Bundesamt für Verfassungsschutz

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Das Bundesamt für Verfassungsschutz (kurz: BfV oder VS) ist ein Inlandsgeheimdienst der deutschen Bundesregierung. Seit dem 15. November 2018 ist Thomas Haldenwang Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Aufgabe des Bundesamtes ist die Überwachung von Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland (Verfassungsschutz). Das BfV untersteht dem Bundesministerium des Innern und wird vom Parlamentarischen Kontrollgremium des Bundestags überwacht. Der VS verfügt nominell über keine polizeilichen Befugnisse. Gemeinsam mit dem Bundesnachrichtendienst (BND) und dem Amt für den Militärischen Abschirmdienst (MAD) gehört das Bundesamt für Verfassungsschutz zu den drei Geheimdiensten des Bundes. Darüber hinaus hat jedes Bundesland einen eigenen Inlandsgeheimdienst, in der Regel mit der Bezeichnung "Landesamt für Verfassungsschutz". Die Landesämter sind eigenständige Geheimdienste der deutschen Bundesstaaten und keine Abteilungen des Bundesamtes.

Logo des Bundesamtes für den Verfassungsschutz
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1 Leitung, Struktur und Haushalt

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat seinen Zentralsitz in Köln. Es untersteht dem Bundesministerium des Innern und wird von einem Präsidenten geleitet. Im Jahr 2012 verfügte das BfV über 2.757 Mitarbeiter.[1] Rechtsgrundlage ist das Bundesverfassungsschutzgesetz. Der Zuschuss aus dem Bundeshaushalt betrug für das Jahr 2012 rund 210 Millionen Euro. Der Personalbestand wie auch der Etat des BfV haben in den letzen Jahren stark zugenommen.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz ermittelt gemäß § 5 Abs. 2 BVerfSchG bei gegen den Bund gerichteten oder länderübergreifenden Bestrebungen und Tätigkeiten, bei Sachverhalten mit außenpolitischer Bedeutsamkeit oder auf Ersuchen einer der 16 Landesbehörden für Verfassungsschutz. Der Bund hat Weisungsrechte gegenüber den Ländern in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes, wenn ein Angriff auf die „[…] verfassungsmäßige Ordnung des Bundes erfolgt“ (§ 7 BVerfSchG).

2 Inlandsgeheimdienste der Bundesländer

Unterschieden werden muss das Bundesamt für Verfassungsschutz von den 16 Landesbehörden für Verfassungsschutz, die als Landesämter oder Abteilungen dem jeweiligen Innenminister des betreffenden Bundeslandes unterstehen. Inwieweit es sich um ein Landesamt oder eine Abteilung des Innenministeriums handelt, entscheidet die Landesregierung. Insoweit sind die Länder vom Bundesamt für Verfassungsschutz unabhängig.

Da die deutschen Bundesländer teilsouveräne Staaten sind, besitzen auch ihre Geheimdienste (Nachrichtendienste) ein hohes Maß an Selbständigkeit. Dies führt bisweilen zu Informationsverlusten zwischen den Diensten, da diese keine Filialen des Bundesamtes für Verfassungsschutz sind, sondern eigene Geheimdienste der deutschen Länder.

3 Arbeitsweise

Die Mitarbeiter sind bestimmten Aufgaben zugewiesen wie z.B. Islamismus, Rechtsextremismus oder Linksextremismus zugeteilt. Der Arbeitsbereich „Auswertung“ hat als wesentliche Aufgabe das Sammeln und Auswerten von Informationen. Einen Teil seiner Informationen bezieht das Bundesamt für Verfassungsschutz aus öffentlichen Quellen, wie Zeitungen, Fernsehen, Webauftritten, Social Media und Flugblättern sowie aus wissenschaftlichen Untersuchungen. Außerdem besuchen Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz öffentliche Informationsveranstaltungen. Beamte des Bereichs Auswertung legen auf Basis der beschafften Information Akten zu Parteikadern, Parteien und Grupppierungen an.

Der Bereich Beschaffung wirbt Informanten einschließlich regelmäßiger Informanten, sogenannter V-Leute an, koordiniert verdeckte Ermittler, observiert, dokumentiert und überwacht öffentliche Veranstaltungen.[2] Da die VS-Ämter nach dem Opportunitätsprinzip statt dem polizeilichen Legalitätsprinzip vorgehen, sind sie beim Erkennen von Straftaten im Gegensatz zur Polizei nicht zur Anzeige verpflichtet. Hierin dürfte auch der Grund für den Einsatz des VS gegen die Organisierte Kriminalität (OK) liegen. Mit dem Gesetz vom 8. Juli 1994 wies als erstes Bundesland Bayern die Zuständigkeit im Bereich der OK dem Landesamt für VS zu. Während die Polizei aus taktischen Gründen kurzfristig die Verfolgung von Straftaten hinauszögern kann, ist der VS nach Opportunitätsprinzip zu weit mehr in der Lage.[3]

Erkenntnisse des Verfassungsschutzes können Grundlage für die Beurteilung einer verfassungswidrigen Organisation sein und zum Beispiel dazu führen, dass eine Partei verboten wird.

4 Kritik

Offiziell verfügt der Verfassungsschutz in Deutschland nicht über polizeiliche Befugnisse. Kritiker sehen im Bundesamtsverfassungsschutz jedoch eine Geheimpolizei. Der Personal- und Datenaustausch, der dem Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdienst zuwiderlaufe, ist nach Zeitungsberichten üblich.[4] Andererseits wird - wie im Fall von Helmut Roewer im Bundesland Thüringen und bei der Organisation Nationalsozialistischer Untergrund beanstandet, dass es oft nicht den notwendigen Austausch von Informationen gebe.

5 Weblink

6 Siehe auch

7 Einzelnachweise

  1.  Bundesamt für Verfassungsschutz: Verfassungsschutzbericht 2012 (Vorabfassung). Bundesministerium des Innern, Berlin 2013, S. 381 (PDF).
  2. Philipp Eins: Unter dem Siegel der Verschwiegenheit. In: Berliner Zeitung. Nr. 72. 26/27. März 2011.
  3. Albert, Helmut: Gedanken zum Verhältnis von Polizei und Verfassungsschutz. In: Bundesamt für Verfassungsschutz (Hg.): 50 Jahre im Dienst der inneren Sicherheit. 2000. S. 85-100.
  4. Rieger, Frank: Wenn alle Daten fließen. In: FAZ. 4. November 2012. S. 27.

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