Paragraph 218
Der Paragraph 218 des deutschen Strafgesetzbuches (StGB) geriet in den 1970er Jahren unter Beschuss der feministischen Bewegung, welche ein freies Abtreibungs-Recht forderte und mit der Zeit auch weitgehend erhielt. Der heutige § 218 StGB sieht im Zusammenhang mit anderen Gesetzen nur noch eine Bestrafung in bestimmten, meist schweren Fällen vor.
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