Pflichtfeuerwehr

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Eine Pflichtfeuerwehr oder Berufsfeuerwehr ist eine öffentliche Feuerwehr. Sie wird dann eingerichtet, wenn eine Freiwillige Feuerwehr nicht zustande kommt und deshalb der Brandschutz nicht gewährleistet werden kann. Es werden dann geeignete Personen (insbesondere dienstfähige und ausgebildete) zum Feuerwehrdienst verpflichtet. Der Feuerwehrdienst in der Schweiz ist in den meisten Kantonen eine Pflicht.

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1 Deutschland

1.1 Geschichte der Feuerwehr in Deutschland

Geschichtlich betrachtet ist die Pflichtfeuerwehr der Vorläufer der Freiwilligen Feuerwehr. So ist beispielsweise belegt, dass die Stadt Meißen bereits im Mittelalter ein organisiertes Löschwesen hatte. Per Gesetz war jeder Bürger zu Hilfeleistung bei Bränden verpflichtet. Wer sich widersetzte, wurde entweder mit Haft oder Verbannung aus der Stadt bestraft.

Um das Jahr 1835 mussten nach Verordnung der Regierung des Herzogtums Nassau Pflichtfeuerwehren aufgestellt werden. So wurde jeder Mann vom zwanzigsten bis zum sechzigsten Lebensjahr zum Feuerlöschdienst verpflichtet und hatte dreimal im Jahr zu einer Pflichtübung zu erscheinen. Ausgenommen waren Pfarrer, Ärzte und Lehrer. Die Mitglieder der Pflichtfeuerwehren wurden im Brandfalle nicht immer mit den anfallenden Aufgaben fertig. Dies war ein wesentlicher Grund, dass engagierte Bürger nach und nach Freiwillige Feuerwehren gründeten.[1] Eine Pflichtfeuerwehr war auch in § 67 ff. der 1885 erlassenen Feuerpolizeiordnung der Provinz Westfalen vorgesehen. Ein historisches Beispiel ist die Pflichtfeuerwehr Weigheim (1888 bis 1930), in einem heutigen Teilort der Stadt Villingen-Schwenningen, die auch als Grundlage für die Feuerwehrtradition in der erst durch die Gebietsreform vereinigten Doppelstadt herangezogen wird.[2]

1.2 Aktuelle Organisation

In Deutschland ist es oft so geregelt, dass die Freiwillige Feuerwehr zur Verstärkung oder Ablösung der Berufsfeuerwehr bei größeren Einsätzen nachgefordert wird.[3] In der Bundesrepublik Deutschland gibt es in über 100 Städten Berufsfeuerwehren.[4][5]

Wer zum Dienst in der Feuerwehr herangezogen werden kann, regeln heute die jeweiligen Landesgesetze. Beispielsweise kann dies jeder Einwohner vom 18. bis zum 63. Lebensjahr sein. Bestimmte Gruppen können von der Dienstpflicht ausgeschlossen sein, dazu können gehören: Polizeivollzugsbeamte, Angehörige der Bundeswehr, Angehörige der Bundespolizei, Forstbeamte sowie aktive Angehörige einer anderen im Katastrophenschutz mitwirkenden Organisation oder Einrichtung sowie diejenigen, die einen Ablehnungsgrund für ein kommunales Ehrenamt geltend machen können. Als gesetzliche Grundlage dienen die Landesfeuerwehrgesetze, z. B. der § 15 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandSchG), der § 14 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) von Nordrhein-Westfalen oder der § 12 des Feuerwehrgesetzes (FWG) von Baden-Württemberg.

Es kommt heute relativ selten vor, dass eine Gemeinde gezwungen ist, eine Pflichtfeuerwehr aufzustellen. In der näheren Vergangenheit wurde dieser Schritt beispielsweise notwendig, wenn ein Großteil der Feuerwehrleute aus Protest aus der Freiwilligen Feuerwehr ausgetreten ist. In der Zukunft könnte die Aufstellung von Pflichtfeuerwehren wieder erforderlich werden, denn viele Feuerwehren sind am Tage während der Hauptarbeitszeit oft nicht ausreichend besetzt. Dies geschieht aufgrund der weiten Fahrtwege der Kameraden zu ihren Arbeitsplätzen und aufgrund uneinsichtiger Arbeitgeber, die ihre Angestellten trotz eindeutiger gesetzlicher Regelungen (vgl. z. B. § 20 BHKG[6]) nicht zum Einsatz fahren lassen. Hinzu kommt der demografische Wandel.

In einigen Ländern (so zum Beispiel Bayern) wird die Pflichtfeuerwehr als eigenständige Organisationsform angesehen. Andere Gliedstaaten wie Baden-Württemberg kennen den Begriff der Pflichtfeuerwehr im Landesrecht gar nicht und stellen dienstverpflichtete Feuerwehrangehörige den Angehörigen einer Freiwilligen Feuerwehr gleich. Die Feuerwehr, die mit Dienstverpflichteten arbeitet, trägt dann auch die Bezeichnung "Freiwillige Feuerwehr" (außer in dem Fall, dass die Feuerwehr daneben eine Abteilung Berufsfeuerwehr führt; dann ist die Bezeichnung beschränkt auf "Feuerwehr"). Welche Personen eine Verpflichtung ablehnen können, ist nicht gesetzlich geregelt, sondern ist von der Gemeinde in einer Satzung zu regeln.

Eine Feuerwehrdienstpflicht nur für Männer als auch eine Feuerwehrabgabe als Ersatzleistung verstößt mit Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Januar 1995 (Az.: BvR 403 u. 569/94) gegen das Diskriminierungsverbot nach Art. 3 Abs. 3 des GG.

1.3 Beispiele für deutsche Pflichtfeuerwehren

Die Feuerwehr Malchow in Mecklenburg-Vorpommern war 2006 und die Feuerwehr Kusel in Rheinland-Pfalz 2009 zeitweise eine Pflichtfeuerwehr[9]. Die Feuerwehr Pietzpuhl in Sachsen-Anhalt war von 2007[10] bis 2010[11] eine Pflichtfeuerwehr.

2 Österreich

In der Geschichte der Österreichisch-Ungarischen Monarchie spielten Pflichtfeuerwehren eine nicht unbedeutende Rolle im Brandschutz. So gab es Pflichtfeuerwehren in manchen Gebieten der Monarchie in bedeutender Anzahl. Das Verhältnis um 1900 zwischen freiwilligen zu Pflichtfeuerwehren war etwa zwei zu eins. Vor allem in der Ungarischen Reichshälfte und in Galizien herrschten Pflichtfeuerwehren vor.[12]

In der Gegenwart gibt es in Österreich keine Pflichtfeuerwehren. Den Feuerwehrgesetzen der einzelnen Bundesländer entsprechend kann der Bürgermeister jeden Einwohner einer Gemeinde heranziehen, der geeignet ist, einer Pflichtfeuerwehr anzugehören. Ein Überblick über die Regelungen der einzelnen Bundesländer, falls eine freiwillige Feuerwehr zu wenige Mitglieder hat oder aus anderen Gründen nicht zustande kommt:

  • Kärnten: Durch einen Beschluss des Gemeinderates können Gemeindebürger zum Brandschutz verpflichtet werden.
  • Niederösterreich: Die Regelung bezüglich eines verpflichtenden Dienstes wurde im Jahr 2000 aus den Landesgesetzen gestrichen.
  • Tirol: Der Bürgermeister muss Gemeindebürger im Alter zwischen dem 18. bis zum vollendeten 50. Lebensjahr für die Pflichtfeuerwehr auswählen. Ausgenommen sind Bundes- und Landesbedienstete, Mitarbeiter von Verkehrs- und Versorgungsunternehmen sowie Pfarrer.
  • Vorarlberg: Der Bürgermeister muss Gemeindebürger mit ständigem Wohnsitz in der Gemeinde per schriftlichen Bescheid im Alter zwischen dem 18. bis zum vollendeten 60. Lebensjahr zum obligatorischen Feuerwehrdienst heranziehen. Pro Haushalt muss der Hausbesitzer den Dienst durchführen, jüngere Bewohner sind älteren Bewohnern vorzuziehen.[13]

Diese Regelungen sind in Österreich theoretisch, da die meisten Gemeinden den Brandschutz mit Freiwilligen Feuerwehren bzw. in Großstädten mit Berufsfeuerwehren abdecken. Auch in anderen Bundesländern wird die Pflichtfeuerwehr hinfällig, wenn die Feuerwehr einer Nachbargemeinde die Aufgaben übernimmt, wie beispielsweise die Feuerwehr der Gemeinde Pöllau den Brandschutz von sechs anderen Gemeinden im gesamten Tal über hat.[14] Einzig im Tiroler Ort Spiss gab es im Jahr 2012 kurzzeitig die Überlegung eine Pflichtfeuerwehr einzurichten, da es wegen Unstimmigkeiten zu einem Massenaustritt kam.[15]

3 Schweiz

In der Schweiz besteht grundsätzlich die Feuerwehrdienstpflicht für jedermann, egal ob Mann oder Frau – Schweizer oder nicht. Im Gegensatz zu Deutschland und Österreich ist die Pflichtfeuerwehr, in der Schweiz Miliz-Feuerwehren genannt, mit einigen Ausnahmen der Normalzustand. Derzeit gibt es ca. 1.500 Feuerwehrkorps und ca. 95.000 Feuerwehrleute, davon dienen nur ca. 1.200 Personen in Berufsfeuerwehren.[16] Es gibt jedoch Ausnahmen, z. B. in den Kantonen Zug und Zürich und in den Orten, wo Berufsfeuerwehren existieren. Findet eine Feuerwehr nicht genügend Leute, die ohne Zwang ("freiwillig") den Dienst leisten möchten, kann sie Zwangsrekrutierungen durchführen. Diese sind jedoch nicht sehr beliebt, da die so rekrutierten Feuerwehrleute in der Regel weniger motiviert sind und die Feuerwehr oftmals bald wieder verlassen (müssen). Wer keinen Feuerwehrdienst leistet, hat eine Feuerwehr-Ersatzabgabe zu bezahlen. Diese wird zusammen mit der Gemeindesteuer eingezogen.

Im Kanton Solothurn ist die Dienstpflicht folgendermaßen umschrieben:

§ 76 des Gebäudeversicherungsgesetzes

  1. Männer und Frauen sind in der Wohnsitzgemeinde feuerwehrdienstpflichtig.
  2. Die Feuerwehrdienstpflicht besteht in der persönlichen Leistung des Feuerwehrdienstes oder in der Bezahlung der Ersatzabgabe. Über die Art der Dienstpflicht entscheiden die für die Aushebung und Einteilung der Dienstpflichtigen zuständigen Gemeindebehörden. (...)
Arbeitsweise der Milizfeuerwehren

Die Miliz-Feuerwehrleute gehen ganz normal ihren Berufen nach und sind nur bei Übungen und Einsätzen in der Feuerwehr tätig. Als letzte Vorstufe zu einer Berufsfeuerwehr rangiert eine Miliz-Stützpunktfeuerwehr mit Polizeilöschpikett. Dabei rückt zuerst eine Gruppe speziell ausgebildeter Polizisten zum Einsatzort aus, während die Feuerwehr erst kurze Zeit später eintrifft. In besonderen Situationen (Großanlässe, Demonstrationen etc.) muss die Feuerwehr den Pikettdienst übernehmen. Für die betroffenen Feuerwehrleute ist dies fast wie eine "Berufsfeuerwehr".

4 Einzelnachweise

  1.  Franz-Josef Sehr: Die Gründerjahre der Freiwilligen Feuerwehr Obertiefenbach. In: Jahrbuch für den Kreis Limburg-Weilburg 1995. Der Kreisausschuss des Landkreises Limburg-Weilburg, Limburg-Weilburg 1994, S. 170-171.
  2. Villingen-Schwenningen: Seit 125 Jahren Hilfe im Notfall, Schwarzwälder-Bote, 17. April 2013
  3. https://de.wikipedia.org/wiki/Berufsfeuerwehr
  4. Berufsfeuerwehren in Deutschland – Komplettes Adressverzeichnis. Feuerwehr-Magazin. Ebner Verlag, 2016.
  5. https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_deutschen_St%C3%A4dte_mit_einer_Berufsfeuerwehr
  6. Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) des Landes Nordrhein-Westfalen mit Stand vom 4.8.2017
  7. dpa, shz.de: Zu wenig Personal: Friedrichstadt zwingt 50 Bürger zum Dienst in der Feuerwehr | shz.de. In: shz. Abgerufen am 20. April 2016.
  8. http://www.abendblatt.de/daten/2005/03/21/412459.html "Die unfreiwillige Feuerwehr von Sylt" vom Hamburger Abendblatt
  9. Feuerwehrstreit Kusel – geht Wehrleiter Milak?, www.FwNetz.de
  10. Ortsfeuerwehr Pietzpuhl - Gemeinde Möser, abgerufen am 5. Januar 2018
  11. Gemeindefeuerwehr - Gemeinde Möser, abgerufen am 5. Januar 2018
  12. Geschichte des ÖBFV bis 1918
  13. http://gemeindebund.at/pflichtfeuerwehren-als-letzter-ausweg-bei-mitgliederschwund
  14. Löschbereich der FF Pöllau abgerufen am 14. August 2015
  15. Gemeinde Spiss ist ohne eigene Feuerwehr. In: oesterreich.orf.at. 2010-03-25. Abgerufen am 1. Dezember 2017.
  16. http://www.swissfire.ch/fileadmin/swissfire/Der%20SFV/Factsheet_Feuerwehr_2015_d.pdf

5 Weblinks

6 Vergleich zu Wikipedia




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