Wilde Ehe

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Als wilde Ehe wurde in Deutschland bis in die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts hinein regelmäßig die Liebesbeziehung von Paaren bezeichnet, die unverheiratet zusammenlebten. Die gesellschaftlichen Gründe für dieses Phänomen sind teilweise im damaligen Scheidungsrecht zu sehen. Heute wird die Partnerschaft unverheiratet Zusammenlebender als eheähnliche Gemeinschaft bezeichnet. Im Zuge der Sexuellen Revolution im letzten Drittel des 20. Jahrhunderts wurde die Auffassung in Frage gestellt, dass nur miteinander verheiratete Menschen das Recht hätten, eine sexuelle Beziehung zu haben.

1 Geschichte

In vielen historischen Berichten findet sich die mittellateinische Bezeichnung „concubinarius“, was als Konkubinat übersetzt werden kann.

2 Andere Lexika





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