Verordnung über die Festlegung von Konzentrationswerten

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Die Verordnung über die Festlegung von Konzentrationswerten wurde im Jahre 1996 in Kraft gesetzt, um Maßnahmen gegen die bestimmte Luftschadstoffe an stark befahrenen Straßen ergreifen zu können. Sie wurde 2004 aufgehoben. Der amtliche Titel lautete Dreiundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, kurz 23. BImSchV. Sie legte Konzentrationswerte für Benzol, Stickstoffdioxid und Ruß fest.


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