Wilde Ehe

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Als wilde Ehe wurde in Deutschland bis in die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts hinein regelmäßig die Liebesbeziehung von Paaren bezeichnet, die unverheiratet zusammenlebten. Die gesellschaftlichen Gründe für dieses Phänomen sind teilweise im damaligen Scheidungsrecht zu sehen. Heute wird die Partnerschaft unverheiratet Zusammenlebender als eheähnliche Gemeinschaft bezeichnet. Im Zuge der Sexuellen Revolution im letzten Drittel des 20. Jahrhunderts wurde die Auffassung in Frage gestellt, dass nur miteinander verheiratete Menschen das Recht hätten, eine sexuelle Beziehung zu haben. Seitdem erscheinen zunehmend auch andere Formen der Sexualität als legitim, so dass vielen Menschen die Vorstellung absurd erscheint, dass nicht miteinander Verwandte, die als Paar unverheiratet zusammenleben, „verwildert“ seien.

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