Sportanlagenlärmschutzverordnung

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Die Sportanlagenlärmschutzverordnung soll den Lärm von Sportanlagen begrenzen. Der amtliche Titel lautet Achtzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, kurz 18. BImSchV. Sie legt Grenzwerte in Form von Lärmpegeln fest, die gemessen und berechnet werden können.


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