Dithmarschen - historisch - Bis zur Neuzeit
Historisch gesehen beginnt die Geschichte Dithmarschens - wie überhaupt die der Menschen, welche nördlich der Elbe lebten - erst mit der Christianisierung durch Karl den Großen und den damit zusammenhängenden ersten handschriftlichen Überlieferungen.
Johann Adrian Bolten zitiert in seinem vierteiligen Werk von 1788 einen Holsteiner Chronisten zum Thema Dithmarschen:
„Das Land Ditmarsen liegt an der Elbe, einem großen Fluß, der sich in die Westsee ergeußt; und es ist fast unmöglich, mit Schiffen daran zu kommen. Zweymal an jedem Tage hat die Elvbe Ebbe und Fluth. Die ganze Länge des Landes hat die Elb-Ufern zur Seiote; und dieser Strom geht bey der Fluth bis anden Deich hinauf, trit aber bey der Ebbe zurück und entfernet sich eine halbe Meile, so daß dorten Land, frey vom Wasser, entsteht. Dieß Land, worüber das Wasser dergestalt, täglich zweymal, geht, bleibt feucht, weich und schlüpferich, daß man weder zu Fuß noch zu Pferde dahin gelangen kann. Auch ist der Zugang zu Schiff nicht wohl thunlich, weil, wenn das Wasser abfleußt, die Schiffe auf dem Trocknen liegen bleiben. Große Schiffe kann man auch selbst bey voller Fluth hier nicht anbringen. Dergestalt ist der Zugang von der Elb-Seite nicht möglich. Aber mit der menge muß man, ohne ihren Dank, von der östlichen Seite zu ihnen ziehen. Von der Nord-Seite ist der Eyder-Fluß0, welcher auch Ebbe und Fluth hat und zwischen den Ditmarsern und Friesen fleußt; und, wie die Elbe von der Südseite, so bevestigt die Eyder Ditmarsen von der Nordseite, von der Elbe an bis zur Tieleburg. Von Tieleburg bis Alverstorp sind wüste Marschen, die nicht leicht zu passieren sind. Aber weiterhin von der Ostseite, ist vom lande zu Holstein ein ganz breiter Weg, um mit trockenen Füßen in ihr Land zu ziehen. Auch liegt nach Osten die Wilstermarsch, wo man auch einen engen Zugang nach Dithmarsen hat.“
– J. A. Bolten, 1788, S. 101f.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Vor 800
- 2 804 bis 1227
- 2.1 Erste schriftl. Aufzeichnungen über die Dithmarscher durch Erzbischof Ansgar
- 2.2 Das Land und das Volk
- 2.3 Die Landesherren I.: Die Grafen von Stade herrschen über die Dithmarscher
- 2.4 Die Landesherren II.: Adolf II., Hartwig II., Adolf IV.
- 2.5 Die Landesherren III.: König Waldemar II. von Dänemark
- 2.6 Dithmarschen gewinnt seine Freiheit durch die Schlacht bei Bornhöved[32]
- 3 1227 - 1447
- 3.1 Dithmarschen stellt sich unter den Erzbischof Gerhard von Bremen
- 3.2 Das Land Dithmarschen verwaltet und ordnet sich selbst, auch die Rechtssprechung bleibt bei den Dithmarschern
- 3.3 Dithmarschen wird in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts wieder in Kriege verwickelt, die Adeligen Dithmarschens müssen das Land verlassen oder sich unterordnen
- 3.4 Der vertriebene Hartwig von Reventlow beeinflußt den Holsteiner Grafen Gerhard V., welcher, als Rachefeldzug in Dithmarschen einmarschiert. Es kommt zur Schlacht in Wöhrden.
- 3.5 Ralves Carsten[66] geht auf Beutezüge - es kommt zu einem Bürgerkrieg innerhalb Dithmarschens
- 3.6 Katastrophen erschüttern Dithmarschen
- 3.7 Die Dithmarscher wählen ihren 48er Rat und schreiben sich ein neues Recht...
- 4 1447 - 1500
- 4.1 Die Dithmarscher werden 1447 von Graf Adolf VIII. verklagt, erst 1456 wird der Rechtsstreit beigelegt
- 4.2 Die Vorgeschichte zur Hemmingstedter Schlacht: König Christian I. von Dänemark will mit einem Trick Dithmarschen in sein Königreich aufnehmen
- 4.3 Die Lage spitzt sich zu: Johann I. reizt die Dithmarscher
- 5 Literatur
- 6 Einzelnachweise und Fußnoten
- 7 Weblinks
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1 Vor 800
Bereits 5000 Jahre vor unserer Zeitrechnung, so haben Archäologen anhand von Funden bestimmen können, gab es im Bereich der heutigen Nordseeküste, Siedlungen der jungsteinzeitlichen Bevölkerung.[3] Definitiv lassen sich für Dithmarschen insbesondere die Großsteingräber, wie, z.B. der Albersdorfer Brutkamp, die Dellbrücker Kammer oder auch das Hügelgrab von Linden-Pahlkrug in die Zeit um 3000-2000 v. Chr. datieren. Im ausgehenden Mittelalter, aber auch auch noch bis in das 19. Jahrhundert hinein hielt sich die Vorstellung, dass die Großsteingräber heidnische Opferstätten gewesen sein sollen. Der Prediger J. A. Bolten hat, im ersten Teil seiner "Ditmarsische Geschichte" unter Bezugnahme auf seinen Vorgänger Pastor Dietrich Carstens (1695-1760), von den Opferaltären in Dithmarschen berichtet.[4] Doch nicht nur Bolten, sondern auch andere Historiker fanden Gefallen an den Geschichten um das Urgermanentum in Dithmarschen. Erst Friedrich Christoph Dahlmann (1785-1860), er vollendete die Dithmarscher Neocorus-Chronik, hat Dietrich Carstens als Lügenpastor enttarnt.</ref> Auch Kleinfunde, wie Schaber und Beil- und Meißelklingen aus Flint, aber auch eine verzierte Schale aus einem Fund bei St. Michaelisdonn oder eine Ziertasse aus Ton mit einem kleinen Henkel aus einem Brunnen bei Lohe-Rickelshof (in der Nähe von Heide). Dass die Besiedelung nahezu immer durchgängig war, zeigen Funde aus der Bronzezeit, wie z.B. ein fein ziseliertes aus massiver Bronze gegossenes Hängebecken, Schmuckstücke aus einem Frauengrab am Schellhornsmoor (bei Albersdorf) oder die beiden im Albersdorfer Museum für Vor- und Frühgeschichte ausgestellten Gefäße aus getriebenem Goldbelch. Diese schön verzierten Becher wurden beim Ausbau einer Strasse zwischen Albersdorf und Grünental gefunden. Aus der älteren römischen Kaiserzeit, etwa 50-100 n. Chr., wird eine Gewandspange datiert.[5].
In der Zeit der Völkerwanderung (400-700 n. Chr.) lebten relativ wenig Menschen im heutigen Dithmarschen. Doch man fand auch aus dieser Zeit einige Kunstwerke. So eine Hängeschmuckscheibe - dargestellt ist ein Mann und zwei Tiere, gefunden in Heide und datiert auf ca. 500 n. Chr. .
2 804 bis 1227
2.1 Erste schriftl. Aufzeichnungen über die Dithmarscher durch Erzbischof Ansgar
Durch die Christianisierungsfeldzüge Karls des Großen, nahmen viele Dithmarscher - wenn auch nur widerwillig - den neuen Glauben an. Es begann, im Jahr 804, der "Sachsenfriede". Seit dem Zeitpunkt kann angenommen werden, dass in Meldorf bereits eine kleine Kirche bestand.
Die Bevölkerung setzte sich überwiegend aus Sachsen zusammen.
Im Jahre 862 schrieb der Erzbischof von Hamburg und Bremen, Ansgar (801 - 865), die Geschichte der Christianisierung nieder, wobei er seinem Vorgänger, Bischof Willehad von Bremen (704 - 789) einen sehr langen Abschnitt widmete. In dieser Vita über Willehad findet sich, in einem Abschnitt, in dem es um die Missions-Reisen nach Friesland geht, auch die Erwähnung, dass Willehad in Dithmarschen missioniert hat: "Thiatmaresgaho".[6][7]
Eine der ersten Schlachten, im Zusammenhang der Christianisierung, war die Schlacht bei Bornhöved im Jahr 798 auf dem Sventanafeld (heute Schwentinefeld). Es kämpften die seit dem 7. Jahrhundert in Ostholstein ansäßigen Abodriten gegen die Sachsen. Das slawische Volk der Abodriten war mit den Franken und ihrem König, Otto dem III., verbündet. Sie gewannen den Kampf und bereiteten so den Boden für die Christianisierung im Bereich des heutigen Schleswig-Holsteins vor. Auslöser war, wahrscheinlich, die Ermordung fränkischer Boten Karls des Großen.[8][9][10]
2.2 Das Land und das Volk
Wie auch heute, teilte sich das Land Dithmarschen auch im Frühmittelalter in Geest und in Marsch auf. Die feste Geest war stark, überwiegend mit Eichenwälder, bewaldet. Die Marsch war noch nicht durch Deiche geschützt und wurde mehrmals täglich überflutet. Doch war die Marsch nicht unbewohnt. Die Dithmarscher lebten dort auf den sogenannten Wurten. Die höchste Wurt besteht noch heute. Ihr Name weist sie als die zudem älteste Wurth aus: Oldenwöhrden, heute unter Wöhrden bekannt. Die ersten Deiche sind Anfang des 12. Jahrhunderts angelegt worden.[11]
Bolten, der im Jahr 1781 die "Ditmarsische Geschichte" in mehreren Bänden veröffentlichte, hatte Zugriff auf mittelalterliche Manuskripte über Dithmarschen. Er beschreibt daraus das heidnische Volk der Dithmarscher:
„Die heydnischen Ditmarser werden uns in den alten Nachrichten als überaus harte Menschen, die von auenehmender Größe und Starke gewesen wären, vorgestellet[12] ; ihre und anderer sachsischen Völker Lebensart aber war - besonders in den ersten Jahrhunderten nach Christi Geburt - in einem sehr hohen Grade ungesittet, und ihre Gemüths-Beschaffenheit wirklich barbarisch[13] Plündern und Rauben, beydes zur See und auf dem Lande, war bey ihnen nicht allein etwas ganz gemeines, sondern auch völlig erlaubt.[14]“
– J. A. Bolten
Predigers zu Wöhrden: "Ditmarsische Geschichte. - Erster Theil"
Flensburg und Leipzig in Kortens Buchhandlung, 1781 , S. 280f.
Die Strandräubereien, die für die Dithmarscher eine einträgliche Erwerbsquelle waren, hielten sich bis zum Ende des 14. Jahrhunderts. In dem Zusammenhang muß man wissen, dass es eine ganze Anzahl kleinerer Hafenplätze gab: Meldorf, Brunsbüttel, Oldenwörden (das jetzige Wöhrden), Büsum, Norddeich und Schülpersiel (beide in der Nähe von Wesselburen), Hemmersiel (bei Hemme), Wollersum (auch Lunderner Hafen, bei Lunden) sowie Ulerdamm an der Mündung der Brocklandsau in die Eider.
Schiffbar waren auch die kleineren und größeren Flüsse: die Giesel- und die Holstenau, Tieleau, Brocklandsau (mit dem jetzt nicht mehr existentem Holmersee), der Stellersee (ebenfalls verschwunden), die Wolbers- bzw. Burgenau mit dem Kudensee, die Frestedterau, die Dellbrückerau (mit dem Windbergersee, welcher ebenfalls nicht mehr existiert), die Mielau (heute Miele), und die Fielau mit dem Fielersee. Hierdurch war auch vom Landesinneren her die Nordseeküste per Schiff erereichbar.
Die Elbe und die Eider, als natürliche Grenzflüsse, waren noch schmal. Erst im Laufe der Jahrhunderte verbreiterten sich ihre Mündungen in die Nordsee bis auf die heutige Form. Bis in das Jahr 1825 formten mindestens 19 Sturmfluten[15] die Nordseeküste zwischen der Elbemündung und Dänemark mehrmals um.
2.3 Die Landesherren I.: Die Grafen von Stade herrschen über die Dithmarscher
Von der Zeit Ottos I. (er wurde am 7. August 936 zu König erhoben)[16] bis zur Ermordung Rudolfs II. im Jahre 1145 herrschte das Geschlecht der Grafen von Stade.[17][18]
„Im zehnten Jahrhundert sehen wir es mit Bestimmtheit im Besitz der Grafen von Stade, d. h. ursprünglich, der Grafen beider Gestade (itrius ripae); sie beherrschten das südliche Elbufer von Haarburg bis gegen Ritzebüttel hin, und auf dem nördlichen Dithmarschen und die Haseldorfer Marsch, die damals sieben Kirchspiele umfaßte. Eine Zeitlang, zu Anfang des eilften Jahrhunderts, warfen sich in Dithmarschen eigne Grafen auf, die auf der Bökelnburg hausten; aber einige von ihnen erschlug der Haß der Dithmarscher, die keinen Herrn im Lande dulden mochten; den letzten bezwang der Graf Luder Udo von Stade wieder. Unter seinem Nachfolger kam Dithmarschen mit der Grafschaft Stade, durch Schenkung Kaiser Heinrichs IV, im Jahre 1062 unter die Lehnsherrlichkeit des Bremischen Erzbischofs, und dies Verhältniss blieb bis auf die Zeiten Heinrichs des Löwen. Der letzte Graf von Stade aus dem alten Geschlechte war Rudolf II, der auf der Bökelnburg seinen Sitz hatte. Die Sage, wie sie in den alten Chroniken aufbehalten ist, erzählt seinen und seiner Gemalinn tragischen Untergang. Schon lange war der Graf wegen schwerer Schatzungen und Kornlieferungen, die er den Dithmarschern auflegte, beim Volke verhaßt. Als er nun auch zur Zeit einer Theurung diese Abgaben strenge eintrieb, durch die Gräfinn Walburg zu solcher Harte aufgereizt, beschlossen die Dichmarscher sein Verderben. Mit ihren Wagen zogen sie auf die Burg, als wollten sie Korn bringen, aber in den Säcken waren Männer verborgen, und andere Männer gingen neben den Wagen her, wie um das Korn abzuladen. Aus die Burg gekommen, ließen sie einige Wagen im Thore stehen, auf daß dieses den erwarteten Helfern nicht gesperrt werden konne, riefen dann: "Röhrt de Hände, snidet de Sackbände!" Alsbald sprangen die Männer aus den Säcken hervor, verbanden sich mit den übrigen, und fielen über die Besatzung her. Nach der Sage wäre die böse Gräfinn, von den Dithmarschern grausam verstümmelt, vor Schmerz in die nahe Au gesprungen, und hatte dieser den Namen Walburgsau gegeben. Der Graf soll sich erst lange im Innern des Schlosses verborgen haben, bis eine zahme Elster, die ihm gefolgt war, ihn durch ihr Geschrei verrieth. Gewiß ist, daß Rudolf II mit seiner Gemalinn am 15ten März 1145 von seinen Unterthanen erschlagen, und seine Zwingfeste, die Bökelnburg, geschleift wurde.“
– L. Ross: Geschichte der Herzogthümer Schleswig und Holstein bis auf den Regierungsantritt des Oldenburgischen Hauses.
Kiel, Universitätsbuchhandlung, 1831; ebd: S. 88F.
In den folgenden Jahren erhoben der Bruder des auf der Böckelnburg ermordeten Rudolf II., Hartwig von Magdeburg, der Herzog Heinrich der Löwe und der Pfalzgraf von Sommersburg Anspruch auf das Lehn Stade und das damit verbundene Land Dithmarschen. Erzbischof Adalbero belehnte schließlich den Domherrn Hartwig von Magdeburg mit der Grafschaft Stade. König Conrad II. scheint hier ebenso wie der Erzbischof Friedrich von Magdeburg Einfluß gehabt zu haben. Dieses belegt eine in lateinischer Sprache gehaltene Urkunde aus dem Jahr 1145.[19] Hartwig und Heinrich der Löwe verbündeten sich gegenüber den Dithmarschern und wollten diese aufgrund ihres Überfalles unterwerfen. Die Dithmarscher wurden vom Kaiser zu Reichsfeinden erklärt. Graf Christian von Oldenburg und Graf Adolf II. von Holstein führten ein Ritterheer an und zogen durch Dithmarschen. Die Dithmarscher leisteten harten Widerstand. Unter großen Opfern wurden sie schließlich 1148 gezwungen, die Herrschaft Heinrichs des Löwen anzuerkennen. In demselben Jahr stirbt der Erzbischof Adalbero von Bremen. Hartwig von Magdeburg wird zu seinem Nachfolger. 1158 gerät Hartwig jedoch in Streit mit Herzog Heinrich dem Löwen und muss die Grafschaft Stade (und auch Dithmarschen) an Heinrich abtreten. Dieser belehnt den Grafen Reinhold von Artelenburg[20] mit den Ländereien. Somit kann man, nach Nehlsen[18], davon ausgehen, dass Reinhold von Artelenburg als erster wirkliche Graf von Dithmarschen anzusehen ist. 1164 wird Graf Reinhold in einer Schlacht gegen die Wenden in der Nähe von Demmin[21] gemeinsam mit Adolf II. von Holstein erschlagen.[22] Reinhold ließ auch die Stellerburg im Nordteil Dithmarschens erbauen, welche jedoch nur eine kurze Zeit bestand und, so Hanssen und Wolf, von den Dithmarschen zerstört wurde.[23] Graf Reinhold war, so Rudolf Nehlsen, der letzte Graf in Dithmarschen, welches unmittelbar nach seinem Tode direkt Herzog Heinrich dem Löwen unterstand.
Kaiser Friedrich "Barbarossa" I. erklärte gegenüber Herzog Heinrich dem Löwen, auf dem Reichstag von Würzburg 1180, die Reichsacht, da er, trotz Bitten des Kaisers während eines Feldzugs in Italien im Jahr 1176 das deutsche Heer verließ.[24] Er bekam nur seinen eigenen Besitz Braunschweig und Lüneburg zurück. Heinrich ging in die Verbannung nach England. Er durfte aber nach einigen Jahren zurückkehren und versöhnte sich 1194 wieder mit dem Kaiser. 1195 starb Heinrich[25]
2.4 Die Landesherren II.: Adolf II., Hartwig II., Adolf IV.
[18]Die Zeiten blieben unruhig: 1182 fiel Graf Adolf III. von Holstein in Dithmarschen ein. Es ging ihm darum, seinen Anspruch gegenüber Bernhard von Anhalt zu festigen, welcher von Kaiser Friedrich "Barbarossa" I. die Lehnsherrschaft über Stade (und somit auch über Dithmarschen) bekommen hatte. Zwei Jahre später gab Adolf III. jedoch sein Begehren auf.
[18]Mittlerweile war Hartwig II. Erzbischof von Bremen geworden und mußte sich gegenüber den Dithmarschern behaupten. Er findet in den Grafen von Oldenburg und Holstein Verbündete und marschiert mit einem großen Heer in Dithmarschen ein. Die Dithmarscher bekommen Strafgelder auferlegt. Hartwig kehrt als Sieger heim. Die Dithmarscher denken jedoch nicht daran zu zahlen und widersetzen sich. Erzbischof Hartwig II. bekam diesesmal kein Heer zusammen, daher beschlossen die Dithmarscher, sich freiwillig Bischof Waldemar von Schleswig zu unterstellen. Waldemar war der Sohn des dänischen Königs Knut V. .
Erzbischof Hartwig schloss sich nun Heinrich dem Löwen an, der 1189 aus der Verbannung zurückkehrte. Heinrich fiel mit seinen Truppen in Holstein ein. Dieses gelang ihm nicht zuletzt dadurch, weil Graf Adolf III. von Holstein auf dem Kreuzzug war, auf dem Kaiser Friedrich "Barbarossa" I. getötet wurde. Hartwig II. musste fliehen, denn Kaiser Heinrich IV., als Nachfolger Kaiser "Barbarossas" erklärte ihn in die Reichsacht. In der Folge eroberte Graf Adolf III., er war gerade vom Kreuzzug zurückgekommen, die Grafschaft Stade.
1195 mussten sich die Dithmarscher von Bischof Waldemar von Schleswig lossagen (der Bischof befand sich seit 1192 in der Gefangenschaft des dänischen Königs Knut VI. . Erzbischof Hartwig II., von der Reichsacht wieder befreit, erlangte von Kaiser Philipp wieder die Rechte an Stade und Dithmarschen zurück. Er übertrug 1199 Stade und weitere Ländereien an das Erzstift Bremen.[26] Adolf III. wollte immer noch Dithmarschen erobern und fiel, gemeinschaftlich mit Graf Adolf von Dassel, im Jahr 1201 in Dithmarschen ein. Herzog Waldemar von Jütland (Schleswig), er war der Bruder Königs Knut VI., stellte sich bei Stellau (in der Nähe des heutigen Itzehoe) entgegen. Adolf III verlor den Kampf und floh bis nach Stade zurück. König Knut setzte Graf Schack (der zweite Graf von Dithmarschen[27]) über die Dithmarscher ein.
Adolf III. hatte mittlerweile in Stade ein neues Heer gesammelt. Er eroberte am 20.11.1201 Hamburg. Herzog Waldemar setzte ihn dort bis zur Kapitulation am zweiten Weihnachtstag 1201 fest. Adolf wurde freier Abzug gewährt, wenn er die Festung Lauenburg übergab. Als Geisel von Herzog Waldemar wurde er nach Lauenburg gebracht um die Übergabe durchzuführen. Die Festungsbesatzung verweigerte jedoch die Übergabe. Somit wurde Adolf III. als Gefangener König Knuts VI. nach Dänemark geführt. Dort blieb er bis 1208, als er für sich und seine Erben auf seine Grafschaften in Holstein verzichtete. Erzbischof Hartwig II. nahm den südlichen Teil der Grafschaft Stade unter seinen Besitz, welches Kaiser Otto IV (der Sohn Heinrichs des Köwen) missfällt. Otto greift Hartwig an und nimmt ihn um Weihnachten 1202 gefangen. Hartwig übergibt daraufhin den südlichen Teil der Grafschaft Stade an Pfalzgraf Heinrich als Lehn. Dithmarschen trennte man dadurch von der Grafschaft Stade ab.
2.5 Die Landesherren III.: König Waldemar II. von Dänemark
[18]Herzog Waldemar, er ist 1202 zum König Waldemar II gekrönt worden, war nun Herrscher über Dithmarschen. 1204 bekam Waldemar einen förmlichen Reichstitel über seine Lande in Nordelbien[28].
Die Machtverhältnisse wurden bereits ca. 20 Jahre später, 1223, wieder umgestoßen. König Waldemar II. wurde mit seinem Sohn, er hieß ebenfalls Waldemar, während eines Jagdausfluges von Graf Heinrich von Schwerin (er war ein Vasall König Waldemars) überfallen und entführt. Waldemar war in der Gefangenschaft bereit, zu verhandeln. Kaiser Friedrich II. (1194-1250)[29][30] übernahm die Verhandlungen mit Waldemar. Diese zerschlugen sich. daraufhin beschloß Kaiser Friedrich II. und die Reichsfürsten, Holstein wieder zu Adolf III. zu vergeben. Dieser lebte seit seiner Freilassung zurückgezogen auf der Stammburg, die Schauenburg, seines Geschlechtes. Er lehnte das Angebot ab, schlug allerdings seinen zweiten Sohn, Adolf IV., vor.
Erzbischof Gerhard II. führte am 20. Dezember 1224, mit einem großen Heer, den jungen Adolf IV. bis nach Holstein. Die holsteinischen Ritter, die sich Jahre zuvor heimlich und auch offen gegen Adolf III. gestellt haben, befürworteten Adolf IV. als ihr Oberhaupt. Das durch diese Ritter vergrößerte Heer, wie auch die Männer von Graf Heinrich von Schwerin vertrieben die Besatzungen unter dem Befehl Waldemars. es gelang den Reichsverweser Dänemarks, Albert von Orlamünde während derSchlacht bei Mölle im Januar 1225 zu schlagen gefangen zu nehmen.[31]
[18]Diese Ereignisse machten den Dithmarschen Mut und sie befreiten sich von der dänischen Herrschaft.
Heinrich von Schwerin zog mit Adolf IV. friedlich in das neu verbündete Dithmarschen ein. Dithmarschen erkannte, im Gegenzug, die alten Verhältnisse zum Bremer Stift wieder an. Die dänischen Burgen wurden niedergerissen.
Im Dez. 1225 kommt ein Vergleich mit König Waldemar II. zustande. Mit Ausnahme der Insel Rügen soll der König alle an ihn abgetretenen Ländereien wieder zurückgeben. Die Eider wird wieder die offizielle Grenze des deutschen Reiches gegenüber Dänemark. König Waldemar II hat zudem ein Lösegeld von 45.000 Mark "lötigem" Silbers (4 Tonnen Goldes) zu zahlen. Waldemar erklärte sich einverstanden und wurde Weihnachten 1225 freigelassen. Waldemar sann jedoch auf Rache, an dessen Ende es zu der für die Dithmarscher wichtige "Schlacht von Bornhöved" kam. Bei Anton Viethens Geschichte Dithmarschens liest es sich wie folgt:
„(...)
Nachdem der König Woldemarus endlich seiner 3 jährigen Gefängniß auf folgende Conditiones erlassen wurde, daß er nemlich allem Recht, auf Mecklenburg, Hollstein und die Elbe, auf ewig abschwören, und 45000 Marck löthigen Silbers versprechen muste; So hätte er billig in Ruhe bleiben sollen, da ihm das vorige so theuer geworden; Aber ob er gleich geschworen sich nicht zu rächen oder, Hollstein anzugreiffen, so ließ er sich doch von dem Pabst Absolution von diesem Eyde geben, und ging mit Hertzog Otto von Braunschweig-Lüneburg und den Dithmarschcm in Hollstein und verwüstete alles Land zwischen Rendsburg und Bornhövede, da ihm Graf Adolffus IV. und die Lübecker mit ihren Alliierten begegneten, und auf der Heyde vor Bornhövede eine blutige Schlacht lieferten.“– Anton Viethens, Höchfürstl. Schleswig-Hollsteinischen Cammer-Assessoris,: "Beschreibung und Geschichte des Landes Dithmarschen oder Geographische, Politische und historische Nachricht vom bemeldeten Lande.", Hn. Jo. Alberti Fabricci, D. und Prof. Publ. in Hamburg; Gedruckt und verlegt von seel. Thomas von Wierings Erben bey der Börse im güldnen A, B, C. 1733; ebd. S. 268 f.
2.6 Dithmarschen gewinnt seine Freiheit durch die Schlacht bei Bornhöved[32]
Nach Nelsen[33] zog Waldemar mit seinem Heer nach Nordfriesland und verstärkte sein Heer mit den dortigen Freiwilligen, welche nur allzugern gegen die Dithmarscher ziehen wollten. Hatten sie doch die Jahrhunderte zuvor durch die kriegerischen Einfälle der Dithmarscher leiden müssen.
Waldemar II. fiel über die Eider nach Dithmarschen ein und gewann die Schlacht. Er rief die Dithmarscher zum Kampf gegen Holstein auf. Heinrich von Schwerin und Adolf IV. stellten sich ihnen entgegen, jedoch wurden die holsteinsichen Heere bei Rendsburg geschlagen. Erzbischof Gerhard II. von Bremen sandte Hilfstruppen, die den Vormarsch Waldemars verlangsamten, so das weitere Hilfe herangeführt werden konnte. Gerhard II. verband sich mit mecklenburgischen Grafen, mit Herzog Albert von Sachsen und auch mit anderen norddeutschen Adeligen. Sie vereinigten ihre Streitkräfte in Lübeck und rückten nach Holstein vor. Bei Bornhöved trafen die Heere aufeinander. Viethens erzählt von der Schlacht in wenigen Sätzen:
„(...)
Ihr oberster Feldherr war Graf Adolff der III., ein Mann von 70 Jahre, und der vorhin von Woldemaro war vertrieben worden. In dieser Schlacht sind die Dithmarscher, ihrer Zusage nach, von dem König abgefallen, haben ihre Schilder umgekehret, und tapfer gefochten. Nach vielem Blut-Vergiessen ist der König zuletzt in die Flucht geschlagen, wie er denn selbst ein Auge verlohren, und beynahe wieder wäre gefangen worden. Diese sonst merckliche Schlacht ist geschehen am Tage Mariae Magdalenae Ao. 1227. In dem folgenden Jahr kam der König wieder mit einigen Trouppen in Hollstein, und belagerte Rendsburg, er wurde aber von Graf Adolff und Graf Heinrich von Schwerin mit Gewalt davon geschlagen. Von da ging er in Dithmarschen, und wolle sie bestraffen wegen dessen daß sie in derSchlacht von ihm abgefallen. Endlich belagerte Itzehoe und Segeberg, wie er aber vor beyden Oertern von denen Hollsteinern viel Schaden gelitten, ging er mit schlechten Vortheil, nach dem er Hollstein verwüstet, wieder nach Dannemarck, muste in Frieden Adolffum alles lassen behalten, und die Dithmarscher kamen zu ihrer alten Freyheit.“– Anton Viethens, Höchfürstl. Schleswig-Hollsteinischen Cammer-Assessoris,: "Beschreibung und Geschichte des Landes Dithmarschen oder Geographische, Politische und historische Nachricht vom bemeldeten Lande.", Hn. Jo. Alberti Fabricci, D. und Prof. Publ. in Hamburg; Gedruckt und verlegt von seel. Thomas von Wierings Erben bey der Börse im güldnen A, B, C. 1733; ebd. S. 269
Nelsen([18] S. 22f.) berichtet etwas ausführlicher:
Auf dänischer Seite hielt König Waldemar das mittlere Heer. Die linke Flanke befehligte Prinz Abel, die rechte Herzog Otto von Lüneburg, ein Neffe des Königs. Die Reservetruppen wurden von den Dithmarschern gebildet. Auf der deutschen Seite befehligte Erzbischof Gerhard II. und Adolf IV., dem linken Flügel stand Herzog Albert von Sachsen vor, der rechte wurde von Graf Heinrich von Schwerin und dem Bürgermeister von Lübeck, Alexander von Soltwedel angeführt.
Der Erzbischof machte den ersten Angriff. Es sah so aus, als ob keiner der beiden Parteien gewinnen würde. Waldemar ersann eine List und zog sich langsam hinter seine beiden Flankenheere zurück, so dass Erzbischof Gerhard II. mit seinen Truppen plötzlich von Feinden umringt war. Waldemar II. holte nun zu einem Angriff gegen das deutsche Heer aus, während Prinz Abel und der Herzog von Lüneburg die Zange endgültig schlossen. Die Deutschen suchten ihr Heil in der Flucht. Adolf IV. gelobte Gott, dass, wenn er Hilfe von ihm bekäme, so wolle er sich ganz in dem Dienst der Kirche stellen.
König Waldemar II. rief nun seine Reservetruppen, die Dithmarscher: Sie sollten den Feind vollends zurückwerfen und die Flüchtenden verfolgen.
Die Dithmarscher schlugen als Zeichen zum Angriff ihre Schwerter so laut auf ihre Schilde, dass es weit über das Schlachtfeld dröhnte. Zum Entsetzen König Waldemars wandten sich die Dithmarscher aber nicht gegen die deutschen, sondern griffen sein eigenes Herr, das dänische an. "Tod den Dänen!" so riefen die Dithmarscher.
Erzbischof Gerhard II. nutze die Gelegenheit und drang wiederum auf das Heer Waldemars ein. Der verletzte Waldemar verlor die Schlacht. Er hatte ein Auge verloren und sank bewußtlos zu Boden. Seine Macht war nun für immer verloren. Ein unbekannter Ritter aus Lüneburg soll ihn auf sein Pferd gehoben haben und nach Kiel geritten sein. Einer anderen Überlieferung zufolge soll der unbekannte Ritter Adolf IV. gewesen sein:
„Adolph IV. bewies nach der Schlacht, daß er ein eben so edler wie tapferer Fürst war. Durch einen Zufall kam er an die Stelle, wo der verwundete Dänenkönig von allen seinen Leuten verlassen, neben seinem tödtlich getroffenen Streithengste auf dem Boden lag und den Tod herbeisehnte. Der Graf erkannte seinen Feind, labte[34] ihn und hub ihn auf sein Pferd; er selbst ging zu Fuß neben her und geleitete den König nach Kiel, wo er ihn auf ein Schiff brachte, das im Begriff war, die Anker zu lichten und nach Kopenhagen zu segeln. "Wer seid Ihr?" fragte Waldemar, als sein Retter sich von ihm verabschiedete. "Laßt mich Euer Antlitz sehen, damit ich Euch wiedererkenne und Euch mit Beweisen meiner Dankbarkeit überhäufen kann." Adolph schlug sein Visir auf und zeigte dem überraschten Könige die Züge seines Todseindes. "Vergeßt die Züge nicht," sagte er; "Ihr werdet ihnen stets begegnen, wenn Ihr es wagt, in meine Heimat einzufallen. Lebt wohl und gedenkt des Tages Mariä-Magdalenä."“
– Anton Viethens, Höchfürstl. Schleswig-Hollsteinischen Cammer-Assessoris,: Schleswig-Holstein - Meerumschlungen. - Kriegs- und Friedensbilder aus dem Jahr 1864 von Graf Adelbert Baudissin.", Stuttgar- Druck und Verlag von Eduard Hallberger. 1865; ebd. S. 299
Auf dänischer Seite gab es, nur an diesem einen Tag, 4000 Tote.
Der Sinneswandel der Dithmarscher während der Schlacht war zuvor mit Erzbischof Gerhard II. abgesprochen worden. Sie haben sich ausbedungen, dass die Fürsten und Herren zukünftig das Land Dithmarschen ihrer alten Landesfreiheit überlassen sollen. Wenn Waldemar geschlagen werden würde, so wollten sie sich unmittelbar dem Bremer Erzstift zuwenden und mit den Holsten nicht mehr zu tun haben. Alle deutschen Verbündete stimmten den Bedigungen zu. Selbst Adolf IV. verzichtete ausdrücklich auf alle von holsteinischer Seiter aufgebotenen Ansprüche gegen das Land Dithmarschen.
Waldemar II. kam noch im Folgejahr, 1228, nochmals über die Eider und überfiel Dithmarschen und auch Holstein, er musste sich jedoch, als er bemerkte, dass er gegen massiven Widerstand ankämpfte, einsehen, das er vollends verloren hatte. Er zog sich nach Dänemark zurück und schloß 1229 mit dem Grafen Adolf IV. ein Friedensabkommen.
Albert von Sachsen hatte mit Erzbischof Gerhard über die Sicherung der Oberherrschaft über Dithmarschen verhandelt. Mit Datum vom 15. Mai 1228 unterschrieb Herzog Albert eine Urkunde, welche Dithmarschen, die Grafschaft Stade und weitere Ländereien, dem Erzbischof Gerhard von Bremen zugesprochen wurden.[35]
Die Dithmarscher Chronisten berichten später, dass die "Schlacht von Bornhöved", am 22.7.1227, ein bedeutender Wendepunkt für Dithmarschen gewesen ist. Die Dithmarscher machten sich an diesem Tage von jeglicher Herrschaft der Fürsten, Herzöge, Kaiser und Könige frei: Sie erlangten ihre Freiheit, welche sie bis zum Jahre 1559 behielten.
3 1227 - 1447
3.1 Dithmarschen stellt sich unter den Erzbischof Gerhard von Bremen
[36]Nun unterwarf sich Dithmarschen dem Erzbischof von Bremen in der Form, dass Gerhard II. als Schirmherr über die Dithmarscher eingesetzt wurde. Unter anderem hatte er das Recht, Güter, welche durch Schiffbruch an Land gespült wurden, in sein Eigentum zu übernehmen. Gerhard dehnte dieses Recht so weit, dass selbst Transportgüter auf Wagen, welche, z.B., durch einen Radbruch umstürzten, zu "Strandgut" erklärt wurden. Seine Rechte übte Gerhard dahingehend aus, dass er Sendvögte als seine Stellvertreter in das Land Dithmarschen schickte, um die Strandgüter und andere Einkünfte, wie, z.B., Fährdienst über Elbe und Eider, den Fischfang im Kudensee, die Nutzung des Borgholts (bei der Böckelnburg) und Einküfte aus Bruchgeldern der Gericht sprechenden Instanzen. Die Sendvögte werden in alten Urkunden mehrfach erwähnt, so, z.B., 1286 (zu diesem Zeitpunkt war Giselbert von Bremen der Erzbischof), wo die Brunsbüttler versprechen, dass sie keinerlei Raubzüge gegen hamburigische Kaufleute durchführen.[37] Sehr lange scheinen sich die Dithmarscher nicht daran gehalten zu haben, denn bereits 1306 schreibt Giselbert einen "Warnungsbrief" an die Dithmarscher.[38]
3.2 Das Land Dithmarschen verwaltet und ordnet sich selbst, auch die Rechtssprechung bleibt bei den Dithmarschern
Vermutlich relativ kurz nach der Schlacht von Bornhöved hatte Gerhard II. die Ansiedlung Meldorf zur Stadt erklärt. Innerhalb der Stadtgrenzen soll eine Burg gestanden haben. Heute (2011) wird ein kleines Stadtviertel, welches überwiegend aus Fachwerkhäusern besteht, "Burgviertel" genannt. Erste urkundliche Erwähnung Meldorfs fand im Jahre 1265 statt.[39]. Meldorf galt, zu dieser Zeit, als Versammlungsort der Landesversammlung der Dithmarscher.
Dithmarschen war um das Jahr 1285 in 10 große und 10 kleine "Kirchspiele" aufgeteilt. Aus diesen wurden insgesamt 60 Ratgeber, sog. consules in die dithmarscher Landesversammlung gewählt, in denen auch die Vögte (advocati) wie auch die Ritter (milites) vertreten waren. Sehr wichtige Entscheidungen, welche die Landesversammlung aus unterschiedlichen Gründen (z.B. aus Komtetenzgründen) nicht entscheiden konnten, wurden den Kirchspielsvertretern, später den Slüternübergeben. Diese Vorgänge wurden dann innerhalb der einzelnen Kirchspiele beraten, die Ergebnisse dann der Landesversammlung mitgeteilt um sie dort rechtskräftig zu machen. Die Kirchspielsversammlungen (universitats) fanden auf den jeweiligen Kirchhöfen statt. Hieraus lässt sich schließen, dass die Kirchspielsversammlungen mächtiger als die Landesversammlung gewesen ist. Auf die heutige Zeit übertragen, kann man die die Gemeinde-/ Stadtratsversammlungen den Kirchspielsversammlungen gleichstellen., Der dithmarscher Kreistag wäre somit der Landesversammlung vergleichbar. Die Kirchspiele Dithmarschens im 13. Jahrhundert waren autarke Einheiten, welche eigenständig Verträge schließen oder auch kriegerisch aktiv sein konnten. Außer in Dithmarschen gab es zu dieser Zeit nur noch ein ähnlich organisiertes europäisches Land: Die Schweiz mit ihren Urkantonen. Da man damals keinen Unterschied zwischen kirchlichen und politischen Bezirken machte, deckten sich die einzelnen Kirchspiele in etwa mit den Einzugsgebieten der jeweilig zuständigen Kirche (in der Stadt oder in einem größeren Dorf) mit ihren umliegenden kleinen Ortschaften. Ein dithmarscher Bürger gehörte also zu dem Kirchspiel, in dem die Kirche stand die er auch besuchte. Im Art. 240 des Dithmarscher Landrechtes[40] wurden später (ab dem Jahr 1447) einzelne Dorfschaftsgemeinschaften als Bauernschaften bezeichnet.
[41]Nachdem nun Ditmarschen durch den Sieg bei Bornhöved "frei" geworden ist, wurden die ersten 14 Kirchspiele eingerichtet: Meldorf, Büsum, Wöhrden, Wesselburen, Lunden, Delve, Tellingstedt, Hennstedt, Süderhastedt, Weddingstedt, Albersdorf, Eddelack, Marne und Burg [42] Später kamen weitere Kirchspiele hinzu: Brunsbüttel, Hemme, Hemmingstedt, Nordhastedt, Neuenkirche, Barlt, Heide, Schlichting sowie Windbergen. Nach der Letzten Fehde (1559) kamen noch St. Michaelisdonn und St. Annen hinzu. Schlichting und Windbergen nahmen eine Sonderstellung ein: Schlichting wurde Lunden zugeordnet und Windbergen rechnete man zu Meldorf. Somit gab es 21 vollberechtigte Kirchspiele.
Meldorf war das älteste Kirchspiel, es bestand bereits seit Karl dem Großen. 1140 wurden Weddingstedt, Lunden, Süderhastedt und Büsum zum ersten Male urkundlich erwähnt. 1148 kam Burg [43] hinzu. 1281 wurden Tellingstedt, Wesselburen, Wöhrden, Hennstedt, Delve, Albersdorf, Marne und Eddelack hinzu, 1286 Brunsbüttel, 1323 Hemme, Hemmingstedt und Neuenkirchen, 1345 Nordhastedt, 1426 Barlt, Um 1495 St. Annen[44], Schlichting und Heide, ebenfalls um 1495 Windbergen[45] .
1265 wurde damit begonnen, die Kirchspiele in sogenannte Döffte[46] einzuteilen. Die heutigen 6 Amtsbezirke lehnen sich weitgehend immer noch an die damaligen Döfften an. Die fünf Döfften waren, gegen Ende des 11. Jahrhunderts,:
1. Meldorf mit den Kirchspielen Meldorf, Barlt und Windbergen;
2. Westerdöfft mit den Kirchspielen Büsum, neuenkirchen, Wesselburen, Wöhrden;
3. Mitteldöfft mit den Kirchspielen Nordhastedt, Süderhastedt, heide, hemme, hemmingstedt Lunden, St. Annen und Weddingstedt;
4. Osterdöfft mit den Kirchspielen Albersdorf, Delve, Hennstedt, Schlichting, Tellingstedt;
5. Strandmannsdöfft mit den Kirchspielen Burg, Brunsbüttel, Eddelack und Marne.
Hauptsächlich dienten die Döffte dazu, Wehrverbände zu bilden, denn Rudolf Nehlsen und andere Historiker sind der Ansicht, dass der Namen Döfft von deftig im Sinne von verteidigen herzuleiten ist. Nehlsen führt hierzu auch die lateinische Bezeichnung defendere (Übers.: Verteidigen) an.[47][48]
Selbst untereinander waren die einzelnen Döfften durch natürliche wie auch künstliche Barrieren (überwiegend Sümpfe, aber auch schwer zu umgehende Sperrwälle, sog. Hammen bzw. Hemmen) abgeteilt. Das Dithmarscher Landrecht bestimmte, dass jeder Dithmarscher bereits im Alter von 11 Jahren und 6 Wochen mündig, d.h. strafmündig, wurde. Im Alter von 14 Jahren durfte er mit seinen eigenen Waffen bereits an den regelmäßig stattfindenden Heerschauen teilnehmen. Ab 18 Jahren war er dann vollmündig, welches, hauptsächlich, der Angehörigkeit seines Geschlechterverbandes, zuzuweisen ist. Die Mitglieder der über 100 Geschlechter des mittelalterlichen Dithmarschens waren oft untereinander Blutsverwandte. Der erste Chronist, Johann Adolfi (Johann Adolf Köster) genannt Neocorus (geb. um ca. 1550, gest. 1630)[49] kannte 70 Geschlechter, etwa 30-40 sind jedoch auch im unbekannt gewesen. Die Geschlechter selbst unterteilten sich in Bruder- bzw. Schwägerschaften (sog. Kluften), später auch Kluft-Mannien genannt auf. Das größte Geschelcht war das der Vogdemannen, zu denen auch die heute noch existierende Familie von Reventlow zugehörte.[50] Das größte unter den einheimischen (germanisch-sächsischen) Geschlechtern war, nach Neocorus, die Woldersmannen. Die einzelnen Mitglieder der Klüfte, und somit auch die der einzelnen Geschlechter, traten grundsätzlich füreinander ein. Dieses ging bis zur Blutrache, wenn, z.B., aufgrund eines Streites zwischen zwei Dithmarschern aus unterschiedlichen Geschlechtern einer erschlagen wurde. Auf die Zugehörigkeit der einzelnen Geschlechter waren die Dithmarscher stolz: Es sicherte ihnen auch ihren Lebensunterhalt und gaben einen gewissen Schutz bei Streitigkeiten zwischen den unterschiedlichen Geschlechtern.
Wenn aber innerhalb eines Geschlechtes eine unrechte Tat begangen wurde, so wurde dem Verfehlenden strengen Strafen, bis hin zum Tode, auferlegt. Über die Woldersmannen erzählt eine Sage, dass sie ein Mädchen, welches ein uneheliches Kind geboren hatte, lebendig begraben haben. Ähnliches wird auch über das Wurthmannengeschlecht erzählt:
„Im jahre 1502 war ein dem Wurthmanngeschlecht angehöriges Mädchen zu Blankenmoor ihrer jungfräulichen Ehre beraubt und nachher verlassen worden. Die Rache ließ nicht auf sich warten. Peter Svin zog mit Bojen Harring aus Flehde nach neuenkirchen, wo Mutter und Kind sich aufhielten, zündete das Haus, in welchem dieselben sich befanden, an, so daß beide verbrannten.“
– J. C. Kinder(HG): "Alte Ditmarsische Geschichten"; Heide 1885 - Druck und Verlag von F. Pauly; ebd.: S. 103
Es heißt weiter, dass die ganze Westerdöffte (die Kirchspiele Neuenkirchen, Wesselburen, Büsum, Wöhrden) mit Einwohnern aus Heide und Hemmingstedt mit Waffengewalt gegen Lunden (dort war das Wurthmanngeschlecht und Peter Swyn ansässig) vorging:
„Das Wurthmannengeschlecht mit seinen Freunden hatte sich ebenfalls gerüstet und zog den Widersachern entgegen. Bei der Hemmer Kirche trafen sich die Gegner. Hier ward unter anderen ein Priester, welcher Frieden stiften wollte, ins Bein geschossen, so daß derselbe hernach an der Verwundung starb. Die Westerdöftzer zogen sich zurück und versuchten auf einem Umwege über die Geest an Lunden heran zu kommen. Bei Flehde verlegten ihnen die Lundener indeß abermals den Weg und trieben die gegner mit Verlusten von zwei Todten und vielen Verwundeten in die Flucht. Peter Detlefs aus Delve brachte später einen Vergleich zu Stande.
Die Tödtung des Priesters galt in katholischer Zeit für eine Todsünde und lastete auf dem Gewissen Peter Svins so sehr, daß er sich 1516, als der päpstliche Nuntius Arcimbold mit seinen Ablaßakasten nach Burg kam, nebst Boyen Harring Ablaß erkaufte. Eine Abschrift dieses Briefes ist noch erhalten.“– J. C. Kinder(HG): "Alte Ditmarsische Geschichten"; Heide 1885 - Druck und Verlag von F. Pauly; ebd.: S. 103f
Dieses schien aber Swins Gewissen nicht zu beruhigen, denn Neocorus berichtet, dass Peter Swin 1522 auf die damals schon traditionelle Jakobuswallfahrt ging, um sich dort abermals einen Ablaß zu erkaufen.[51][52]
Untereinander befehdeten sich die Geschlechter ebenfalls. Kinder berichtet, z.B. darüber, dass im Jahre 1537 eine Fehde zwischen dem Wurthmannengeschlecht und dem Russebolingmanngeschlecht stattfand. In dessen Verlauf wurden 14 Menschen getötet. Auch Peter Swyn ist im Rahmen dieser Fehde ermordet worden. Der Sühnestein für Peter Swyn ist heute noch auf dem Lundener Geschlechterfriedhof zu finden.
Die Geschlechter wie auch die einzelnen Klüfte deines jeden geschlechts führten Geschlechter- bzw. Kluft-Wappen oder -Zeichen.
Die Geschlechterverfassung galt das gesamte Mittelalter hindurch, bis zur "Letzten Fehde" im Jahre 1559.
3.3 Dithmarschen wird in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts wieder in Kriege verwickelt, die Adeligen Dithmarschens müssen das Land verlassen oder sich unterordnen
[53]Die Zeit nach der Schlacht von Bornhöved brachte für Erzbischof Gerhard II. von Bremen einige Probleme. Einige der Besitzungen, welche er in der Grafschaft Stade hatte, wurden immer wieder Ziel kriegerischer Auseinandersetzungen. Schließlich fand er in Herzog Otto dem Kleinen einen Verbündeten, dem er die Befestigung Haarburg übergab. Nun wurde es, bis zum Tod des Erzbischofs, 1258, ruhiger.
Die Wahl seines Nachfolgers gestaltete sich jedoch wieder schwierig. Intrigen und Machkämpfe führten dazu, das sich das Bremer und das Hamburger Kapitel stritten: Bremen wählte Hildebold - er erhielt später auch seine Amtsbestätigung durch den Papst. Die Hamburger jedoch holten den Paderbroner Bischof Simon auf ihren Erzbischofssitz. Eine Situation, die auch innhalb der Lande nördlich der Elbe bis zu kriegerischen Auseinandersetzungen führten, denn die Grafen zu Holstein - sie waren Hamburg's Schirmherren - wollten den Hamburger Erzbischof anerkannt bekommen. Die Dithmarscher aber standen zu ihrem Vertrag, dem Bremer Erzbischof treu zu sein. Eine Folge dieses Streites war es, dass die Dithmarscher die Hamburger Handelsschiffe, welche auf der Elbe verkehrten, überfielen. Dieses dauerte bis 1265 fort, als die Dithmarscher einen Friedensvertrag mit Hamburg schlossen.[54] Nun wurde endlich Erzbischof Hildebold von Bremen von den Hamburgern anerkannt. 1273 verstarb Hildebold. Neue Bremer Erzbischof wurde Gieselbert. Da dieser sich feindselig gegenüber dem Hamburger Stadtrat verhielt, sahen sich nun die Dithmarscher wieder im Recht, die Hamburger Schiffe zu überfallen. Die Grafen Gerhard I. und sein Sohn Gerhard II. von Holstein vermittelten in dieser Situation und konnen einerseits die Fehde zwischen dem Bremer Erzbischof und dem Hamburger Rat, wie auch andererseits die Feindseligkeiten der Dithmarscher gegen die Hamburger Händler beenden. 1281 verhandelten die Dithmarscher wieder einen Friedensvertrag mit dem Hamburger Rat aus. 1283 schließen sie sogar einen Bündnissvertrag mit dem Holsteiner Grafen Gerhard II. . Die Dithmarscher versprechen ihm und auch seinen Erben darin, ihm inner- und ausserhalb seines Gebietes gegen seine Feinde kämpfen zu wollen. Sie bedingen sich, als Sonderklausel aus, dass sie nicht im Stftsland Bremen gegen ihren Schutzherren, den Erzbischof Gieselbert von Bremen kämpfen müssen. Wenn jedoch der Erzbischof in das Land Holstein feindlich einmarschieren würde, so würden sie an der Seite der Holsteiner Grafen kämpfen. Dieser Vertrag, er findet sich im "Urkundenbuch zur Geschichte des Landes Dithmarschen" in lat. Sprache[55], wurde von den Holsteinern missverständlich dahingehend gedeutet, dass sich die Dithmarscher zu einer ständigen Heerestreue ihnen gegenüber verpflichtet hätten. In dieser Situation kommt es, trotz des Friedensvertrages nach der Schlacht von Bornhöved, seitens der Holsteiner Adligen Johann II. von Holstein-Kiel und Heinrich I. von Holstein-Rendsburg, zu Feindseligkeiten. 1289 fallen ihre Kriegsheere in Dithmarschen ein.
Die nun enstandene Schlacht geht in die Annalen als sogenannter Hasenkrieg[56] ein: Als die feindlichen Parteien sich auf dem Schlachtfeld gegenüberstehen und auf das Angriffszeichen warteten, sahen einige Holsteiner Kämpfer, welche in den vordersten Reihen standen, einen Hasen (eine andere Überlieferung erzählt von einem Kater). Die Holsteiner belustigten sich und erhoben ein nicht ernstgemeintes Jagdgeschrei, welches die weiter hinten stehenden Holsteiner als Zeichen zur Flucht deuteten. So entstand in den Reihen der Holsteiner eine Verwirrung, welche die Dithmarscher ausnutzten und so die Schlacht zu ihren Gunsten beendeten. Später hieß es, dass vielen Holsteiner Adelige gegen den Feldzug gegen die Dithmarscher waren und so die Verwirrung absichtlich herbeigeführt hätten. In der Folgezeit sollten daher viele Holsteiner Lehnsuntertanen aus Holstein ausgewiesen worden sein.
Etwa um 1304 wurden von seiten der Dithmarscher die letzten Adligen des Landes verwiesen. Auch die Herren von Reventlow, aus dem Geschlecht der Vogdemannen flüchteten nach Holstein. Hauptursache hierzu war allerdings eine Geschlechterfehde zwischen den Vogdemannen einerseits sowie den Woldersmannen und den Meyenmannen auf der anderen Seite. Wer sich, als Adliger, innerhalb Dithmarschens dem Landesrecht beugte, durfte jedoch bleiben.
3.4 Der vertriebene Hartwig von Reventlow beeinflußt den Holsteiner Grafen Gerhard V., welcher, als Rachefeldzug in Dithmarschen einmarschiert. Es kommt zur Schlacht in Wöhrden.
[57]Auch in der Folgezeit waren Friedensverträge und Kriegserklärungen immer wieder an der Tagesordnung. Die Dithmarscher schließen Frieden mit dem Holsteiner Grafen Gerhard V. . Dieser kam durch Vermittlung König Erichs von Dänemark, einem Schwager Gerhards zustande. Graf Gerhard hatte aber auch Kontakt zu dem aus Dithmarschen vertriebenen Adel, namentlich Hartwig von Reventlow, welcher an seinem Hofe lebte. Den Dithmarschern blieb das nicht verborgen und so wandten sie sich von Gerhard weg und boten ihre Dienste und Freundschaft seinen Feinden, den Grafen Adolf von Schauenburg und Günzel von Wittenberg. Graf Adolf, er rechnete auf die Dithmarscher, zog mit Graf Günzel gegen Gerhard in eine Schlacht. Gerhard erfuhr davon, dass die die drei Heere treffen wollten, um gemeinsam gegen ihn zu ziehen. Er kam seinen Gegnern zuvor: Graf Günzel von Wittenberg schlug in einer Schlacht in der Nähe von Hamburg, am 29. August 1317 kam es bei Bad Bramstedt zu einer weiteren Schlacht, bei der Graf Adolf von Schauenburg verlor. Die beiden Grafen waren nun Gefangene des Grafen Gerhard V.. Einen Tag nach der Bad Bramstedter Schlacht, traf das Dithmarscher Heer ein. Die Niederlage Adolfs wurde gerächt. Gerhard musste sein Feldlager aufgeben. Daraufhin zogen die Dithmarscher raubend bis nach Kiel, um von dort wieder in ihr Land zurückzuziehen. Auf dem Rückmarsch wurden sie von Gerhards Truppen wärend eines Nachtlagers überfallen. 500 Dithmarscher verloren in der nächtlichen Schlacht ihr Leben.
Gerhard rüstete sich nun seinerseits und fiel eine Woche später, am 7. September 1319, mit 14 weiteren Grafen und Holsteiner Landesherren und einem großen Ritterheer in Dithmarschen ein. Gerhard drang, trotz Gegenwehr der Dithmarscher, über die befestigte Süderhamme in Dithmarschen ein, er lässt nach Hemmingstedt marschieren und wandte sich dort nach Wöhrden. In der Nähe Hemmingstedts warteten bereits die Dithmarscher der Strandmannsdöfft und der Meldorferdöfft. Auch diese wurden von Gerhards Heer überrannt. Am 8. September standen die Holsteiner Truppen vor Wöhrden. Ein Teil der Dithmarscher Westerdöffter waren dort postiert, erwarteten den Grafen aber aus einer anderen Richtung. Es kam zu einem Kampf innerhalb Wöhrdens. Doch auch hier waren die Truppen der Holsteiner stärker. Die Dithmarscher flüchteten in die als Wehrkirche gebaute Kirche. Gerhard ließ sie umzingeln. Im 19. Jahrhundert schrieben J. Hanssen und H. Wolf in ihrer "Chronik des Landes Dithmarschen" darüber folgendes:
„Graf Gerhard, erzürnt über diesen Trotz der Wenigen, läßt Feuer um die Kirche legen, um sie zu nöthigen, von dort zu entfliehen. Da entsinkt ihnen der Muth, sie bitten den Sieger um Gnade und geloben, ihn als ihren Herrn anzuerkennen. Hätte jetzt Gerhard der Stimme der Menschlichkeit Gehör gegeben, wie leichten Kaufs wäre das Land sein geworden. "Averst", sagt Reimer Kock, "de Holsten weren ehn veel tho stolt, und wolden de armen Dithmerschm tho Gnade nicht nehmen." Der Graf befiehlt im Gegentheil das Feuer noch mehr anzufachen. Es geschieht. Die Flamme lodert auf und das Blei, mit dem die Kirche gedeckt ist, beginnt zu schmelzen und in die Kirche hinabzuträufeln. In dieser großen Noth fassen die Belagerten, die dem Tode nun doch nicht mehr entgehen zu können wähnen, den Entschluß: Jeder möge daran denken, wenn er doch sterben solle. einen Holsten mit auf die Fahrt zu nehmen. Rache glühend und mit der Wuth der Verzweifelung sprengen sie hastig die Thür der brennenden Kirche, und stürzen sich auf die umstehenden Holsten. Aber des völligen Sieges gewiß und seines Wechsels der Dinge gewärtig, hatte das Heer der Feinde sich bereits zerstreut; sie mauseten in den Häusern und suchten, was die Dithm. in den Kisten hatten. Wenige waren bei der brennenden Kirche geblieben, die waren leicht geschlagen, und so wie ein Haufe der Feinde nach Oldenwöhrden zurückkehrte, ermattet vom Umherstreisen und schwer beladen mit Beute, traf ihn der Tod. Eingeschüchtert durch die Uebermacht der Feinde hatte das Land sich der Gegenwehr bereits ganz begeben, nun aber, da die Geschlagenen sich in den Sieg wandten, eilten Alle, die sich zerstreut und versteckt hatten, herbei und durchstachen die Wege, um denen, die zu Pferde waren, den Rückzug abzuschneiden, oder warfen sich auf die vereinzelten Feinde. 12 deutsche Fürsten und Herren, und über 2000 ihres Volkes kamen hier um. Graf Gerhard und Heinrich von Mecklenburg, die nach Kriegsgewohnheit fern unter der Fahne hielten, entkamen kaum durch eilige Flucht. Groß war die Beute, welche den Siegern in die Hände fiel. Die eingeäscherte Kirche wurde als Siegesdenkmal der verzweiftenden Helden mit neuer Pracht aufgebauet und erweitert, und zu Marne ein Kloster gegründet und reich beschenkt. Indeß hatten die Dithm. auch den Verlust vieler Tapfern zu beklagen; die vergeblichen Kämpfe mit dem heranstürmenden Feinde hatten viel Blut gekostet, 1700 waren gefallen für die Freiheit.
Das war die Niederlage bei Oldenwürden. Traurig zog Gerhard der Große mit seinem Haufen heim, seine weit aussehenden Pläne waren mit einem Male völlig gescheitert und mag nun die Achtung, welche der Heldenmuth dem Feinde selbst abdringt, oder Rücksicht aus eigenen Vortheil ihn bewogen haben, genug Gerhard schloß kurz darauf 1323 mit Dithm. einen förmlichen Frieden...“– J. Hanssen/ H. Wolf aus: "Chronik des Landes Dithmarschen von J. Hanssen und H. Wolf; Langhoffsche Buchdruckerei; Hamburg 1833"; ebd.: S. 260 f.
Der Wortlaut des Friedensvertrages der auch den Frieden des Geschlechts der Reventlow mit den Woldersmannen und den Meyenmannen beschloß, ist in dem Dithmarscher Urkundenbuch nachzulesen. Zu dem Friedensschluß der Reventlow heißt es:
„Per hec autem placita superius interposita omnis dissensionis materia er discordia qualincunque modo inter perdictos dominos et terram Dithmarcie habita totaliter est sopita, preter antiquum homicidium quod parentela de Reuitlo eum parentelis Wolderikisman et Meyman antiquitus habuerunt, propter quod tamen non licet eis parte ex utraque quemquam rapina, captivatione, incendio molestare.“
– Andr. Ludw. Jac. Michelsen (HG): "Urkundenbuch zur Geschichte des Landes Dithmarschen. Gesammelt und Namens des Schleswig-Holstein-Lauenburgischen Gesellschaft für vaterländische Geschichte herausgegeben von Andr. Ludw. Jac. Michelsen, Doctor der Rechte und Philosophie, Professor der Geschichte in Kiel, Mitglied der kön. norwegischen Gesellschaft der Wissenschaften zu Drontheim, der kön. dänischen für vaterländischen Geschichte und Sprache, der isländischen literären, der kön. Gesellschaft für nordische Alterthumskunde zu Kopenhagen, correapond. Mitglied der pommerschen und d. z. Sectretair der schleswig-holstein-lauenburgischen historischen Gesellschaft. - Altona bei Johann Friedrich Hammerich. 1834.": ebd. S. 21 (in lat. Sprache)
[58]Um 1308 wurde Johann Grand neuer Erzbischof von Bremen, wo er, aufgrund seiner kostspieligen und geldgierigen Lebensweise bald in schlechtem Ruf kam. 1316 war es dann auch dem Bremer Domkapitel zu viel, denn es erklärte Erzbischof Johann für wahnsinnig und setzte ihn ab. Zunächst reiste er nach Dithmarschen, wo er sich allerdings ebenfalls Angriffen gegenüber sah. Schleisslich ging nach Avignon an den päpstlichen Hof und starb dort am 29. Mai 1327.[59]
Aufgrund der negativen Erfahrungen wollten die Dithmarscher nicht mehr unter der Schirmherrschaft des neuen Bremer Erzbischofs Burchhard stehen. Sie machten ihm das dadurch deutlich, dass sie ihm das Willkommensgeld, die "Pro Jucundo adventu"[60] in Höhe von 500 Mark Lübisch verweigern. Burchhard musste sich, da ihm über direktem Wege das Geld mehrfach verweigert wurde, an den Hamburger Dompropst Erich wenden, welcher an alle Prediger Dithmarschens eine Anordnung verfasst. In dieser drohte er den Vögten und weiteren 66 namhaften Dithmarschern unter dem öffentlichen Läuten aller Kirchenglocken bei gleichzeitiger Auslöschung der Lichter in den Kirchen den Kirchenbann an. Binnen sechs Tagenen mussten diese das "Willkomm" zahlen, was sie auch dann taten.
Graf Gerhard der Große fiel am 18. März 1340 in Jütland. Er wollte dort die Herrschaft von König Christopher II. gefechten. Unter einem Mann namens Niels Ebbesen wurde Gerhard zur Nachtzeit in Randers überfallen und erschlagen.[61]
Die Dithmarscher, kaum als sie gehört haben, dass Gerhard der Große erschlagen war, fielen in Holstein ein. Es kam zu einer Schlacht.
„Der Graf Claus, Gerhards des Großen Sohn, lieferte ihnen mit den Truppen, die er zufällig auf Hanerau bei sich hatte, und den in der Eile aus den Kirchspielen Schenefeld imo Hademarschen zu zusammengebrachten Bauern eine Schlacht bei Tippersloe, welcher Ort zwischen der dithm. Gränze und den eben genannten 2 Kirchörtern gelegen haben soll.[62] Freilich schrieb man sich beiderseits den Sieg zu, es ist indeß wahrscheinlich, daß die Holsten, wenn gleich nach einem harten Kampfe, Sieger blieben, und die Dithm. geschlagen wurden; wenigstens kehrten diese über die Gränze zurück.“
– J. Hanssen/ H. Wolf aus: "Chronik des Landes Dithmarschen von J. Hanssen und H. Wolf; Langhoffsche Buchdruckerei; Hamburg 1833"; ebd.: S. 263
[58] Aus dem Jahre 1345 ist eine Urkunde bekannt, welche ein Friedensabkommen zwischen den Dithmarschern und den Holsteiner Grafen Johann, Heinrich (der Eiserne) und Klaus besiegelt. Es besagt, dass ausser den drei bereits bestehenden holsteinischen Schlössern in Hanerau, Tilenburg und Halvesberg kein weiteres gegen Dithmarschen gebaut werden soll.[63] Der Holsteiner Graf Heinrich der Eiserne starb im Jahr 1381. Unter seinen Erben, darunter sein Brunder, Graf Klaus, kam es recht schnell zu einer Übereinkunft, das Land Dithmarschen doch einzunehmen. So wurden, trotz des Abkommens von 1345, Grenzfestungen erbaut.
[64]So auch die Marienburg (als befestigtes Blockhaus) bei Dellbrück. Mehrfach versuchten die Dithmarscher im Sommer 1403 die Marienburg zu stürmen. In einer von Jakob Hanssen und Heinrich Wolf sehr ausführlich beschriebenen Schlacht[65] - es sollen dort viele Adelige des Landes Holstein von den Dithmarschen im Kampf erschlagen worden sein - fanden die Dithmarschen, untern den erschlagenen Feinden, noch 30 lebende Edelleute, darunter Wulf Pogwisch der Jüngere und ein nicht näher bekannter Ritter aus dem Hause Ranzau. Diese beiden nahm man als Geiseln gefangen und bot sie den Holsteinern zum Tausch gegen die Marienburg an. Der Tausch wurde angenommen. Die Marienburg fiel in die Hände der Dithmarscher, welche sofort die Burg zerstörten.
3.5 Ralves Carsten[66] geht auf Beutezüge - es kommt zu einem Bürgerkrieg innerhalb Dithmarschens
[67]Gegen die Hamburger wurden, in den Folgejahren, immer noch kriegerische Überfälle auf deren Schiffe unternommen. Überwiegend waren daran die Strandmannen der Kirchspiele Marne und Brunsbüttel beteiligt. Die alten Dithmarscher Chronisten berichten mehrfach von den unterschiedlichsten Überfällen. Hanssen und Wolf berichten von dem im Wesselburener Kirchspiel lebenden Vogt Ralves Carsten. Er gehörte dem Geschlecht der Vogdemannen an. Der Überlieferung zufolge, soll er aufgrund seines cholerischen Characters nicht beliebt gewesen sein. Dennoch versammelte er eine große Anzahl Anhänger. Als nun im Jahre 1429 eine Hamburger Schiffsflotte von Apenrade zurückkehrte, wurde diese an die Dithmarscher Küste geworfen. Carsten überfiel die gestrandete Schiffsmannschaft, erschlug über 100 Mann der Besatzung und bemächtigte sich der Schiffsladung. Der Lübecker Rat und die Kaufleute versuchten zwischen den Dithmarschern und den Hamburger Kaufleuten vergeblich zu vermitteln. Die Dithmarscher überfielen immer mehr Hamburger Schiffe, sie überfielen sogar die Sicherungsburg am Südufer der Elbe bei Neuwerk. Die Hamburger beschlossen daraufhin, einige Kriegsschiffe unter dem Befehl des Ratsherrn Martin Swartekop auszusenden. Mit 600 Mann Besatzung sollte er die Elbe und die dort verkehrenden Handelskoggen schützen und sichern. Eine große Handelsflotte war ihm angekündigt, welche er zu eskortieren hatte. Diese ließ jedoch sehr lange auf sich warten. Seine Besatzung sah an der dithmarscher Küste fettes Vieh weiden, sie selbst hatten nur schmale Schiffskost. Dieses führte fast zu einer Meuterei. Swartekop sah nur den Ausweg, dass er am 31.6.1430 in der Nähe von Brunsbüttel an Land ging:
„Swartekop blieb am Strande neben den Boten mit 200 Mann zurück, die Uebrigen 400 zerstreueten sich zum Plündern und steckten einige Häuser in Brand. Das Feuer lockt die Dithm. herbei; bald sind die Plünderer aus mehreren Dorfschaften mit Verlust verdrängt und fliehen nach dem Strande. Weiter aber können sie nicht; denn mittlerweile ist Ebbe eingetreten, und die Bote der Hamburger sitzen auf dem Schlicke fest. Nun entsteht ein mörderischer Kampf; die Dithm. sind aber ihren Feinden überlegen, und diese werden alle erschlagen. Swartekop selbst fallt, und nach der Sage sollen die Weiber aus seinem Leichname, der in der Trunkenheit des Siegs furchtbar verstümmelt wurde, den Magen herausgerissen und auf einer Picke als Siegeszeichen herumgetragen haben.“
– J. Hanssen/ H. Wolf aus: "Chronik des Landes Dithmarschen von J. Hanssen und H. Wolf; Langhoffsche Buchdruckerei; Hamburg 1833"; ebd.: S. 278f.
Nicht alle in Dithmarschen waren über die Kriegszüge gegen die Hamburger einverstanden, doch die Kriegszüge von Ralves Carsten und seiner Gefolgschaft wurde erst 1434 mit einem Friedensvertrag mit den Hamburgern abgeschlossen. Nun war Dithmarschen in zwei Lager geteilt. Auf der einen Seite Ralves Carsten, der trotz Friedensvertrag immer noch Hamburger Schiffe überfallen wollte - und, sicherlich, auch tat - und auf der anderen Seite Johann Kruse aus Meldorf:
„Es hatte sich auch bereits gegen den Ralves Carsten, dem man wol nicht mit Unrecht die Schuld an dieser verderblichen Fehde beilegte, eine bedeutende Gegenparthei gebildet, an deren Spitze ein Meldorfer Bürger stand, Krusen Johann, von dem besten Rufe und höchst erbittert gegen den Vogt. Ueberhaupt scheint Meldorf der Hauptsitz dieser gegen die Hamburger friedlich gesinnten Parthei gewesen zu seyn; dafür zeugen die von Viethen mitgetheilten Verse:
Ralves Carsten, lange Been,
Wo heffst du bat so versehn
In disser sülven Sacken.
Kömmst du to Meldorp in,
Din Hövet geit up den Stacken.
Fast das ganze Land theilte sich in 2 Partheien, die sich blutige Treffen lieferten. Dem Krusen Johann sandten die Hamburger unter dem Rathsherrn Kurt Müller 500 Schützen zum Beistande. Das vermehrte indeß nur noch die Aufregung und mächte die Fehde grausamer; denn diese Hülfstruppen begangen vorzüglich in den Kirchspielen, wo die Ralves Carstensche Parthei wohnte, grobe Excesse. Freilich wurde Carsten gezwungen, das Land zu räumen aber bald kehrte er aus Holstein, wohin er geflohen, zurück und die Flamme des beklagenswerthen Bürgerkrieges, kaum gedämpft durch Vermittelung befreundeter Städte, loderte von Neuem wieder auf, heftiger als zuvor. Die Büsumer, zur Seeräuberei nur zu geneigt, zeigten sich jetzt vorzüglich thätig in ihrem Bemühen, den Hamburgern zu schaden und den Schauplatz des Krieges wieder auf das hamburgische Gebiet und die Elbe zu versetzen; da verwüsteten jene ihre Insel und zerstörten die Kirche zu Mitteldorp. Bald darauf fiel Ralves Carsten auf dem Kirchhofe zu Wesselburen von eines Meuchelmörders Hand, vielleicht auf Anstiften seines eigenen Weibes. Sein Sohn trat in seine Stelle, und die Schrecken des Bürgerkrieges dauerten noch eine Weile fort. Da endlich fand die friedlich gesinnte Parthei allgemein Gehör, und zugleich mit dem Beilegen des innern Streites ward ein Vertrag mit den Hamburgern abgeschlossen. In diesem Vertrage versprachen die Dithm. auf den Rath der Gesandten von Hamburg und Lübeck: Es solle der Todtschlag in ihrem Lande nicht mehr von den Blutsfreunden gerächt, sondern mit 100 # [68] gebüßt und mit Ehrlosigkeit und Landesverweisung bestraft werden.[69]“– J. Hanssen/ H. Wolf aus: "Chronik des Landes Dithmarschen von J. Hanssen und H. Wolf; Langhoffsche Buchdruckerei; Hamburg 1833"; ebd.: S. 279f.
3.6 Katastrophen erschüttern Dithmarschen
1436 zerstört die Allerheiligenflut große Teile der Nordsseküste. Das Wasser steht bis auf dem Lundener Friedhof. Viele Dörfer werden durch das Wasser verwüstet. Einige Jahre später bricht auch in Dithmarschen die Pest aus:
„Ao. 1436, ist eine sehr grosse Wasserfluth auf Allerheiligen Abend gewesen, so hin und wieder grossen Schaden gethan, und die grosse Monddrencke genennet, und soll das Wasser an dem Lunder Kirchhofzu Norden gestanden seyn; Diese Fluch hat verursachet, daß in folgendem Jahr, Garding, Cathrinheerd, Tetenbüll, Poppenbüll und Osterhever, so gantz Teichloß gelegen, auf Verordnung und Zwang einer hohen Obrigkeit, mit einem Teich beschlossen worden.
Ao. 1439, war eine grosse Pest weit und breit, fing an in der Erndte, und endigte sich um Weyhnachten, die Menschen lagen im Schlaf 3 Tage und Nächte, und wenn sie erwacheten so rungen sie init dem Tode.
(...) Ao. 1450, ist im Lande Dithmarschen abermahlen ein grosses Sterben gewesen, so gantzer drey Jahre gedauret. Dergleichen auch Ao. 1464, da allein in Tellingstedt in 2 Jahren 840 Menschen gestorben, und Ao. 1485 sind in Lunden in anderthalb Jahren 1000 Menschen erblichen.“– Anton Viethens, Höchfürstl. Schleswig-Hollsteinischen Cammer-Assessoris,: "Beschreibung und Geschichte des Landes Dithmarschen oder Geographische, Politische und historische Nachricht vom bemeldeten Lande.", Hn. Jo. Alberti Fabricci, D. und Prof. Publ. in Hamburg; Gedruckt und verlegt von seel. Thomas von Wierings Erben bey der Börse im güldnen A, B, C. 1733; ebd. S. 303
3.7 Die Dithmarscher wählen ihren 48er Rat und schreiben sich ein neues Recht...
[70]Während der geschilderten Unruhen zwischen den Parteien des Ralves Carsten[66] und des Johann Kruse löste sich der Kirchspielsverband Dithmarschens auf. 1434 jedoch schlossen sich 8 Kirchspiele: Wöhrden, Weddingstedt, Hemmingstedt, Neuenkirche, Lunden, Tellingstedt, Albersdorf und Nordhastedt wieder neu zusammen, um einen Ausweg aus dem Bürgerkrieg zu finden. Hinzu kamen zwei Mitglieder aus den größeren Geschlechterverbänden: Klaus Hinrichs aus Wesselburen aus dem Geschlecht der Vogdemannen und Ecken Rickwort von den Sulemannen aus Hemme. Das Hauptziel dieser dritten Partei war einerseits, ein Friedensschluß mit Hamburg zu erreichen. Andererseits wollten sie aber auch Frieden im eigenen Land schaffen. Meldorf, als bisheriger Jahrhunderte alter Treffpunkt zu den Landesversammlungen, konnte nicht mehr bestehen bleiben, da dort Johann Kruse und seine Anhänger herrschten. Also trafen sie sich, gemeinsam mit Vetretern aus Hamburg, auf neutralem Boden, in einer Gegend, welche im Volksmund up de Heyde tho Rusdorpe. Heute ist genau dieser alte Versammlungsplatz, auf dem im Jahre 1447 ein Neubeginn für Dithmarschen stattfand, der ca. 4,7 ha große Marktplatz im Herzen der dithmarscher Kreisstadt Heide. In der Zeit zwischen 1435 und 1447 traten, nach und nach, auch die anderen Kirchspiele Dithmarschens dem Bündniss bei. Während der Verhandlungen erkannte man den Grund der Zerstrittenheit der einzelnen Kirchspiele. Es fehlte an einer landesweiten gemeinschaftlichen Verwaltung und Rechtssprechung. So wurde, aus den einzelnen Teilen des Landes, Abgeordnete ausgesandt. Einige consules, die Ratgeber aus der ehemaligen Landesvertretung, vervollständigten dann den neuen Rat der 48er. Die Mitglieder der 48er waren, als oberste Richter des Landes Dithmarschen, auf Lebenszeit gewählt. Starb ein 48er, so trat, in der Regel, ein Sohn an seine Stelle. Die Strandmannsdöfft hatte sich der Neuordnung verweigert, sie blieben bei ihrer alten Verwaltungs- und Rechtssprechungsstruktur. Deutlich wird dieses insbesondere durch das neue niedergeschriebene Landrecht[71][72][73] in den Zusatzartikeln 222 bzw. 240-242 [74]. Dennoch konnte sich die Strandmannsdöfft nicht ganz dem neuen Landrecht entziehen, sie musste sich in landesweiten Entscheidungen dem 48er-Regentenrat, wie er später auch genannt wurde, unterordnen.
[75]Klaus Alberts erklärt den Begriff Friede im Zusammenhang mit dem Dithmarscher Landrecht wie folgt:
„Friede war (...) der ursprünglich zwischen Verwandten herrschende Zustand. Natürlich gab es auch zwischen Verwandten Zank und Streit, diese Auseinandersetzungen aber waren ohne boshaften Stachel, man stritt miteinander; Streit hatte immer nur das eine Ziel, "Gedanken und Gefühle zum Gleichgewicht durchzuarbeiten"[76]. Wesentlicher Inhalt dieses auf den Familienverband bezogenen Friedensbegriffs war die Undenkbarkeit der körperlichen und sonstigen Verletzung eines Verwandten[77] und das absolute Einstehen der Sippe für den Verwandten, gleich wie schwer dessen Verbrechen auch gewesen sein mochte.
Dieser Verwandtenfriede war also ein aktiver, unnachgibiger Friede, seine Nichtbefolgung schlechthin dem Denken der Menschen nicht vorstellbar.“– Klaus Alberts: "Friede und Friedlosigkeit nach den Dithmarscher Landrechten von 1447 und 1539"; Westholsteinische Verlangsanstalt Boyens & Co.; Heide 1978; ISBN: 3-8042-0212-8
Das Dithmarscher Landrecht ist, nach Alberts, in mehrere sogenannte Frieden unterteilt:
- "Der Landfriede oder Allgemeiner Friede"
- "Der Marktfriede"
- Die besonderen "Wirtschaftsfrieden":
- - "Der Deich- und Dammfriede"
- - "Der Pflugfriede"
- - "Der Erntefriede"
- - "Der Mühlenfriede"
- - "Der Schifferfriede"
- - "Der Fischerfriede"
- - "Der Weidefriede"
- - "Der Vogelstellerfriede"
- Die besonderen "politischen Frieden":
- - "Der Landesversammlungsfriede"
- - "Der Achtundvierzigerfriede"
- Die "Landesverteidigungsfrieden":
- - "Die befriedeten Landesverteidigungsbereiche"
- - "Der persönliche Landesverteidigungsfriede"
- Die "Rechtspflegefrieden":
- - "Der Gottesurteilsfriede"
- - "Der Diebsverfolgungsfriede"
- - "Amtspflichtverletzung der Schließer"
- - "Störung des Gerichts"
- - "Der Friede eines bestimmten Totschlägers"
- - "Der besondere Friede beim Abbruch eines verbrochenen Hauses"
- Der "religiöse Frieden":
- - "Der Sonnabendfriede"
- - "Der Pilgerfriede"
- "Der Hausfriede"
- "Soziale Frieden":
- - "Der Frauen- und Knabenfriede
- - "Der Brautführer- und Beerdigungsfriede"
[78]Als oberste Gerichtsinstanz des Landes Dithmarschens versammelten sich die 48er jeden Sonnabend up de Heyde, wo dann auch gleichzeitig Wochenmarkt gehalten wurde. Unterhalb der 48ern gab es noch die Instanzen der Slüter (calvigeri) und die Swaren (Geschworene).
Die Slüter (Beschliesser) waren die unterste juristische Instanz in jedem Kirchspiel. Je nach Größe teilten sich zwei oder vier Slüter die Verwaltung eines Kirchspiels. Sie trieben die Zehnten, Pachtgelder und andere Abgaben ein, sie nahmen Polizeiaufgaben wahr, waren als Friedensrichter aktiv, sie übernahmen, bei Gerichtsverhandlungen, die Abfassung und Verkündigung des Urteils. Auch nahmen sie die Aufgabe eines Scharfrichters wahr. Das Amt der Slüter wurde jährlich gewechselt. War jemand mit dem Urteil der Slüter nicht einverstanden, so kam die Beschwerde vor die nächsthöhere Instanz, vor die Swaren.
Die Swaren setzten sich aus je 12 Männer pro Kirchspiel zusammen. Sie bildeten das Swarenrichte (Schwurgericht), wobei die Slüter Vorsitzende und Schlussfasser waren. Die Swaren wechselten, wie die Slüter, jährlich. Sie wurden von den Slütern ernannt. Die Slüter ernannten auch ihre eigenen Nachfolger, wobei darauf geachtet wurde, dass ein Slüter seinen Nachfolger nicht aus Gefälligkeit oder Bestechung ernannte. Das war, bei schwerer Strafe, verboten. War ein Beschwerdeführer mit dem Urteil der Swaren nicht einverstanden, so übergab man die Sache an das Kirchspiel.
Hier entschied nun die Gesamtheit der Kirchspielseinwohner. Dazu traf man sich bei der Kirche. Die Einwohner teilten sich in drei Eggen[79] auf. Jede Egge beriet die Entscheidung für sich selbst. Wenn zwei Eggen zu einem übereinstimmenden Rechtsspruch kamen, so galt dieser als vom Kirchspiel beschlossen. Wurde nun auch gegen dieses Urteil Beschwerde eingelegt, so kam die Sache vor die 48er.[80]
In bestimmten Fällen war die 400köpfige Landesversammlung Gerichtsinstanz. Mitglieder waren die Vögte, die 48er und die Ratgeber der Strandmannsdöfft sowie die Slüter und Swaren der einzelnen Kirchspiele. Versammlungsort war auch hier, fast immer, der heutige Heider Marktplatz.
Ein schwer Beschuldigter konnte sich zudem auf ein Gottesgericht berufen. Er erbat sich, das glühende Eisen tragen zu dürfen. Im Art. 39 des Dithmarscher Landrechts ist dieses Gottesgericht beschrieben:
„Ferner, wenn Jemand nach diesem Tage das Handeisen tragen soll, der muß es tragen bis zum vollen Malzeichen von der Tafel und in die Tonne und das Malzeichen soll sein acht Ellen[81] lang. Fehlt etwas an dem Gange oder an der Hand, so wird er unterliegen.“
– Dithmarscher Landrecht, Art. 39, hier zitiert aus:: J. C. Kinder(HG): "Alte Ditmarsische Geschichten"; Heide 1885 - Druck und Verlag von F. Pauly; ebd.: S. 69
Kinder erzählt in seinem Buch "Alte Ditmarsische Geschichten" von einem solchen Gottesurteil:
„Ein solches Gottesurteil nehmen 1479 die Lundener in einem Rechtsstreite mit den Wollersumern an. 1471 hatte man den Deich bei Metz ausgebaut. Vor diesem Deiche war an Eiderufer Land angeschlickt und es fragte sich, wer in den Besitz desselben treten sollte. Die Bauern in Wollersum sowohl als in Lunden nahmen das Eigenthumsrecht in Anspruch. Der Streit sollte in Heide durch Tragen des glühenden Eisens entschieden werden. Vor den versammleten 48ern trugen auserwählte Vertreter der Parteien ein bis zum Glühen erhitztes Stück Eisen auf den Händen die vorgeschriebene Strecke. Die Lundener unterlagen. Am dritten Tage nach dem Gange wurden von einer Commission die Hände der Wollersumer Eisenträger rein und unversehrt befunden, und der Außendeich den Wollsersummern zugesprochen.
In der Urkunde, welche hierüber aufgenommen wurde, heißt es:
Wir Acht und vierzig Verweser des Landes Ditmarschen und des Landes Rath daselbst bekennen und bezeugen offen jedem, welcher gegenwärtig, in Kraft dieses unseres Briefes: Da die Bauern zu Lunden auf der einen mit den Bauern zu Wollersum auf der anderen Seite Uneinigkeit und Zwietracht gehabt haben wegen des Außendeiches zu Metz, im Westen "der hale Groven", und die von Wollersum sich deswegen beriefen auf ein Gottes Gericht, das glühende Handeisen zu tragen auf der Heide, so ist dasselbe zur Vermeidung weiteren Unheils vorgenommen und vollbracht worden nach Gottes Schickung und der Gang derer von Wollersum ist unsträflich und gut und gewe befunden worden von den Acht und vierzigern und des Landes beeidigtem Rathe, welche am dritten Tage, nachdem das Eisen getragen war, zu Heide zur Stelle waren als ausdrücklich geforderte und geladene, welchen man die Hand zeigte. Und die hier namentlich Aufgeführten haben in Gegenwart vieler überzeugter Landleute die Hand derer von Wollersum wie gewöhnlich rein und unsträflich gefunden, nämlich zuerst Carstens Reimer zu Norddik, der im Auftrage das Urtheil sprach, Stareken Reimers Suel, Lange Otte, Groten Hans Claus, Jarren Hans Hans, Herringes Hinrich, Jeben Herringes Claus, Rode Johann auf der Lohe, Reimers Marquart, Seke Johan, Haleken Laurentz, Peters Hans und Junge Claus Tode, welche hierzu gefordert waren. Und sie haben entschieden und gefunden mit Vollmacht des geschwornen Landesrathes und anderer vieler guter Landleute mehr, daß die Wollsersumer mit ihren Bauern den obenbeschriebenen Außendeich nutzen sollen für sich und ihre Nachkommen, Kind nach Kind, ohne jeden Einspruch zu ewigen Zeiten. Und die Bauerschaft zu Lunden soll von demselbenvorbeschriebenen Außendeich abgetheilt, geschieden und geschichtet sein für sich und alle Nachkommen zu ewigen Zeiten. - - - - Dessen Urkunde etc. Geschehen und gegeben nach Christi Geburt 1400 darnach 79, jahre am Montage nach der Enthauptung Johannis des Täufers.“– J. C. Kinder(HG): "Alte Ditmarsische Geschichten"; Heide 1885 - Druck und Verlag von F. Pauly; ebd.: S. 69f.
Wenn sich ein Dithmarscher jedoch absolut auch dann noch im Recht wähnte, wenn der 48-Rat (sie nannten sich später auch 48er-Regenten) sie schuldig gesprochen hatten, so blieb ihm, vorrausgesetzt er hattensich keines Kapitalverbechens wie, z.B., Mord schuldig gemacht, die Flucht aus Dithmarschen. Dadurch machte er sich aber ganz Dithmarschen zum Feind. Er war vogelfrei. Es gab durchaus Fälle, so Kinder, wo sich die Ditmarscher Landesfeinde zusammen fanden und die besonders die Grenzgebiete Dithmarschens übefielen. So ein Fall trat 1485 ein[82]: Rode Jeben Claus verlor ein Verfahren und verließ darauf Dithmarschen, nicht ohne sich zuvor als Landesfeind zu erklären. Er überfiel mit seiner Bande, anscheinend mehrfach[83], Dithmarschen. In Dithmarschen erfuhr man, dass er sich in Borsfleth an der Stör befinden sollte. Sofort machten sich 11 Männer aus Dithmarschen auf den Weg. Sechs davon kamen aus Lunden und fünf aus Wesselburen. Die Namen der sechs Lundener werden von J. C. Kinder, auch angegeben: Wiben Goldschmidt, Reimer Goldschmidt, Junge Johanns Claus, Marquardt Bare, Claus Hamerk und Halkens Lorenz. Sie überfielen die Bande von Claus und erschlugen alle.
4 1447 - 1500
4.1 Die Dithmarscher werden 1447 von Graf Adolf VIII. verklagt, erst 1456 wird der Rechtsstreit beigelegt
[84]1447, in dem Jahr, als die 'Bauernrepublik Dithmarschen ausgerufen wurde, war Graf Adolf VIII. einer der Landesherren von Holstein. Da er mit Dänemark einen Friedensvertrag ausgehandelt hatte, konnte er sich nun wieder den Dithmarschern zuwenden. Er erhob formelle Klage gegen die Dithmarscher auf Schadenersatz, weil diese die Nordfriesen immer wieder überfallen haben. Mittelsmänner waren der Hamburger Domprobst Johann Middelmann und die Ratsmitglieder von Hamburg und Lübeck. Es war ein langer Prozeß. Graf Adolf VIII. forderte für die verweigerte Landesübernahme Dithmarschens - er berief sich auf einen Vertrag von 1283[85] - einen Betrag von 100.000 Mark Lübsch. Insgesamt wollte der Graf von den Dithmarschern 250.000 Mark Lübsch haben. Die Dithmarscher machten eine Gegenrechnung auf. Hierbei gingen sie bis zum Herzog Gerhard VI. unnd Graf Albrecht zurück. Bis in das Jahr 1456 dauerte der Rechtsstreit. Er wurde in Itzehoe beigelegt.[86]
4.2 Die Vorgeschichte zur Hemmingstedter Schlacht: König Christian I. von Dänemark will mit einem Trick Dithmarschen in sein Königreich aufnehmen
[87]1460, König Christian I. von Dänemark wurde im März auf der Ständeversammlung des Schleswiger und des Holsteiner Adels feierlich zu Herrn der Lande von Schleswig und Holstein ausgerufen, erkennen die Dithmarscher wieder eine mögliche Gefahr durch die Schleswigschen und Holsteinischen Adelshäuser, denn in einer am 5. März 1460 gesiegelten Urkunde heißt es:
„ewich tosamende ungedeelt“
– "Gesellschaft für Schleswig-Holsteinische Geschichte, Schleswig: Privileg von Ripen"
Die Dithmarscher schließen sich jetzt fester an die Lübecker an und schliessen ein zehnjähriges Verteidigungsbündniss mit dem Lübecker Rat. Christian denkt jedoch nicht daran Dithmarschen, in sein Reich einzugliedern. Er bekämpfte zudem innere Unruhen in Schweden. So konnte er nicht auch noch kriegerische Auseinandersetzungen mit den Dithmarschern gebrauchen. So bestätigt er 1470 und 1473 jeweils den Dithmarschern ihre freiheitlichen Rechte. 1473 sogar zusätzlich ein auf drei Jahre währendes Schutz- und Verteidigungsbündniss.[88] Christian unterdrückte, noch im selben Jahr, mit der Hilfe der dithmarscher Truppen, die durch seinen Bruder Graf Gerhard von Oldenburg in Holstein hervorgerufenen Unruhen und trat, vermutlich, auch seine Nachfolge in Holstein an.[89]
Wie sich später herausstellte, betrog Christian die Dithmarscher, denn im Februar traf sich Christian mit Kaiser Friedrich II. auf der Rothenburg an der Tauber und bekam so eine Bestätigung des Lehnsrechts der Schauenburger auf Holstein mit der Erweiterung des betreffenden Lehnbriefes auf Holstein und "die in-korporirten Lande Stormarn und Dithmarschen". Eingeschlossen war auch die Erhebung Holsteins zu einem Herzogtum deutscher Nation mit allen üblichen Rechten. Die Urkunde soll das Datum des 15. Februar 1474 aufweisen.[90]
[91]Die Dithmarscher bekamen Kunde von diesen Vorgängen, auf die massive politische Reaktionen folgten. Der Meldorfer Bürgermeister, ein Mitglied des 48er-Rates wandte sich an den Papst, um von dort eine Bestätigung zu erlangen, welche die Landesherrschaft des Bremer Erzbischoffs über Dithmarschen bestätigen sollte. Die wurde schließlich von Papst Sixtus IV. mit einer Urkunde vom 14. März 1476 bestätigt und am 14. Oktober 1477 nochmals erneuert. Erst fast drei Jahre später, mit Datum vom 30. Juni 1481 nahm Kaiser Friedrich III. auf Druck des Bremer Erzbischoffs die König Christians Belehnung mit Dithmarschen zurück. Die Söhne Christians I. (Christian war am 21. Mai 1481, etwa sechs Wochen zuvor verstorben) interessierte der Widerruf Friedrichs nicht. Sie wollten Dithmarschen erobern.
1493 haben die Dithmarscher 48er ihr altes Bündniss mit den Lübeckern aus dem Jahre 1460 erneuert, dem nun auch Hamburg und Lübeck beigetreten sind.
4.3 Die Lage spitzt sich zu: Johann I. reizt die Dithmarscher
Die Feindseligkeiten zwischen den Dithmarschern, den Hamburgern, Bremern, Westfriesen und Stadern einerseits und dem dänischen Königshaus, welches jetzt von Johann I. (auch König "Hans" genannt), als Nachfolger Christian I., angeführt wurde, wuchsen mit der Auseinandersetzung um die Nordseeinsel Helgoland. Diese wurde bereits 1470 von Christian I. an das Bistum Schleswig verschenkt. Der auf Helgoland eingesetzte Vogt begann seitdem, Abgaben von den einlaufenden Heringsfischern zu erheben. Die Dithmarscher, welche, gemeinsam mit den Hamburgern, Bremern, Westfriesen und Stadern, schon sehr lange Handelsbeziehungen mit den Inselfischern pflegten, verweigerten jedoch die Abgaben. Als Folge brannten im Jahre 1496 die Dänen das Bremer Packhaus ab. Die Verbündeten reagierten, indem sie wiederum das herzogliche Zollhaus niederbrannten. 1498 wurden viele der Allierten von den Dänen gefangengenommen. Darunter befanden sich auch über 100 Dithmarscher.
Diese fielen in das nordfriesische Eiderstedt ein (Nordfriesland war mit Dänemark verbündet) und nahmen einige Nordfriesen gefangen, welche sie gegen Lösegeld wieder freigaben. Später kam es, bei einer eigentlich friedlichen Zusammenkunft, zwischen den Hamburgern und den Dithmarschern zu einem handfesten Streit, in dessen Verlauf 72 Dithmarscher erschlagen wurden.[92] In der Chronik von Anton Viethens liest sich das wie folgt:
„Anno 1496 geriethen König Johannes und Hertzog Friederich mit denen Städten Hamburg, Bremen, Stade, Westfriesen und Dithmarschen in grosse Streitigkeit wegen Heilige Land[93]: denn diese die Insul vor ein frey Land hielten, hingegen die Hertzoge vor ihr eigen verbitten wolten, und einen schweren Zoll foderten, nemlich von einer Last Heering 4 Schill., vor einen jeden Boden 4 Schill., vor jeden Ever 2 Schill., vor jeder Renne 1 Schill., welches aber bemeldte Städte nicht bezahlen wolten. Diese Streitigkeit kam endlich zu solcher Thätlichkeit, daß auch Hertzog Friederich noch in selbigen Jahr der Bremer Hauß auf Heilige Land abgebrandt. Da haben die Dietmarscher Ao.1497 und die von Hamburg, Bremen und Stade des Hertzogs Haus, nebst den darin vorhandenden Gütern wieder verbrandt. In dem folgenden 1498 Jahr, kamen sie wieder nach Heilige Land, wurden aber von dem Eyderstädtischen Staller, Jordt Nickelsen, der von Hertzog Friederich mit vielen Danen und Uthholmern dahin geschickt war, solchergestalt bewillkommet, daß 10 Mann von den Städten und 130 von den Dithmarschern gefangen nach Gottorff gesandt wurden. Diesen Schaden zu rächen, fielen die Dithmarscher in Eyderstadt, beraubten das Land, und nahmen viele Gefangene zurück, gegen welche die Ihrigen hernach sind ausgewechselt worden: weil aber kein bestandiger Friede konte gestifftet werden, hielten die Eyderstadter und Dithmarscher an beyden Seiten längst der Eyder von Allerheiligen bis Advent 1499 starcke Wache, oder wie andere wollen bis den 13 Febr. folgenden Jahrs, da die Vehde angegangen.
Anno 1499 haben die Dithmarscher auf Anforderung derer Hamburger, dem Bischof zu Bremen, Johanni, gegen Hertzog Magno in Nieder-Sachsen, 500 Mann ins Land Hadeln, gen Aterndorff zu Hülfe geschicket, da denn zwischen den Hamburgern und Dithmarschern wegen Schertz und geringer Schmäh-Worten ein grosser Tuumult entstanen und 73 Dithmarscher erschlagen worden; Es haben sich aber die Hamburger nachgehends mit denen Gevollmachtigen des Landes Dithmarschen verglichen, und vor die Erschlagene eine große Summne Geldes bezahlet.“– Anton Viethens, Höchfürstl. Schleswig-Hollsteinischen Cammer-Assessoris,: "Beschreibung und Geschichte des Landes Dithmarschen oder Geographische, Politische und historische Nachricht vom bemeldeten Lande.", Hn. Jo. Alberti Fabricci, D. und Prof. Publ. in Hamburg; Gedruckt und verlegt von seel. Thomas von Wierings Erben bey der Börse im güldnen A, B, C. 1733; ebd. S. 268 f.
[94]Einer der Hamburger wurde offiziell zum Spießrutenlaufen verurteilt, die anderen mußten sich nicht verantworten. Dieses war Grund genug für die Dithmarscher, den alten Streit zwischen ihnen und den Hamburgern neu entfachen zu lassen. Wie in den vergangenen Jahren, wurden wiederum Hamburger Schiffe gekapert.
Herzog Friedrich, der Bruder des Dänenkönigs Johann I., der über Schleswig und Holstein herrschte, nutzte diesen Streit aus: Er verglich sich mit dem Hamburgern über den Streit um Helgoland, verweigerte jedoch desgleichen den Dithmarschern. Während eines Hansetages in Segeberg wurde König Johann I. noch deutlicher. Er forderte von dem Lübecker Rat und den Kaufleuten ihr Bündniss mit den Dithmarschern aufzukündigen.
Die Dithmarscher 48er richteten daraufhin ein Hilfeersuchen an die Hansestädte, den Bremer Erzbischof - er war immer noch ihr erwähltes "Oberhaupt" - und an den Kaiser. Letzterer mahnte König Johann I. schriftlich ab. Andere Adressaten unterstützten die Dithmarscher mit Geld und Waffen. Der Lübecker Rat versuchte den drohenden Krieg auf politischem Wege zu verhindern, doch Johann wollte nun Dithmarschen endgültig erobern.
5 Literatur
- J. A. Bolten; Prediger zu Wöhrden "Ditmarsische Geschichte." (Teil 1-4); Flensburg und Leipzig in Kortens Buchhandlung, 1788
- Anton Viethens, Höchfürstl. Schleswig-Hollsteinischen Cammer-Assessoris: "Beschreibung und Geschichte des Landes Dithmarschen oder Geographische, Politische und historische Nachricht vom bemeldeten Lande.", Hn. Jo. Alberti Fabricci, D. und Prof. Publ. in Hamburg; Gedruckt und verlegt von seel. Thomas von Wierings Erben bey der Börse im güldnen A, B, C. 1733
- Verein f. Dithmarscher Landeskunde (HG): "Geschichte Dithmarschens", Boyens-Verlag, Heide 2000
- Rudolf Nehlsen: "Geschichte von Dithmarschen"; Tübinger Studien 2. Band/ 2. Heft, Verlag der H. Laupp'schen Buchhandlung: Tübingen 1908
- "Urkundenbuch zur Geschichte des Landes Dithmarschen. Gesammelt und Namens des Schleswig-Holstein-Lauenburgischen Gesellschaft für vaterländische Geschichte herausgegeben von Andr. Ludw. Jac. Michelsen, Doctor der Rechte und Philosophie, Professor der Geschichte in Kiel, Mitglied der kön. norwegischen Gesellschaft der Wissenschaften zu Drontheim, der kön. dänischen für vaterländischen Geschichte und Sprache, der isländischen literären, der kön. Gesellschaft für nordische Alterthumskunde zu Kopenhagen, correapond. Mitglied der pommerschen und d. z. Sectretair der schleswig-holstein-lauenburgischen historischen Gesellschaft. - Altona bei Johann Friedrich Hammerich. 1834."
- J. Hanssen/ H. Wolf: "Chronik des Landes Dithmarschen von J. Hanssen und H. Wolf; Langhoffsche Buchdruckerei; Hamburg 1833"
- Hanns Hinrich Harbeck: "Chronik von Bramstedt" - Broschek Verlag, Hamburg/ Johannesburg 1959
- J. C. Kinder(HG): "Alte Ditmarsische Geschichten"; Heide 1885 - Druck und Verlag von F. Pauly
- "Dithmarschisches Land=Recht/ Sampt etlichen CONSTITUTIONEN Zu Ihrer Königl. Meyest. zu Dennemarck/ Norwegen/ etc. etc. Süderntheil Dithmarschen am Gericht zu wissen nöthigst/ - Nach dem rechten Original mit Secial- und General-Registern auff Ihrer Könuigl. Majest. allergnädigste Concession und Erlaubniss -- Gedruckt und verlegt in der Königl. Veste Glückstadt/ durch Melchior Kochen/ Im Jahre 1667"
6 Einzelnachweise und Fußnoten
- ↑ Dr. Volker Arnold: "Archäologischer Wanderweg rund um Albersdorf - Ein Führer zu den ur- und frühgeschichtlichen Denkmälern"; Verlag Boyens & Co.; ISBN: 3-8042-0551-8
- ↑ 23 Tonnen Decksteingewicht: tel. Auskunft Dr. Kelm (AÖZA)
- ↑ Verein f. Dithmarscher Landeskunde (HG): "Geschichte Dithmarschens", ebd. Aufsatz von "Volker Arnold: Vor- und Frühgeschichte"; Boyens-Verlag, Heide 2000; ebd. S. 19ff.
- ↑ s. dazu auch den Abschnitt Hügelgrab#J._A._Bolten
- ↑ s. dazu auch: PlusPedia-Artikel "Meldorf", Abschnitt "Archäologische Funde/ Historik"
- ↑ J. A. Bolten -Predigers zu Wöhrden: "Ditmarsische Geschichte. - Erster Theil" Flensburg und Leipzig in Kortens Buchhandlung, 1781 , S. 160f.
- ↑ Rudolf Nehlsen: "Geschichte von Dithmarschen"; Tübinger Studien 2. Band/ 2. Heft, Verlag der H. Laupp'schen Buchhandlung: Tübingen 1908; ebd. S. 1 bzw. S. 7 ff.
- ↑ "Gesellschaft für Schleswig-Holsteinische Geschichte, Schleswig: Bornhöved"
- ↑ "Gesellschaft für Schleswig-Holsteinische Geschichte, Schleswig: Sventanafeld / Schwentinefeld"
- ↑ "Gesellschaft für Schleswig-Holsteinische Geschichte, Schleswig: Abodriten"
- ↑ Rudolf Nehlsen: "Geschichte von Dithmarschen"; Tübinger Studien 2. Band/ 2. Heft, Verlag der H. Laupp'schen Buchhandlung: Tübingen 1908; ebd. S. 2f.
- ↑ Fußnote auf S. 280 in dem Buch: "Ditmarsische Geschichte. - Erster Theil" von J. A. Bolten, 1781:Noch im J. 1748 hat man (nach Carstens roh. Entw. 1.Th. 17.S. 17 S.) unter der Mauer des Kors von der Kirche zu Wöhrden Särge gefunden, die über neun Fuß lang gewesen sind und worinn Knochen gelegen haben, von welchen das Schienbein 3 F. und 4 Zoll lang, und die übrigen Gebeine darnach verhältnißmäßig gewesen. Ja noch heutiges Tages findt man zuweilen auf der hiesigen Geest Familien, in welchen eine außerordentliche Größe fast durchgängig ist; und solche will man für echte Abkömmlinge der alten Ditmarser halten.
- ↑ Fußnote auf S 281 in dem Buch: "Ditmarsische Geschichte. - Erster Theil" von J. A. Bolten, 1781: So heißt es von den alten Sachsen überhaupt in Saluani Massiliensis L. IV. de gubernatione: "Gens Saxonum fera est." Und in Venantii Hon. Clem. Fortun. Fortunati L. III. c. 9 - so sich eben sowohl, wie das vorige, bey Leibnitz S.R.B.T.L. findt - Aspera gens Saxo, viuens quafi more ferino.
- ↑ Fußnote auf S 281f. in dem Buch: "Ditmarsische Geschichte. - Erster Theil" von J. A. Bolten, 1781: Das Sprüchwort der alten Sachsen: Ruten Roben dat en is gehn schande, dat doynt die besten van dem Lande: welches Werner Rolevink (in Leibn. S. R. B. T.III.p.646.) anführet, und durch Helmolds von den alten Holsteinern (L.I.c.47) gemachte Beschreibung bestätigt wird, scheint besonders unter den Ditmarsern wahr gewesen. zu seyn. Denn kaum haben die Handelsstädte von Einer Nation mehrere Anfechtungen ihrer Schiffahrt noch in ziemlich späten zeiten zu erdulden gehabt, als von den Ditmarsern, indem selbige so vielfältig die fremden Kaufleute beraubet, die Schiffbrüchigen schlecht behandelt, Krieg und Unruhen mit den Handelsörtern angefangen und sich wieder mit ihnen verglichen haben, daß man deutlich sehen kann, wie sie von einer ganz alten Gewohbnheit nur äußerst schwer abzubringen gewesen sind (S. Jac. Schubacki comment de iure littoris p. 145) Es hatten aber die alten Sachsen nicht bloß die Weise, sich die Güter derer, die Schiffbruch litten, zuzueignen, sondern selbst die Personen machte man zu Sklaven: ja man glaubete noch nach Einfuhrung des Christenthums, daß man zu beydem Recht hätte. Albert der Stader meldet z. B. ad a. 1112, daß der bremische Erzbischof Fridrich sich den Grafen Fridrich zu Stade aus dem Grunde als einen Leibeigenen zueignen wollen, weil dessen Mutter und Großmutter durch Schiffbruch ans stadische Ufer geworfen waren. Und so machte mans nicht allein zu Wasser, sondern auch selbst auf dem Lande; wie denn noch spät im bremischen Gebiete die Gewohnheit geherrschet hat, einen umgeworfenen Wagen wegzunehmen. (S. Geo. Rothii res Stadt. p. 23.) Ueberhaupt sah man alle Fremde als Feinde an, die man zu überfallen Befugniß hätte, wenn mit ihnen nicht besondere Vertrage obwalteten; und wenn man solche Verträge durch einen zugesandten Entsegge-Bref aufhub, so war der Angriff derselben wieder gerecht.
- ↑ 1. Flut: 1200
2. Flut: 1230 mit besonderes vielen Schäden im Bereich der Eider- und der Elbemündungen.
3. Flut: 1266 mit ähnlichen Schäden
4. Flut: Um 1275: Chronisten berichten über besonders viele Schäden in Holland, Friesland und in der Nähe der Elbmündung (in dieser Zeit soll das Sprichwort Holland in Not entstanden sein) das Marschland und die Küster immer wieder um.
5. Flut: 4. Sept. 1300: Es ertranken viele Menschen. In Brunsbüttel sollen nur 30 Menschen überlebt haben.
6. und 7. Flut: 1313 und 1316: Große Schäden an den Flußmündungen
8. Flut: 1338: Die Ufer der Eider wurden bis hin zur Treenemündung überflutet. Diese Flut verbreiterte die Eider sehr.
9. Flut: Die Neujahrsflut 1354: In Dithmarschen und Nordfriesland sollen an die 100.000 menschen umgekommen sein.
10. Flut: 1362 verwüstete die als "Erste Grote Mandrenke" bzw. "2. Marcellusflut" bekannte Flut die gesamte Nordseeküste. Während dieser Flut ist Rungholt untergegangen.
11. Flut: 1403 wird die Mündung der Brocklandsau (in die Eider) sowie der Hafen Ulerdamm zerstört.
12. Flut: 1436 richtet eine weitere "Mandrenke" Schaden im Eidergebiet an. Das Wasser soll bis an die Aussenmauer des Lunderner Geschlechterfriedhofs gestanden haben.
13./ 14. Flut: 1471 und 1482
15. Flut: 1521 wird durch die Flut ein teil der Klostergebäude vernichtet.
16. Flut: 1532: Die "Allerheiligenflut" traf die Eiderküstenregion sehr stark. Viele Menschen ertranken.
17. Flut: 1634 wurde die Dithmarscher Küste überschwemmt. Die Mittelaterlichen Deiche waren gebrochen.
18. und 19. Flut: Die "Weihnachtsflut" des Jahres 1717 und die Flut von 1825 brachen ebenfalls die Deiche. Hauptsächlich waren Schäden in Norderdithmarschen zu verezichnen.
Brunsbüttel ist aufgrund der Fluten mehrmals in das Landesinnere versetzt worden.
Quelle: Rudolf Nehlsen: "Geschichte von Dithmarschen"; Tübinger Studien 2. Band/ 2. Heft, Verlag der H. Laupp'schen Buchhandlung: Tübingen 1908; ebd. S. 4f. - ↑ "Latina August Hermann Francke - Landesgymnasium Europaschule in Halle:Otto der Große"
- ↑ Rudolf Nehlsen: "Geschichte von Dithmarschen"; Tübinger Studien 2. Band/ 2. Heft, Verlag der H. Laupp'schen Buchhandlung: Tübingen 1908; ebd. S. 9ff.
- ↑ 18,0 18,1 18,2 18,3 18,4 18,5 18,6 s. auch: Rudolf Nehlsen: "Geschichte von Dithmarschen"; Tübinger Studien 2. Band/ 2. Heft, Verlag der H. Laupp'schen Buchhandlung: Tübingen 1908; ebd. S. 16ff.
- ↑ "Urkundenbuch zur Geschichte des Landes Dithmarschen. Gesammelt und Namens des Schleswig-Holstein-Lauenburgischen Gesellschaft für vaterländische Geschichte herausgegeben von Andr. Ludw. Jac. Michelsen, Doctor der Rechte und Philosophie, Professor der Geschichte in Kiel, Mitglied der kön. norwegischen Gesellschaft der Wissenschaften zu Drontheim, der kön. dänischen für vaterländischen Geschichte und Sprache, der isländischen literären, der kön. Gesellschaft für nordische Alterthumskunde zu Kopenhagen, correapond. Mitglied der pommerschen und d. z. Sectretair der schleswig-holstein-lauenburgischen historischen Gesellschaft. - Altona bei Johann Friedrich Hammerich. 1834.": ebd. S. 3
- ↑ (auch Ertelenburg geschrieben)
- ↑ in Mecklenburg-Vorpommern (?)
- ↑ "Ev.-Luth. Kirchengemeinden Hamberge und Klein Wesenberg: Geschichte von Wesenberg und Trenthorst nebst Umgebung - dargestellt von Max Möller, Hamburg (Mai, Juni / Juli 1932)"
- ↑ J. Hanssen/ H. Wolf: "Chronik des Landes Dithmarschen von J. Hanssen und H. Wolf; Langhoffsche Buchdruckerei; Hamburg 1833"; ebd.: S. 74., s.a. Pluspedia-Artikel Stellerburg.
- ↑ "Heinrich Prinz von Hannover: Die Welfen: Heinrich der Löwe (1129/31-1195) Herzog von Sachsen und Bayern"
- ↑ "wissenmedia in der inmediaONE GmbH: Heinrich der Löwe, Herzog von Bayern und Sachsen"
- ↑ "Urkundenbuch zur Geschichte des Landes Dithmarschen. Gesammelt und Namens des Schleswig-Holstein-Lauenburgischen Gesellschaft für vaterländische Geschichte herausgegeben von Andr. Ludw. Jac. Michelsen, Doctor der Rechte und Philosophie, Professor der Geschichte in Kiel, Mitglied der kön. norwegischen Gesellschaft der Wissenschaften zu Drontheim, der kön. dänischen für vaterländischen Geschichte und Sprache, der isländischen literären, der kön. Gesellschaft für nordische Alterthumskunde zu Kopenhagen, correapond. Mitglied der pommerschen und d. z. Sectretair der schleswig-holstein-lauenburgischen historischen Gesellschaft. - Altona bei Johann Friedrich Hammerich. 1834.": ebd. S. 9
- ↑ nach Nelsen, s.: Rudolf Nehlsen: "Geschichte von Dithmarschen"; Tübinger Studien 2. Band/ 2. Heft, Verlag der H. Laupp'schen Buchhandlung: Tübingen 1908; ebd. S. 20.
- ↑ Nordelbien bezeichnet man bis heute das gesamte Gebiet nördlich der Elbe bis zur dänischen Grenze.
- ↑ "Landesmuseum für Natur und Mensch, Oldenburg: Ausstellung über Kaiser Friedrich II. - 10.2.-15.6.2008"
- ↑ "Dieter Wunderlich: Kaiser Friedrich II. 1194 - 1250 / Biografie"
- ↑ Hanns Hinrich Harbeck: "Chronik von Bramstedt" - Broschek Verlag, Hamburg/ Johannesburg 1959; ebd. S. 13f.
- ↑ s.a. PlusPedia-Artikel: Schlachten von Bornhöved
- ↑ s. auch: Rudolf Nehlsen: "Geschichte von Dithmarschen"; Tübinger Studien 2. Band/ 2. Heft, Verlag der H. Laupp'schen Buchhandlung: Tübingen 1908; ebd. S. 22ff.
- ↑ "Laben": Mittelhochdeutscher Begriff: "mit Speise oder Trank erquicken, erfrischen" Quelle: "Duden" (der Erstautor des Art.)
- ↑ "Urkundenbuch zur Geschichte des Landes Dithmarschen. Gesammelt und Namens des Schleswig-Holstein-Lauenburgischen Gesellschaft für vaterländische Geschichte herausgegeben von Andr. Ludw. Jac. Michelsen, Doctor der Rechte und Philosophie, Professor der Geschichte in Kiel, Mitglied der kön. norwegischen Gesellschaft der Wissenschaften zu Drontheim, der kön. dänischen für vaterländischen Geschichte und Sprache, der isländischen literären, der kön. Gesellschaft für nordische Alterthumskunde zu Kopenhagen, correapond. Mitglied der pommerschen und d. z. Sectretair der schleswig-holstein-lauenburgischen historischen Gesellschaft. - Altona bei Johann Friedrich Hammerich. 1834.": ebd. S. 10. In Latein. Sprache.
- ↑ s. auch: Rudolf Nehlsen: "Geschichte von Dithmarschen"; Tübinger Studien 2. Band/ 2. Heft, Verlag der H. Laupp'schen Buchhandlung: Tübingen 1908; ebd. S. 24ff.
- ↑ "Urkundenbuch zur Geschichte des Landes Dithmarschen. Gesammelt und Namens des Schleswig-Holstein-Lauenburgischen Gesellschaft für vaterländische Geschichte herausgegeben von Andr. Ludw. Jac. Michelsen, Doctor der Rechte und Philosophie, Professor der Geschichte in Kiel, Mitglied der kön. norwegischen Gesellschaft der Wissenschaften zu Drontheim, der kön. dänischen für vaterländischen Geschichte und Sprache, der isländischen literären, der kön. Gesellschaft für nordische Alterthumskunde zu Kopenhagen, correapond. Mitglied der pommerschen und d. z. Sectretair der schleswig-holstein-lauenburgischen historischen Gesellschaft. - Altona bei Johann Friedrich Hammerich. 1834.": ebd. S. 14. In Latein. Sprache.
- ↑ "Urkundenbuch zur Geschichte des Landes Dithmarschen. Gesammelt und Namens des Schleswig-Holstein-Lauenburgischen Gesellschaft für vaterländische Geschichte herausgegeben von Andr. Ludw. Jac. Michelsen, Doctor der Rechte und Philosophie, Professor der Geschichte in Kiel, Mitglied der kön. norwegischen Gesellschaft der Wissenschaften zu Drontheim, der kön. dänischen für vaterländischen Geschichte und Sprache, der isländischen literären, der kön. Gesellschaft für nordische Alterthumskunde zu Kopenhagen, correapond. Mitglied der pommerschen und d. z. Sectretair der schleswig-holstein-lauenburgischen historischen Gesellschaft. - Altona bei Johann Friedrich Hammerich. 1834.": ebd. S. 16. In Latein. Sprache.
- ↑ "Fremdenverkehrsverein Meldorf/Meldorf-Umland e.V. im Tourist & Service Center: Geschichte"
- ↑ s. dazu auch "Dithmarschen-Wiki: Dithmarscher Landrecht"
- ↑ s. auch: Rudolf Nehlsen: "Geschichte von Dithmarschen"; Tübinger Studien 2. Band/ 2. Heft, Verlag der H. Laupp'schen Buchhandlung: Tübingen 1908; ebd. S. 29ff.
- ↑ In den Urkunden werden die Kirchspiele mit ihren alten Namen geschrieben: Meldorp, Buzen, Oldenworden, Wisslingebuhren, Lunden, Delf, Tellingstede, Hanstede, Harstede, Weddingstede, Alversdorp, Edelake, Merne, Bokeldeborg.
- ↑ 1148 gründete Hartwig von Bremen die Petri-Kirche in Burg als Sühnekapelle.
- ↑ Dort stand um diese Zeit jedoch nur eine Kapelle, welche erst 1491 durch Neubau zu einer Kirche wurde
- ↑ s.a.: PlusPedia-Artikel Kirche zum Heiligen Kreuz zu Windbergen/ Kreis Dithmarschen
- ↑ Im Dithmarscher Landrecht werden sie später "Duffte" geschrieben.
- ↑ s. auch: Rudolf Nehlsen: "Geschichte von Dithmarschen"; Tübinger Studien 2. Band/ 2. Heft, Verlag der H. Laupp'schen Buchhandlung: Tübingen 1908; ebd. S. 30
- ↑ Anmerkung des Hauptautors:
Damit die Verteidigung des Landes Dithmarschen sichergestellt war, fanden regelmäßige "Heerschauen" (siehe weiter unten im Haupttext) mit kriegerischen Wettkämpfen statt. Man nimmt an, dass sich daraus die Ringreiter- und Rolandreiter-Spiele entwickelten. Während im heutigen Dithmarschen (2011) das Ringreiten als lokale Sportart noch relativ weit verbreitet ist, findet in Dithmarschen nur noch in Windbergen das alljährliche Rolandreiten im Rahmen des Dorf-Schützenfestes statt. - ↑ "Dithmarschen-Wiki: Neocorus"
- ↑ J. C. Kinder(HG): "Alte Ditmarsische Geschichten"; Heide 1885 - Druck und Verlag von F. Pauly; ebd.: S. 39
- ↑ J. C. Kinder(HG): "Alte Ditmarsische Geschichten"; Heide 1885 - Druck und Verlag von F. Pauly; ebd.: S. 105
- ↑ J. A. Bolten - Predigers zu Wöhrden: "Ditmarsische Geschichte. - Vierter und letzter Theil"
Flensburg und Leipzig in Kortens Buchhandlung, 1788, ebd.: S. 7 - ↑ s. auch: Rudolf Nehlsen: "Geschichte von Dithmarschen"; Tübinger Studien 2. Band/ 2. Heft, Verlag der H. Laupp'schen Buchhandlung: Tübingen 1908; ebd. S. 38ff.
- ↑ "Urkundenbuch zur Geschichte des Landes Dithmarschen. Gesammelt und Namens des Schleswig-Holstein-Lauenburgischen Gesellschaft für vaterländische Geschichte herausgegeben von Andr. Ludw. Jac. Michelsen, Doctor der Rechte und Philosophie, Professor der Geschichte in Kiel, Mitglied der kön. norwegischen Gesellschaft der Wissenschaften zu Drontheim, der kön. dänischen für vaterländischen Geschichte und Sprache, der isländischen literären, der kön. Gesellschaft für nordische Alterthumskunde zu Kopenhagen, correapond. Mitglied der pommerschen und d. z. Sectretair der schleswig-holstein-lauenburgischen historischen Gesellschaft. - Altona bei Johann Friedrich Hammerich. 1834.": ebd. S. 11 (in lat. Sprache)
- ↑ "Urkundenbuch zur Geschichte des Landes Dithmarschen. Gesammelt und Namens des Schleswig-Holstein-Lauenburgischen Gesellschaft für vaterländische Geschichte herausgegeben von Andr. Ludw. Jac. Michelsen, Doctor der Rechte und Philosophie, Professor der Geschichte in Kiel, Mitglied der kön. norwegischen Gesellschaft der Wissenschaften zu Drontheim, der kön. dänischen für vaterländischen Geschichte und Sprache, der isländischen literären, der kön. Gesellschaft für nordische Alterthumskunde zu Kopenhagen, correapond. Mitglied der pommerschen und d. z. Sectretair der schleswig-holstein-lauenburgischen historischen Gesellschaft. - Altona bei Johann Friedrich Hammerich. 1834.": ebd. S. 18 (in lat. Sprache)
- ↑ siehe auch: PlusPedia-Artikel Hasenkrieg
- ↑ s. auch: Rudolf Nehlsen: "Geschichte von Dithmarschen"; Tübinger Studien 2. Band/ 2. Heft, Verlag der H. Laupp'schen Buchhandlung: Tübingen 1908; ebd. S. 40ff.
- ↑ 58,0 58,1 s. auch: Rudolf Nehlsen: "Geschichte von Dithmarschen"; Tübinger Studien 2. Band/ 2. Heft, Verlag der H. Laupp'schen Buchhandlung: Tübingen 1908; ebd. S. 43ff.
- ↑ "Kranzbinder Beckdorf e.V.: De Isern Hinnerk"
- ↑ lat., freie Übers.: "Für die Freude über die Ankunft"
- ↑ Im Gegensatz zu R. Nehlsen beschreibt Jakob Hanssen und Heinrich Wolf den Überfall auf Gerhard ausführlicher. Zudem nennt er als Todesdatum Gerhards den 1.4.1340. (s.: J. Hanssen/ H. Wolf: "Chronik des Landes Dithmarschen von J. Hanssen und H. Wolf; Langhoffsche Buchdruckerei; Hamburg 1833"; ebd.: S. 262 f.)
- ↑ Nehlsen schreibt ebenfalls von der Schlacht, kann jedoch Tippersloe nicht weiter verorten. Er legt zudem die Schlacht zeitlich etwa 41-42 Jahre später auf ca. 1381/82. (s. dazu: Rudolf Nehlsen: "Geschichte von Dithmarschen"; Tübinger Studien 2. Band/ 2. Heft, Verlag der H. Laupp'schen Buchhandlung: Tübingen 1908; ebd. S. 44ff.)
- ↑ "Urkundenbuch zur Geschichte des Landes Dithmarschen. Gesammelt und Namens des Schleswig-Holstein-Lauenburgischen Gesellschaft für vaterländische Geschichte herausgegeben von Andr. Ludw. Jac. Michelsen, Doctor der Rechte und Philosophie, Professor der Geschichte in Kiel, Mitglied der kön. norwegischen Gesellschaft der Wissenschaften zu Drontheim, der kön. dänischen für vaterländischen Geschichte und Sprache, der isländischen literären, der kön. Gesellschaft für nordische Alterthumskunde zu Kopenhagen, correapond. Mitglied der pommerschen und d. z. Sectretair der schleswig-holstein-lauenburgischen historischen Gesellschaft. - Altona bei Johann Friedrich Hammerich. 1834.": ebd. S. 26. (in Mittelhochdeutsch)
- ↑ s. auch: Rudolf Nehlsen: "Geschichte von Dithmarschen"; Tübinger Studien 2. Band/ 2. Heft, Verlag der H. Laupp'schen Buchhandlung: Tübingen 1908; ebd. S. 44ff.
- ↑ s. dazu: J. Hanssen/ H. Wolf: "Chronik des Landes Dithmarschen von J. Hanssen und H. Wolf; Langhoffsche Buchdruckerei; Hamburg 1833"; ebd.: S. 268 f.
- ↑ 66,0 66,1 In einigen Chroniken wird er auch Rolf Carstensen odert auch Rolf Carsten genannt.
- ↑ s. auch: Rudolf Nehlsen: "Geschichte von Dithmarschen"; Tübinger Studien 2. Band/ 2. Heft, Verlag der H. Laupp'schen Buchhandlung: Tübingen 1908; ebd. S. 51ff.
- ↑ (Mark Lübsch; Anmerkung des Erstautors dieses PlusPedia-Artkels)
- ↑ Der von Hanssen und Wolf genannte Vertrag ist auch im "Urkundenbuch zur Geschichte des Landes Dithmarschen." Gesammelt und Namens des Schleswig-Holstein-Lauenburgischen Gesellschaft für vaterländische Geschichte herausgegeben von Andr. Ludw. Jac. Michelsen, Doctor der Rechte und Philosophie, Professor der Geschichte in Kiel, Mitglied der kön. norwegischen Gesellschaft der Wissenschaften zu Drontheim, der kön. dänischen für vaterländischen Geschichte und Sprache, der isländischen literären, der kön. Gesellschaft für nordische Alterthumskunde zu Kopenhagen, correapond. Mitglied der pommerschen und d. z. Sectretair der schleswig-holstein-lauenburgischen historischen Gesellschaft. - Altona bei Johann Friedrich Hammerich. 1834.: ebd. auf S. 28. in Mittelhochdeutsch nachzulesen
- ↑ s. auch: Rudolf Nehlsen: "Geschichte von Dithmarschen"; Tübinger Studien 2. Band/ 2. Heft, Verlag der H. Laupp'schen Buchhandlung: Tübingen 1908; ebd. S. 53ff.
- ↑ "Dithmarschen-Wiki: Dithmarscher Landrecht"
- ↑ "Suite101.com Media Inc. ("Suite101"): Die dithmarscher Achtundvierziger"
- ↑ Anmerkung des Erstautors: Eine Handschrift des Dithmarscher Landrechts ist im Besitz des Dithmarscher Landesmuseums in Meldorf.
- ↑ s. auch: Rudolf Nehlsen: "Geschichte von Dithmarschen"; Tübinger Studien 2. Band/ 2. Heft, Verlag der H. Laupp'schen Buchhandlung: Tübingen 1908; ebd. S. 55
- ↑ s. auch: Klaus Alberts: "Friede und Friedlosigkeit nach den Dithmarscher Landrechten von 1447 und 1539"; Westholsteinische Verlangsanstalt Boyens & Co.; Heide 1978; ISBN: 3-8042-0212-8
- ↑ Fußnote auf S. 13 des Buches "Friede und Friedlosigkeit nach den Dithmarscher Landrechten von 1447 und 1539"; von Klaus Alberts; Westholsteinische Verlangsanstalt Boyens & Co.; Heide 1978; ISBN: 3-8042-0212-8:
"Grönbech, W. Kultur und Religionen der Germanen, Bnd. I, S. 32; hrsg. von O. Höfer, Hamburg 1937" - ↑ Fußnote auf S. 13 des Buches "Friede und Friedlosigkeit nach den Dithmarscher Landrechten von 1447 und 1539"; von Klaus Alberts; Westholsteinische Verlangsanstalt Boyens & Co.; Heide 1978; ISBN: 3-8042-0212-8:
Klaus Alberts nimmt Bezug auf eine Anmerkung auf S. 33 des Buches "Grönbech, W. Kultur und Religionen der Germanen, Bnd. I; hrsg. von O. Höfer, Hamburg, 1937.
Er schreibt dort wie folgt:
"Grünbech, Germanen I, S. 33, berichtet, daß zu dem zeitpunkt, zu dem die Kirche die gesetzgebung in ihre Beaufsichtigung einbezog, Bestimmungen gegen den Mord an Verwandten noch unbekannt waren." - ↑ s. auch: Rudolf Nehlsen: "Geschichte von Dithmarschen"; Tübinger Studien 2. Band/ 2. Heft, Verlag der H. Laupp'schen Buchhandlung: Tübingen 1908; ebd. S. 56ff.
- ↑ In Heide (Holstein) gibt es, noch heute, in drei Stadtvierteln die Gemeinschaften der Eggen: Norderegge, Süderegge und Österegge. Sie haben heute jedoch keine juristische Gewalt mehr. Auf der Internetseite der Stadtverwaltung Heide heißt, im Bezug auf den St. Georg-Brunnen am Heider Marktplatz, dazu :
„Die Jahreszahl 1841 steht für die Neugründung des "Hahnbeer", wie es in Plattdeutsch heißt. Das Fest wird im Februar von der Norderegge, Süderegge und Österegge gefeiert. "Eggen" (Ecken) waren früher Feldgemeinschaften, die untereinander die Landesverwaltung regelten. Eine Westeregge gibt es nicht. Die hübsche Bronzetafel zeigt einen stolzen Hahn auf einer Tonne stehend sowie eine Gruppe von Boßlern (Boßeln ist eine Wurfsportart) und einen Festumzug. Das Fest heißt Hahnebier, da früher in eine Tonne geboßelt wurde, in der sich ein Hahn befand. Der Werfer, dessen Wurf den Hahn aus der Tonne "lockte", hatte den Wettkampf gewonnen. Heute hat sich dieser Wettkampf aus Tierschutzgründen in ein normales Feld- und Straßenboßeln gewandelt. Das "Hohnbeer-Fest" ist heute vor allem ein Fest bei dem die niederdeutsche Tradition gewährt wird. Gegenüber an der St. Jürgen-Kirche, weist ebenfalls der Eggenstein und eine Hinweistafel in hoch und plattdeutscher Sprache auf diese Tradition hin.“
– "Stadt Heide - Bürgermeister Ulf Stecher: St. Georg-Brunnen"
- ↑ Weitere Detailinformationen s. auch: Rudolf Nehlsen: "Geschichte von Dithmarschen"; Tübinger Studien 2. Band/ 2. Heft, Verlag der H. Laupp'schen Buchhandlung: Tübingen 1908; ebd. S. 57.
- ↑ Anmerkung des Erstautors: ca. 5 Meter. Quelle: "Museum für Archäologie und Ökologie Dithmarschen: Alt-heide - Unterseite 3"
- ↑ s. dazu: J. C. Kinder(HG): "Alte Ditmarsische Geschichten"; Heide 1885 - Druck und Verlag von F. Pauly; ebd.: S. 70f.
- ↑ Kinder schreibt wörtlich:
„Nach mancherlei Uebelthaten...“
– J. C. Kinder(HG): "Alte Ditmarsische Geschichten"; Heide 1885 - Druck und Verlag von F. Pauly; ebd.: S. 70
- ↑ Weitere Detailinformationen s. auch: Rudolf Nehlsen: "Geschichte von Dithmarschen"; Tübinger Studien 2. Band/ 2. Heft, Verlag der H. Laupp'schen Buchhandlung: Tübingen 1908; ebd. S. 60.
- ↑ Vermutung des Erstautors: Handelt es hierbei um den Vertrag über das Verteidigungsbündniss zwischen den Dithmarschern und Graf Gerhard von Holstein aus dem Jahre 1283? (s: "Urkundenbuch zur Geschichte des Landes Dithmarschen. Gesammelt und Namens des Schleswig-Holstein-Lauenburgischen Gesellschaft für vaterländische Geschichte herausgegeben von Andr. Ludw. Jac. Michelsen, Doctor der Rechte und Philosophie, Professor der Geschichte in Kiel, Mitglied der kön. norwegischen Gesellschaft der Wissenschaften zu Drontheim, der kön. dänischen für vaterländischen Geschichte und Sprache, der isländischen literären, der kön. Gesellschaft für nordische Alterthumskunde zu Kopenhagen, correapond. Mitglied der pommerschen und d. z. Sectretair der schleswig-holstein-lauenburgischen historischen Gesellschaft. - Altona bei Johann Friedrich Hammerich. 1834.": ebd. S. 13f. in lateinischer Sprache)
- ↑ Einen Teil der Prozeßakten sind im "Urkundenbuch zur Geschichte des Landes Dithmarschen" in niederhochdeutsch ab Seite 35 nachzulesen. Auf Seite 59f. der Wortlaut der Schlichtungsurkunde.
- ↑ Weitere Detailinformationen s. auch: Rudolf Nehlsen: "Geschichte von Dithmarschen"; Tübinger Studien 2. Band/ 2. Heft, Verlag der H. Laupp'schen Buchhandlung: Tübingen 1908; ebd. S. 61.
- ↑ Nachzulesen in: J. A. Bolten - Predigers zu Wöhrden: "Ditmarsische Geschichte. - Dritter Theil"
Flensburg und Leipzig in Kortens Buchhandlung, 1788, ebd.: S. 34ff - ↑ Anmerkung des Erstautors: Dieses müsste so gewesen sein, denn sonst wären die Ansprüche, die Christian etwas später bei Kaiser Friedrich II. stellt, nicht begründet.
Diskussion/ Gegendarstellungen hierzu ausdrücklich auf der Diskussionsseite gewünscht.< - ↑ Nach: Rudolf Nehlsen: "Geschichte von Dithmarschen"; Tübinger Studien 2. Band/ 2. Heft, Verlag der H. Laupp'schen Buchhandlung: Tübingen 1908; ebd. S. 62.
- ↑ Verein f. Dithmarscher Landeskunde (HG): "Geschichte Dithmarschens", ebd. Aufsatz von "Jörg Mißfeldt: Die Republik Dithmarschen"; Boyens-Verlag, Heide 2000; ebd. S. 121ff.
- ↑ Anmerkung des Erstautors: Jörg Mißfeldt schreibt in seinem Aufsatz "Die Republik Dithmarschen"; "Geschichte Dithmarschens", Boyens-Verlag, Heide 2000; ebd. auf S. 126 von 72 Erschlagenen, Viethen dagegen, wie folgt, von 73.
- ↑ Anmerkung des Erstautors: Heilige Land ist eine alte Bezeichnung der Insel Helgoland
- ↑ Verein f. Dithmarscher Landeskunde (HG): "Geschichte Dithmarschens", ebd. Aufsatz von "Jörg Mißfeldt: Die Republik Dithmarschen"; Boyens-Verlag, Heide 2000; ebd. S. 126ff.
7 Weblinks
- Dithmarschen-Wiki
- Kreis Dithmarschen
- Speicherkoog Dithmarschen Nationalpark Wattenmeer
- Stadt Meldorf
- Ev. luth. Kirchengemeinde Meldorf (Meldorfer Dom
- Dithmarscher Landesmuseum
- Landwirtschaftsmuseum Meldorf
- Luftkurort Albersdorf
- Archäologisch-Ökologisches Zentrum Albersdorf
- Museum für Archäologie und Ökologie Dithmarschen
- Gemeinde Bunsoh
- Stadtverwaltung Heide
- Museumsinsel Lüttenheid mit Klaus-Groth-Museum und Heider Heimatmuseum
- Gemeinde Wöhrden
- Lunden
- "Youtube-Musikvideo: Gruppe "Landrock": "Dithmarschen" (politisches Protestlied)
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