Bundesminister

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Bundesminister sind in Deutschland und Österreich die Mitglieder einer Bundesregierung. Sie werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt.[1]; in Österreich werden sie vom Bundespräsidenten „angelobt“. Sie können, müssen aber nicht Mitglied des Bundestages bzw. des Nationalrats (Österreich) sein.

Beim Stimmrecht wurde das Prinzip der Gewaltenteilung durchbrochen, da die Minister zur Exekutive gehören, aber als Mitglied des Parlaments zur Legislative gehören. Dies wurde dahingehend geändert, dass ein Abgeordneter mit der Ernennung zum Bundesminister seinen Platz im Parlament räumt und dafür von seiner Liste ein anderer nachrückt. In § 4 des deutschen Bundesministergesetzes ist außerdem festgehalten, dass ein Bundesminister nicht gleichzeitig Mitglied einer Landesregierung und somit auch zugleich kein Landesminister ein kann. Ähnliche Regelungen gibt es in Österreich.

1 Andere Lexika





2 Einzelnachweise

  1. siehe Art. 64 Grundgesetz

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