Scheidungsrecht

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Das Scheidungsrecht regelt vor allem die Ehescheidung. Auch gleichgeschlechtliche Ehen können geschieden werden, eingetragene Lebenspartnerschaften werden aufgehoben.[1] Eine Scheidung hebt die Schwägerschaft nicht auf. Das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) enthält entsprechende Bestimmungen vor allem im siebten Teil[2] ab § 1564 BGB. Zuständig für die Ehescheidung ist zunächst das Amtsgericht.

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

1 Andere Lexika

Wikipedia kennt dieses Lemma (Scheidungsrecht) vermutlich nicht.




2 Einzelnachweise

  1. § 15 Lebenspartnerschaftsgesetz, kurz LPartG
  2. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896.html#BJNR001950896BJNG012902377

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