Ehebruch

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Als Ehebruch wird allgemein der Geschlechtsverkehr eines Ehepartners mit einer dritten Person bezeichnet, der nicht einvernehmlich zwischen den Ehepartnern abgestimmt ist. In den einzelnen Religionen wird dies unterschiedlich bewertet.

Für die römisch-katholische Kirche ist Ehebruch eine Todsünde; diese Wertung geht auf das Alte Testament und die Zehn Gebote in der Bibel zurück.[1] Bereits im Neuen Testament wurde bei Joh 8,2-11 EU die alttestamentliche Strafe der Steinigung von Jesus kritisiert.

Im Deutschen Reich war der Ehebruch seit 1871 im 13. Abschnitt des Reichsstrafgesetzbuches („Verbrechen und Vergehen wider die Sittlichkeit“) mit Strafe bedroht:

„§ 172.
Der Ehebruch wird, wenn wegen desselben die Ehe geschieden ist, an dem schuldigen Ehegatten, sowie dessen Mitschuldigen mit Gefängniß bis zu sechs Monaten bestraft.
Die Verfolgung tritt nur auf Antrag ein.“[2]

Dieser Paragraf wurde auch in das Strafgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland übernommen und erst 1969 im Zuge der Großen Strafrechtsreform ersatzlos gestrichen. Allerdings kann Ehebruch als Grund für eine Ehescheidung angeführt werden.

In einigen Staaten - zum Beispiel im Iran - kann die Tat mit dem Tode bestraft werden.

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1 Siehe auch

2 Weblinks

3 Einzelnachweise und Anmerkungen

  1. Du sollst nicht die Ehe brechen, siehe Ex 20,14 EU
  2. Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich. Abgerufen am 22. Oktober 2018.

4 Andere Lexika





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