Bundestag
Bundestag | |
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Slogan | Weniger ist mehr. |
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Der Bundestag ist das nationale Parlament als Legislative der Bundesrepublik Deutschland. Seine Abgeordneten werden alle vier Jahre (Legislaturperiode) in allen 16 deutschen Bundesländern gleichzeitig zur Hälfte in Wahlkreisen und zur Hälfte über Landeslisten gewählt. Der Bundestag ist die Instanz, welche die in ganz Deutschland geltenden Gesetze berät und beschließt. Manche Gesetze bedürfen danach noch der Zustimmung des Bundesrats. In Kraft treten kann ein Gesetz allerdings erst nach Unterzeichnung des Bundespräsidenten, der in aller Regel - jedoch nicht immer - die Gesetze unterschreibt und damit zu geltendem Recht in allen deutschen Ländern macht. Im Fall eines so genannten "Gesetzgebungsnotstands" nach Artikel 81 Grundgesetz ist es der Bundesregierung möglich, mit Erlaubnis und unter der ständiger Aufsicht des Bundespräsidenten Gesetze für sechs Monate nur mittels Hilfe des Bundesrats am Bundestag vorbei zu erlassen.
Die Zahl der Mitglieder des Bundestages hat sich seit Gründung der Bundesrepublik immer wieder verändert. 1990 kamen zu den damals 522 Abgeordneten aus Westdeutschland weitere 140 aus der ehemaligen DDR dazu, so dass mit der deutschen Wiedervereinigung 1990 die Zahl auf 662 stieg.[1]
Es gibt 299 Direktkandidaten, die mit einfacher Mehrheit über die Erststimme gewählt werden. Zu diesen 299 Abgeordneten kommen mindestens 299 Listenplätze hinzu, die aus den Bundesländern nach dem prozentualen Stimmenverhältnis der Zweitstimme gewählt werden (Listenwahl). Bei den Listenplätzen gilt die Fünf-Prozent-Hürde. Durch die prozentuale Verteilung kann es zu Überhangmandaten kommen, so dass insgesamt mehr als die regulären 598 Abgeordneten einen Sitz im Bundestag erhalten können. 2021 waren es 736 Abgeordnete.
1 Weblinks
2 Siehe auch
3 Einzelnachweise
- ↑ Kürschners Volkshandbuch, Deutscher Bundestag, 12. Wahlperiode 1990
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