Ehrenamt

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Ein Ehrenamt ist im ursprünglichen Sinn ein freiwilliges Engagement in öffentlichen Funktionen, legitimiert durch eine Wahl (zum Beispiel in den Kirchen- oder Vereinsvorstand, zum Ratsmitglied in der Kommunalpolitk oder als Schöffe/Schöffin bei Gericht). Der Begriff ist in der Umgangssprache nicht klar von bürgerschaftlichem Engagement oder einer anderen Freiwilligentätigkeit abgegrenzt. Allerdings handelt es sich in allen Fällen um Tätigkeiten, für die kein Geld bezahlt wird; es gibt Ausnahmen durch den Ersatz durch Reisekosten und Sitzungsgelder, die jedoch meist nicht steuerpflichtig sind. Bei einigen Tätigkeiten wie im Aufsichtsrat eines Unternehmens wird oft irrtümlich von einem Ehrenamt ausgegangen.

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