Landeskirche

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Landeskirche ist die Bezeichnung für die regionalen Organisationen einiger christlicher Kirchen. Meist handelt es sich um Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Sie sind oft vom Staat anerkannt und werden zumindest organisatorisch (z.B. beim Steuereinzug) unterstützt. Das Verhältnis zwischen Staat und Kirche wird in Staatsverträgen (siehe Staatskirchenvertrag sowie in Gesetzen geregelt. Die Gebiete entsprechen nicht den deutschen Bundesländern, sondern sind eher mit den katholischen Kirchenprovinzen zu vergleichen. Es gibt aus historischen Gründen mehr als 16 Landeskirchen, die aber nicht alle als solche zu erkennen sind (in Klammern die Zuordnung zur den Bundesländern):

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