Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung

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Die Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung ist eine Ergänzung zu der Verordnung über Emissionsgrenzwerte für Verbrennungsmotoren. Sie hat den amtlichen Titel Fünfunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, kurz 35. BImSchV. Manchmal wird sie auch als Plakettenverordnung bezeichnet.


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