Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen

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Die Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen dient allgemein der Luftreinhaltung. Der amtliche Titel lautet Neununddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, kurz 39. BImSchV. Sie hat die vorgehende 22. BImSchV und 33. BImSchV abgelöst und verschärft.


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