§ 175

Aus PlusPedia
Wechseln zu: Navigation, Suche

Der § 175 des deutschen Strafgesetzbuches (StGB) existierte vom 1. Januar 1872 (Inkrafttreten des Reichsstrafgesetzbuches) bis zum 11. Juni 1994. Er stellte sexuelle Handlungen zwischen Personen „männlichen Geschlechts“ unter Strafe, wovon also nicht nur der erwachsene Mann, sondern auch Jugendliche betroffen waren. Der 17. Mai gilt wegen der Zahlensymbolik (17.5.) traditionell als „Feiertag der Schwulen“. Nach der Abschaffung kämpfen Vertreter der Homosexualität nach wie vor gegen Diskriminierung und fordern zum Beispiel eine Ergänzung von Art. 3 Abs. 3 Grundgesetz.[1]

Diesen Artikel melden!
Verletzt dieser Artikel deine Urheber- oder Persönlichkeitsrechte?
Hast du einen Löschwunsch oder ein anderes Anliegen? Dann nutze bitte unser Kontaktformular

PlusPedia Impressum
Diese Seite mit Freunden teilen:
Mr Wong Digg Delicious Yiggit wikio Twitter
Facebook




Bitte Beachte:
Sämtliche Aussagen auf dieser Seite sind ohne Gewähr.
Für die Richtigkeit der Aussagen übernimmt die Betreiberin keine Verantwortung.
Nach Kenntnissnahme von Fehlern und Rechtsverstößens ist die Betreiberin selbstverständlich bereit,
diese zu beheben.

Verantwortlich für jede einzelne Aussage ist der jeweilige Erstautor dieser Aussage.
Mit dem Ergänzen und Weiterschreiben eines Artikels durch einen anderen Autor
werden die vorhergehenden Aussagen und Inhalte nicht zu eigenen.
Die Weiternutzung und Glaubhaftigkeit der Inhalte ist selbst gegenzurecherchieren.


Typo3 Besucherzähler - Seitwert blog counter
java hosting vpn norway