Verordnung über Emissionserklärungen und Emissionsberichte

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Die Verordnung über Emissionserklärungen und Emissionsberichte ist eine Ergänzung zu der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen. Der amtliche Titel lautet Elfte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, kurz 11. BImSchV. Sie soll die umweltschädlichen Wirkungen von Betrieben und Anlagen erfassen.


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