Verkehrslärmschutzverordnung

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Die Verkehrslärmschutzverordnung soll in der Bundesrepublik Deutschland den Lärm von Fahrzeugen auf Schienenwegen und Straßen begrenzen. Der amtliche Titel lautet Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, kurz 16. BImSchV. Sie legt Grenzwerte in Form von Lärmpegeln fest, die im Grunde anhand der Zahl der motorisierten Fahrzeuge berechnet werden. Die gesetzlichen Grenzwerte an bestehenden Verkehrswegen liegen bei einem Durchschnittswert von 70 dB (A) am Tage (6-22 Uhr) und 60 dB (A) in der Nacht (22-6 Uhr);[1] dies gilt jedoch nicht für einen Flughafen bzw. dessen Start- und Landebahn.

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