Bundesnachrichtendienst

Aus PlusPedia
Wechseln zu: Navigation, Suche
Logo des BND

Der Bundesnachrichtendienst (BND) ist der Auslandsgeheimdienst der Bundesrepublik Deutschland. Er wurde 1956 gegründet und hatte seinen Hauptsitz seitdem im bayerischen Pullach. In der Anfangszeit stand der BND unter maßgeblichem Einfluss seines ersten Präsidenten Reinhard Gehlen.

Seit 2014 steht dem Dienst ein Neubau in der Bundeshauptstadt Berlin zur Verfügung, wo inzwischen die neue Zentrale entstanden ist. Der BND ist ein klassischer Nachrichtendienst zur Aufklärung und für Operationen außerhalb Deutschlands und hatte 2016 rund 6.500 Mitarbeiter. Für das Inland ist der Verfassungsschutz zuständig. Mit dem BND vergleichbare Dienste sind die CIA (USA), der MI6 (Großbritannien) oder der als Nachfolger vom KGB agierende FSB (Russland).

Coin Übrigens: Die PlusPedia ist NICHT die Wikipedia.
Wir sind ein gemeinnütziger Verein, PlusPedia ist werbefrei. Wir freuen uns daher über eine kleine Spende!

1 Aufgaben

Im Gesetz über den Bundesnachrichtendienst (BNDG) von 1990 ist festgelegt, was der BND heute zu tun und zu lassen hat. Das BNDG regelt, dass der Bundesnachrichtendienst eine „Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundeskanzlersamtes“ (§ 1 Abs. 1 Satz 1 BNDG) ist und dem Leiter des Bundeskanzleramtes untersteht.

Obwohl der BND auch im Inland operieren kann (§§ 2-6; §§ 8-11 BNDG), wird in der Aufgabenzuweisung des § 1 Abs. 2 Satz 1 BNDG die Fokussierung auf das Ausland festgelegt. Entsprechend werden Erkenntnisse, die von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland sind, gesammelt, ausgewertet und den politischen Entscheidungsträgern zur Verfügung gestellt. Operationen durch Agenten und sogenannte Inoffizielle Mitarbeiter sind, wie bei jedem anderen Nachrichtendienst auch, beim BND ebenfalls üblich. Eine wichtige Aufgabe des BND ist nach wie vor die Beobachtung von Spionagetätigkeiten von Personen im In- und Ausland.

2 Affären

Im Laufe der Geschichte wurden verschiedene Affären um den BND bekannt. Eine Untersuchung soll im geheim tagenden Parlamentarischen Kontrollgremium oder in einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss erfolgen.[1]

Beispiele sind:

3 Literatur

  • Reinhard Gehlen: Der Dienst. Erinnerungen 1942-1971. Mainz und Wiesbaden 1971.

4 Weblinks

5 Siehe auch

Diesen Artikel melden!
Verletzt dieser Artikel deine Urheber- oder Persönlichkeitsrechte?
Hast du einen Löschwunsch oder ein anderes Anliegen? Dann nutze bitte unser Kontaktformular

PlusPedia Impressum
Diese Seite mit Freunden teilen:
Mr Wong Digg Delicious Yiggit wikio Twitter
Facebook




Bitte Beachte:
Sämtliche Aussagen auf dieser Seite sind ohne Gewähr.
Für die Richtigkeit der Aussagen übernimmt die Betreiberin keine Verantwortung.
Nach Kenntnissnahme von Fehlern und Rechtsverstößens ist die Betreiberin selbstverständlich bereit,
diese zu beheben.

Verantwortlich für jede einzelne Aussage ist der jeweilige Erstautor dieser Aussage.
Mit dem Ergänzen und Weiterschreiben eines Artikels durch einen anderen Autor
werden die vorhergehenden Aussagen und Inhalte nicht zu eigenen.
Die Weiternutzung und Glaubhaftigkeit der Inhalte ist selbst gegenzurecherchieren.


Typo3 Besucherzähler - Seitwert blog counter
java hosting vpn norway