Kirchenvorstand

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Als Kirchenvorstand wird in mehreren christlichen Kirchen ein Leitungsgremium auf örtlicher Ebene, im Einzelfall auch auf Bundesebene bezeichnet. Im römisch-katholischen Kirchenrecht gibt es einen Vermögensverwaltungsrat (lateinisch Consilium a rebus oeconomicis) einer Pfarrgemeinde (Kirchengemeinde) in zahlreichen deutschen Diözesen und wird Pfarrverwaltungsrat - im Unterschied zum Pfarrgemeinderat - genannt. In vielen evangelischen Landeskirchen und in altkatholischen Kirchen heißt er Kirchengemeindeleitung. Die Evangelisch-methodistische Kirche nennt das geschäftsführende Gremium ihrer Zentralkonferenz in Deutschland auch Kirchenvorstand. Im Unterschied zu einem Vereinsvorstand gibt es keine einheitliche Regelung, wie die Mitglieder dieses Gremiums berufen werden; eine Wahl wie in der staatlichen Demokratie findet meist nicht statt.

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