Bundesregierung (Deutschland)

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Bundesregierung (Deutschland)
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Mit der Bezeichnung Bundesregierung wird die föderale Regierung der Bundesrepublik Deutschland gemeint, welche den Bund der 16 deutschen Länder regiert. Sie umfasst den Bundeskanzler und sämtliche Bundesminister,[1] die zusammen auch als Kabinett bezeichnet werden. Im weiteren Sinne gehören auch Staatsminister und Staatssekretäre, die als Vertreter der Bundesminister bestimmte Aufgaben übernehmen, sowie - als Auge und Ohr des Bundespräsidenten - der Chef des Bundespräsidialamtes dazu. Leiter der Bundesregierung ist der Bundeskanzler, der in der Hierarchie über den Ministern (manchmal auch "Fachminister" genannt) steht. Wie viele Minister und Ministerien eine Bundesregierung hat, und wie diese thematisch zugeschnitten sind, kann der Bundeskanzler mit Zustimmung des Bundespräsidenten jederzeit neu entscheiden. Der Bundeskanzler benennt einen Fachminister als seinen Stellvertreter, der im Volksmund "Vizekanzler" genannt wird. Wenn sich die Mitglieder der Bundesregierung zu einer Sitzung treffen, spricht man von einer Kabinettssitzung; diese findet für gewöhlich einmal pro Woche im Bundeskanzleramt statt.

Einzelnachweise

  1. siehe Artikel 62 Grundgesetz

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