günter-Willi Scholz, Bürgermeister in Teutschenthal, Sachsen-Anhalt
- Sebastian Wagemeyer, Bürgermeister in Lüdenscheid, Nordrhein-Westfalen
- Vitali Klitschko, Bürgermeister in Kiew, Ukraine
2 Trivia
- Der Bürgermeister ist qua Amt stets Vorsitzender des Verwaltungsrates der örtlichen Sparkasse.
3 Andere Lexika
4 Einzelnachweise und Anmerkungen
- ↑ Sächsische Gemeindeordnung § 48
- ↑ Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen § 65
- ↑ zum Beispiel in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen
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