Landeskirche
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Landeskirche ist die Bezeichnung für die regionalen Organisationen einiger christlicher Kirchen. Meist handelt es sich um Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Sie sind oft vom Staat anerkannt und werden zumindest organisatorisch (z.B. beim Steuereinzug) unterstützt. Das Verhältnis zwischen Staat und Kirche wird in Staatsverträgen sowie in Gesetzen geregelt. Seit einiger Zeit werden in der Bundesrepublik Deutschland und anderen westeuropäischen Ländern Diskussionen geführt, ob auch mit Islamischen Organisationen solche Verträge abgeschlossen werden können und sollen.[1]
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