Sitzungsgeld
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Sitzungsgeld ist eine Entschädigung in Geld für die Teilnahme an verschiedenen Versammlungen von Beratungsgremien in der Politik und der Wirtschaft. Diese Entschädigung dient für eine natürliche Person zum Ausgleich eines Verdienstausfalls, wenn infolge der Sitzung die Arbeitszeit im ausgeübten Beruf unterbrochen oder gekürzt wird. So werden zum Beispiel in der Bezirksverordnetenversammlung der Stadt Berlin[1] 20 Euro für die Teilnahme an einer Fraktions- oder Ausschusssitzung sowie Sitzungen der Ältestenräte und 31 Euro für eine Plenarsitzung bezahlt.[2] Beim ZDF-Fernsehrat liegt das Sitzungsgeld bei 150 Euro je Sitzungstag.[3]
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1 Andere Lexika
Wikipedia kennt dieses Lemma (Sitzungsgeld) vermutlich nicht.
2 Einzelnachweise
- ↑ https://de.wikipedia.org/wiki/Bezirksverordnetenversammlung#Wahl_und_Struktur_der_BVV
- ↑ Gesetz über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen (§ 3). In: gesetze.berlin.de. Abgerufen am 26. Januar 2023.
- ↑ https://de.wikipedia.org/wiki/ZDF-Fernsehrat#Vergütung
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