Paragraph 218

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Der Paragraph 218 des deutschen Strafgesetzbuches (StGB) geriet in den 1970er Jahren unter Beschuss der feministischen Bewegung, welche ein freies Abtreibungs-Recht forderte und mit der Zeit auch weitgehend erhielt. Der heutige § 218 StGB sieht im Zusammenhang mit anderen Gesetzen nur noch eine Bestrafung in bestimmten, meist schweren Fällen vor.

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Andere Lexika

Wikipedia kennt dieses Lemma (Paragraph 218) vermutlich nicht.

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