Feudalsystem

Aus PlusPedia
(Weitergeleitet von Grundherrschaft)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Feudalsystem (manchmal auch: Ständegesellschaft oder Feudalismus, von lateinisch feudum/feodum = ‚Lehen‘) bezeichnet in den Geschichts- und Sozialwissenschaften vor allem die Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung des europäischen Mittelalters. Der Begriff wurde in Frankreich im frühen Zeitalter der Aufklärung geprägt, durch Montesquieu 1748 bekannt gemacht und insbesondere von Voltaire erläutert. In der Französischen Revolution 1789 spielte er als Kampfbegriff zur Charakterisierung der früheren Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung eine große Rolle. Im deutschsprachigen Raum kam der Ausdruck Feudalismus Anfang des 19. Jahrhunderts auf. Später interpretierte Karl Marx den Feudalismus als Weiterentwicklung der Sklaverei und notwendige Vorstufe des Kapitalismus. Als Selbstbezeichnung einer Gesellschaftsordnung wurde oder wird der Begriff jedoch nicht verwendet.

Ein Wesensmerkmal des Feudalsystems ist eine ständisch organisierte Gesellschaft mit verhältnismäßig starren Hierarchien. An der Spitze dieser Gesellschaft steht ein einzelner Herrscher (König oder Kaiser). Eine Trennung in weltliche und geistlich- (religiöse Macht findet teilweise nicht statt. Die Zugehörigkeit zu einem Stand ist wie im indischen Kastensystem oft durch Geburt vorgegeben und wird zusätzlich durch Familien- und Geschlechternamen gekennzeichnet. Personen eines höheren Standes (König, Herzog, Graf) können Personen eines niederen Standes befördern, d.h. in einen höheren Stand erheben. Die unterste Stufe waren im Heiligen Römischen Reich die Leibeigenen, die keinen Grund und Boden, sondern meist nur wenig persönliches Eigentum hatten. Die höheren Stände werden als Adel bezeichnet. Die Heirat zwischen Personen unterschiedlichen Standes wird als problematisch gesehen, oft sogar unterbunden oder geächtet.

Nach dem christlichen Grundverständnis waren die adeligen oder kirchlichen (z.B. Klöster) Feudalherren nicht Eigentümer, sondern nur Verwalter des Landes, das ihnen von Gott zum Lehen, das heißt als Leihgabe, gegeben ist. Durch das Lehnswesen entstand eine Kette von wirtschaftlichen und persönlichen Abhängigkeiten. Der einfache Bauer ist meist das letzte Glied in der Kette bzw. die unterste Stufe in der Hierarchie. Er betreibt die Landwirtschaft, muss den Zehnten seiner Ernte (seit dem Spätmittelalter auch einen Grundzins) abliefern und bekommt dafür den militärischen resp. geistlichen Schutz seines jeweiligen Feudalherren. Der Feudalherr ist unter anderem für die Familie des Bauern bzw. des Leibeigenen verantwortlich, hat aber auch die Gerichtsbarkeit über seine Leibeigenen. Diese sind erblich (leiblich) an ihren Feudalherrn gebunden, sie oder ihre Nachfahren dürfen sich ohne sein Einverständnis nicht lossagen von ihm.

In Deutschland gilt die bürgerliche Revolution von 1848 aus Sicht des Marxismus als Ende des Feudalismus.[1]

1 Siehe auch

2 Einzelnachweise

  1. https://de.wikipedia.org/wiki/Feudalismus#Entstehung_und_Geschichte

Diesen Artikel melden!
Verletzt dieser Artikel deine Urheber- oder Persönlichkeitsrechte?
Hast du einen Löschwunsch oder ein anderes Anliegen? Dann nutze bitte unser Kontaktformular

PlusPedia Impressum
Diese Seite mit Freunden teilen:
Mr Wong Digg Delicious Yiggit wikio Twitter
Facebook




Bitte Beachte:
Sämtliche Aussagen auf dieser Seite sind ohne Gewähr.
Für die Richtigkeit der Aussagen übernimmt die Betreiberin keine Verantwortung.
Nach Kenntnissnahme von Fehlern und Rechtsverstößens ist die Betreiberin selbstverständlich bereit,
diese zu beheben.

Verantwortlich für jede einzelne Aussage ist der jeweilige Erstautor dieser Aussage.
Mit dem Ergänzen und Weiterschreiben eines Artikels durch einen anderen Autor
werden die vorhergehenden Aussagen und Inhalte nicht zu eigenen.
Die Weiternutzung und Glaubhaftigkeit der Inhalte ist selbst gegenzurecherchieren.


Typo3 Besucherzähler - Seitwert blog counter
java hosting vpn norway